Schlagwort-Archive: Zwangswirtschaft

15. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. November 1923

Verbilligtes Brot: Ende der amtlichen Festsetzung der Preise

     Ꙩ  Das Ende der Markenbrotversorgung im besetzten Gebiet ist
auf den 18. November festgesetzt. Von da ab fallen also eine amtliche
Preisfestsetzung für Markenbrot sowohl wie die Brotmarken fort.
Die Stadt hofft jedoch, auch über diesen Zeitpunkt hinaus durch Ein-
kauf von Mehl etwas preisverbilligend wirken zu können. In der
heutigen Ausgabe werden noch einmal die amtlichen Preise bekannt
gegeben.

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28. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Juli 1923

Das Solinger Industriebgebiet ist von starker Preiserhöhung im Bäckergewerbe betroffen: „Ein Brötchen kostet z. B. nunmehr 2500 Mark“.

       Starke Preiserhöhung für freie Backwaren. Die Zwangs-
innung für das Bäckergewerbe in Solingen, Höhscheid, Wald
und Gräfrath teilt uns mit, daß sie angesichts der katastrophalen
Lage auf dem Getreide- und Mehlmarkt gezwungen ist, die Ver-
kaufspreise für freie Backwaren ab Montag ganz bedeutend zu
erhöhen. Die neuen Preise werden heute im Anzeigenteil be-
kannt gemacht. Zur Begründung der Preise wird mitgeteilt,
daß die Bäcker Einkäufe in Mehl an der gestrigen Börse zu
6 ½ Millionen Mark je 100 Kilogramm haben tätigen müssen.
Ein Brötchen kostet z. B. nunmehr 2500 Mark, die übrigen
Backwaren dementsprechend.

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5. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Juli 1923

        Wie entsteht der Brotpreis? Wir haben in Deutschland noch
immer zwei Brotpreise, einen für das freie Brot und einen für das
durch das Reich verbilligte Markenbrot. Wenn man den Preis des
aus 100 Kilogramm Roggen gewonnenen Markenbrotes mit demjenigen
des aus der gleichen Roggenmenge hergestellten markenfreien Brotes
vergleicht, so erhält man ein gutes Bild der Preisentwicklung des
Brotes sowie des Grades der Verbilligung durch das Reich. Wie sich
aus einer in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ durch das
statistische Reichsamt veröffentlichte Uebersicht ergibt, betrug im Sep-
tember 1921 der amtliche Brotpreis 81,4 Prozent des freien Brot-
preises und erreichte im Oktober sogar mit 96 Prozent beinahe den
gleichen Stand. Aber schon um die Mitte 1922, als die rapide Geld-
entwertung einsetzte, ging er auf 52,3 Prozent des freien Brotpreises
zurück, um bis November 1922 auf 22,4 Prozent, also auf weniger als
ein Viertel des freien Brotpreises herabzusinken. Seitdem hat er nur
vorübergehend wieder den Stand von 50 Prozent erreicht und betrug
bis in die neueste Zeit hinein etwa 38,7 Prozent. Diese Differenz wird
fast ausschließlich verursacht durch die künstliche Senkung des Getreide-
abgabepreises seitens der Reichsgetreidestelle. Interessant ist auch die
Feststellung, daß auch beim freien Brotpreis der Getreidepreis nur
69,4 Prozent des Gesamtpreises bildet, während der ganze Rest durch
die Unkosten der Brotherstellung entsteht. Es ergibt sich jedenfalls
aus dieser Statistik, daß die amtliche Senkung des Brotpreises wirt-
schaftlich eine erhebliche Ersparnis für die Konsumenten herbeigeführt hat.

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9. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Juni 1923

Staatliche Zwangswirtschaft: „,Die öffentliche Brotversorgung fällt mit dem 15. September 1923 fort.‘“

                      Aus Stadt und Umgegend.
                                                                     Solingen, 9. Juni.
          Vor der Einstellung der öffentlichen Brotversorgung.

       Aus Berlin wird uns berichtet:
       Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstages führte
heute die Beratung über den Teil des Gesetzes, der die allge-
meine Brtoversorgung [sic!] betrifft, zu Ende. In der Abstimmung
wurde § 1 in der Form angenommen, daß zur Sicherstellung
der Versorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24 1 Million Tonnen
Brotgetreide zu erwerben ist. § 2 wird nach der Regierungs-
vorlage angenommen. § 3 wird in folgender Fassung ange-
nommen:
       „Die öffentliche Brotversorgung fällt mit dem 15. Septem-
ber 1923 fort. Die Regierung des Reiches kann sie mit Zu-
stimmung des Reichsrates ganz oder teilweise bis zum 15. Ok-
tober 1923 fortsetzen.“
       Ein Antrag, daß die Verwaltungsabteilung der Reichsge-
treidestelle am 15. Oktober aufzulösen sei, wird dahin abge-
ändert, daß die Auflösung spätestens am 31. Dezember 1923
erfolgen solle, nachdem der Minister sich mit diesem Termin
einverstanden erklärt hat.
                                     *                   *                    *

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16. Mai 1923

Von der Stadt Solingen ausgegebene Brotkarten für den Erwerb von rationiertem Brot. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6196

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. Mai 1923

                                 Aus Stadt und Umgegend.
                                                                           Solingen, 16. Mai.
                                   Kein Ende der Brotkarte.
       -kl-  Man hatte bisher im allgemeinen angenommen, daß mit
der Beendigung der Brotgetreidezwangswirtschaft auch die öffent-
liche Brotbewirtschaftung ihr Ende finden würde. Aus dem jetzt
bekanntgewordenen vollen Wortlaut des Gesetzentwurfes der
Reichsregierung zur Sicherung der Brotversorgung im Wirt-
schaftsjahre 1923/24 und aus der beigegebenen ausführlichen Be-
gründung ersieht man jetzt, daß die Regierung die Absicht hat, zu-
nächst die öffentliche Brotversorgung in der bisherigen Form der
Brotbewirtschaftung und mit dem bisherigen Brotkartensystem
beizubehalten. Ungeachtet der Aufhebung der öffentlichen Be-
wirtschaftung des Getreides gegenüber dem Erzeuger soll die Mar-
kenbrotverteilung nicht nur in der Uebergangszeit, sondern auch
darüber hinaus in vollem oder eingeschränktem Umfange noch
kürzere oder längere Zeit oder teilweise beibehalten werden. Der
Reichsregierung schwebt auch hier als Ziel die freie Wirtschaft
vor; „immerhin können“, wie die Begründung des Gesetzentwur-
fes sagt, „die wirtschaftlichen Verhältnisse so liegen, daß die Ver-
sorgung erst in einem späteren Zeitpunkte sich selbst überlassen
werden kann“.
                                              *       *       *     

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26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. Februar 1923

Bergische Wirtschaftskreise fordern die Aufhebung der Außenhandelsüberwachung

                                      Wirtschaftlicher Teil.
                                                         –
                       Los von der Aussenhandelsüberwachung.
Von G. Adolf Klingelnberg, Fabrikant, Remscheid-Berghausen.
                                                         III.
                                                   (Schluß.)
       Die engeren wirtschaftlichen Gründe gegen das System der
Außenhandelsüberwachung fußen auf folgenden Tatsachen:
       1. Deutschland ist in der Rohstoffversorgung gegen das
Ausland stark im Nachteil.
       2. Die deutschen Lieferanten haben stark unter der bekla-
genswerten Frachtpolitik zu leiden, die schon im eigenen Lande
die Wettbewerbsverhältnisse vollständig umgewandelt hat.
       3. Das Ausland umgibt sich mehr und mehr mit Schutz-
zöllen. Denken wir an Belgien, Frankreich, Spanien, Italien,
die Vereinigten Staaten von Nordamerika und an Canada.
       4. Die traurigen Verhältnisse in Deutschland bedingen Lie-
ferfristen, mit denen wir im Regelsfalle gegenüber dem auslän-
dischen Wettbewerb unglücklich dastehen.
       5. Die Teuerungswellen haben Preise bedingt, die zum Teil
trotz traurigster Entwertung der Mark über dem Weltmarkt-
preis liegen, zum Teil wenigstens denselben erreicht haben.
       6. Die Einfuhrüberwachung hat in gelegentlichen Fällen voll-
ständig versagt, sie kann nun einmal nicht von der Ueberwa-
chung der Ausfuhr getragen werden.
       7. Die Kapitalnot macht sich wachsend in Deutschland be-
merkbar, in Verbindung damit auch der Arbeitsmangel.
26. Februar 1923 weiterlesen

9. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6248, Schreiben 9. Februar 1923

Bekanntmachung zur Ausgabe von neuen Brotkarten durch die Stadtverwaltung Solingen

                         Bekanntmachung.

       Die Ausgabe der neuen Brotkarten erfolgt im Amtsgebäude
Grashof Zimmer Nr. 2 und zwar:
am Montag, den 12. d[
iese]s M[ona]ts für die Bezirke 1, 2, 3, 4
   
Dienstag, ”    13.    ”               ”          ”    ”     ”  5, 6, 7, 8
”    Mittwoch, ”  14.    ”               ”          ”    ”     ”  9, 10, 11, 12
”    Donnerstag,  15.    ”               ”          ”    ”     ” 13, 14, 15, 16
”    Freitag,           16.    ”               ”          ”    ”     ” 17, 18, 19 u. Nebenbezirke
von 8 1/2 bis 12 1/2 Uhr und von 2 1/2 bis 6 Uhr.
       Die Ausgabe der neuen Brotkarten erfolgt nur gegen Vorzei-
gung und Rückgabe sämt[licher] alten Brotkarten mit dem Datum vom 23.12.
1922 bis 16.2.1923. Hierauf ist ganz besonders zu achten.
       Die Ausgabe erfolgt nur an Erwachsene! Bäckern und Brot-
verkaufsstellen ist der Umtausch gesammelter Karten nicht gestattet.
       Für nicht an den vorstehend genannten Tagen abgeholten
Karten ist eine Versäumnisgebühr von 50 Mark zu zahlen.
                   Zur besonderen Beachtung für die Bäcker!
       Die Abgabe der gesammelten und aufgerechneten Abschnitte
(nach Personenzahl geordnet,) hat bis spätestens Dienstag, den 20.
Februar 1923 im Grashof, Zimmer Nr. 14 zu erfolgen. Für Abschnitte,
die erst nach einigen Wochen abgegeben werden, erfolgt keine Mehl-
nachbelieferung.
       Sämtliche Brotkarten und ebenso die Abschnitte müssen mit
dem Firmenstempel des Bäckers und Verkaufsstellen versehen sein.
Abschnitte ohne Firmenstempel werden nicht verrechnet.
       Jede Person ist mit 3 1/2 Pfund pro Woche zu beliefern.

                      Solingen, den 9. Februar 1923.
                           Der Oberbürgermeister
                                I[n] V[ertretung]
                               Der Beigeordnete
                                        Schaal.
                                  [Unterschrift]