- Vor der Transkription erfolgt die Angabe der Fundstelle
Beispiel: “Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Februar 1923”
Quelle: [Archiv], [Bestand/Archivsignatur] [Erscheinungsdatum]
oder
Beispiel: “Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6528, Anzeige Polizeiverwaltung 12. August 1923”
Quelle: [Archiv], [Bestand/Archivsignatur], [Erscheinungsdatum] - In der Regel folgt nach der Quellenangabe eine kurze Zusammenfassung, Einordnung bzw. der historische Kontext zur Quelle
- Die Transkription der präsentierten Quelle liegt buchstaben- und zeilengetreu vor
- Die Rechtschreibung der Quelle wurde übernommen
- Grammatik- und Rechtschreibfehler wurden nicht aufgelöst, hinter einem Textfehler steht”[sic!]” als Kennzeichnung
Beispiel: “Freitig [sic!], 28. Mai” - Abkürzungen wurden folgendermaßen aufgelöst: “Abk.” = “Abk[ürzung]”, “betr.” = “betr[effend]”, “Pfg.” = “Pf[enni]g”…
es sei denn, es handelt sich um gängige Kurzschreibungen wie “u.” oder “z. B.” oder “u. a.” oder “v. a.” oder falls Abkürzungen häufiger im einzelnen Text vorkommen, liegen eventuell nicht alle Abkürzungen aufgelöst vor;
aus verschiedenen Gründen erfolgt die Auflösung der Abkürzung in manchen Fällen unter dem transkribierten Text (z. B. wenn die Auflösung sehr lang ist) - Die Einzüge in den Quellen wurden für die Transkriptionen möglichst ähnlich übernommen
- Fettgedruckte Wörter sowie Wörter in größerer Schrift in den Quellen liegt nicht in fetter bzw. großer Schreibweise transkribiert vor (sondern entsprechen dem übrigen Text)
- Handschriftliche Quellen wurden immer transkribiert, gedruckte oder maschinenschriftliche Texte liegen nicht zwangsläufig transkribiert vor
- Bei mehrseitigen Transkriptionen erfolgt eine Trennung des Textes durch einen “Weiterlesen-Tag”