Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6248, Schreiben 9. Februar 1923
Bekanntmachung zur Ausgabe von neuen Brotkarten durch die Stadtverwaltung Solingen
Bekanntmachung.
Die Ausgabe der neuen Brotkarten erfolgt im Amtsgebäude
Grashof Zimmer Nr. 2 und zwar:
am Montag, den 12. d[iese]s M[ona]ts für die Bezirke 1, 2, 3, 4
“ Dienstag, ” 13. ” ” ” ” ” 5, 6, 7, 8
” Mittwoch, ” 14. ” ” ” ” ” 9, 10, 11, 12
” Donnerstag, 15. ” ” ” ” ” 13, 14, 15, 16
” Freitag, 16. ” ” ” ” ” 17, 18, 19 u. Nebenbezirke
von 8 1/2 bis 12 1/2 Uhr und von 2 1/2 bis 6 Uhr.
Die Ausgabe der neuen Brotkarten erfolgt nur gegen Vorzei-
gung und Rückgabe sämt[licher] alten Brotkarten mit dem Datum vom 23.12.
1922 bis 16.2.1923. Hierauf ist ganz besonders zu achten.
Die Ausgabe erfolgt nur an Erwachsene! Bäckern und Brot-
verkaufsstellen ist der Umtausch gesammelter Karten nicht gestattet.
Für nicht an den vorstehend genannten Tagen abgeholten
Karten ist eine Versäumnisgebühr von 50 Mark zu zahlen.
Zur besonderen Beachtung für die Bäcker!
Die Abgabe der gesammelten und aufgerechneten Abschnitte
(nach Personenzahl geordnet,) hat bis spätestens Dienstag, den 20.
Februar 1923 im Grashof, Zimmer Nr. 14 zu erfolgen. Für Abschnitte,
die erst nach einigen Wochen abgegeben werden, erfolgt keine Mehl-
nachbelieferung.
Sämtliche Brotkarten und ebenso die Abschnitte müssen mit
dem Firmenstempel des Bäckers und Verkaufsstellen versehen sein.
Abschnitte ohne Firmenstempel werden nicht verrechnet.
Jede Person ist mit 3 1/2 Pfund pro Woche zu beliefern.
Solingen, den 9. Februar 1923.
Der Oberbürgermeister
I[n] V[ertretung]
Der Beigeordnete
Schaal.
[Unterschrift]