Schlagwort-Archive: Zoll

12. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Dezember 1923

Der von französischen, belgischen und deutschen Vertretern unterzeichnete Mainzer Vertrag solle die Bahnangelegenheiten in den besetzten Gebieten regeln. Allerdings bleibe der Verkehr zwischen besetztem und nichtbesetzten Regionen beschwerlich und viele Fragen offen. Die Reichsregierung müsse dieser Sache wieder die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen.

                      Der Regie-Vertrag.

   Am Freitag voriger Woche genehmigte die
Berliner Regierung den Mainzer Vertrag. Die-
ser Vertrag ist am 1. Dezember durch den Gene-
raldirektor der franko-belgischen Eisenbahnregie
im besetzten Gebiet, dem Franzosen Breaud und
durch die Vertreter der deutschen Verwaltung un-
terzeichnet worden. Er tritt am Montag, den
10. Dezember in Kraft. Er entscheidet das
Schicksal der Rhein- und Ruhrbahnen‘

Die Offenburger Strecke kann jetzt wieder
befahren werden, also der direkte Weg nach der
Schweiz ist wieder frei, die Eisenbahnwerkstätten
von Limburg und Dortmund werden an die deut-
schen Behörden zurückgegeben werden und der
Eisenbahnknotenpunkt Wesel ist wieder deutsch.
Diesen Lichtseiten stehen viele dunkle Punkte
gegenüber. An den Grenzstationen der Regie,

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17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. November 1923

Auch nach dem Ende des „passiven Widerstandes“ ist der Warentransport aus dem und in das besetzte Gebiet wegen der französischen Zollkontrollen schwierig.

       )( Güterverkehr aus und nach dem besetzten Gebiet. Trotz der
veränderten politischen Verhältnisse sind im Güterverkehr nach und
aus dem besetzten Gebiet soweit die Grenzübergänge Dornap–Hahnen-
furth, Vohwinkel, Lennep, Wipperfürth oder Ründerroth infrage
kommen, Erleichterungen irgend welcher Art seitens der Besatzung
nicht eingetreten. Die Benutzung der Güterzuggleise ist zum Teil
unterbunden, sodaß sich der gesamte Verkehr z. B. in Vohwinkel auf
den stark belasteten Personenzuggleisen abwickeln muß. Außerdem
nimmt die Ausstellung beschlagnahmter Wagen viel Platz in Anspruch.
Die Zollkontrolle wird äußerst scharf und langwierig gehandhabt.
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10. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Juni 1923

Die Reparations- und Ruhrfrage wird wohl so schnell nicht gelöst werden können.

           Die Aussichten des Angebots.
     Von unserm Berliner k-Mitarbeiter.

     Nach der schroffen Ablehnung des ersten deut-
schen Angebots wird man gut daran tun, sich
in bezug auf die Aufnahme der zweiten Auflage
keinen übermäßigen Hoffnungen hinzugeben, ob-
wohl das Kabinett Cuno sich sichtlich bemüht
hat, dem in der britischen Antwort zum Aus-
druck gebrachten Wunsche nach der „Ausschaltung
aller unerheblichen und strittigen Punkte“ nach-
zukommen. Zwar unerhebliche Punkte hat es
vom deutschen Standpunkt aus nicht gegeben;
aber die strittigen Punkte sind ausgeschieden wor-
den, nämlich die Frage der Ruhrräumung und
die des Sicherheitspaktes. Was besonders Punkt
1 betrifft, so wird man sich freilich nicht dem
Glauben hingeben dürfen, daß dies Hindernis
mit der Nichterwähnung in der Note aus dem
Wege geräumt ist. Ist doch soeben erst auf der
Brüsseler Konferenz beschlossen worden, daß die
Aufgabe des passiven Widerstandes und die An-
nahme der staffelweisen Räumung nach Maß-
gabe der Leistungen als Vorbedingung jeder Ver-
handlung gelten soll. Es muß aber als ausge-
schlossen gelten, daß das Kabinett Cuno auf jed-
wede Zusicherung über eine Räumung des Ruhr-
reviers verzichtet. Einen solchen Verzicht könnte
weder das jetzige noch irgend ein anderes Kabi-
nett aussprechen.
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6. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 6. Juni 1923

Errichtung von Dienstwohnungen für Zollbeamte in Miescheid und Lommersdorf

Verdingung.
Für die Dienstwohngebäude für 4 Zollbetriebsassistenten
in Miescheid und Lammersdorf (Eifel) sollen die
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
in je einem Los öffentlich verdungen werden. Unterlagen
sind, solange Vorrat reicht, zu 2000.- M[ar]k für jedes Los
beim Amt erhältlich. Verdingungstermin Freitag, den
8. 6. 1923, mittags 11 Uhr.
Angebote sind mit entsprechender Aufschrift zum Ver-
dingungstermin einzureichen. Später eingehende Angebote
werden nicht berücksichtigt.
Reichsvermögensamt Aachen,
Elsaß-Straße 75.

26. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Auftrag des Bürgermeisters wird an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf geschrieben. In Emmerich haben die Speditionen einen Großteil ihrer Arbeit eingebüsst. Viele Betriebe wurden stillgelegt und deren Arbeiter und Angestellte sind arbeitslos geworden oder stehen kurz davor ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Es soll geklärt werden, ob dies alleinig an der Besatzung liegt oder ob die allgemeine Einstellung der Rheinschifffahrt verantwortlich ist. Weiterhin ist zu klären wie welche Arbeiter bzw. Angestellte entschädigt werden können.

Der Bürgermeister. Emmerich, den 26. Mai 1923. 4
V
sd./1) Schreiben, wie An unten.
den Herrn Regierungs – Präsidenten
nach 1 W. vorlegen.
4 E. , 26/5. 23. in Düsseldorf.
[…]
Betrifft: Erwerbslosenunterstützung.

Eine Reihe von Fällen geben mir Veranlassung,
mich um Auskunftserteilung an die dortige Stelle zu wen-
den. Mehrere hiesige Rhein-Speditionen, deren Tätigkeit
sich nur oder in erster Linie auf die Spedition-, Verla-
dung-, Zollabfertigung- und Lagerung von Waren bezieht,
die mit den Rheinischiffen ankommen oder abgehen, haben
ihren Betrieb ganz oder teilweise schliessen müssen. Die
Stillegung ist ursprünglich dadurch erfolgt, dass fremde
bewaffnete Zollbeamte und Militärs die Transportarbeiter
der betreffenden Firmen auf den ankommenden Schiffen und
den Landebrücken an dem Ein- und Ausladen gewaltsam hin-
derten. Heute beruht das Stilliegen dieser Betriebe einer-
seits auf dem Erliegen der gesamten deutschen Rheinschiff-
fahrt, andererseits darauf, dass jederzeit die bewaffnete
Macht sich den Wagentransport auf den Rhein sofort hin-
dernd in den Weg stellen wird. Die Frage, ob die Transport-
arbeiter als “unmittelbar betroffen” anzusehen sind, ist
bejaht worden. Zweifelhaft dagegen ist die Frage, inwieweit, die
übrigen in demselben Betriebe Beschäftigten als solche
anzusehen sind, so die Lagerarbeiter, und besonders die
kaufmännischen Angestellten (wie mit der Zollabferti-
gung

gung Beschäftigten, ferner Expedienten, Kassierer, Buch-
halter ) . Die Tätigkeit der letztgenannten hat mit der
Unmöglichkeit, Waren herein und heraus zu bekommen, ihr
Ende erreicht; dagegen ist ihre Tätigkeit nicht durch un-
mittelbare Waffengewalt lahmgelegt worden. Heute beruht

ihre Arbeitslosigkeit auf der gesamten Stockung des
Rheinverkehrs und aus dem hieraus folgenden Mangel an
Aufträgen. Sind die Genannten als mittelbar oder als
unmittelbar betroffen anzusehen? Wo ist die Grenze?
Ist der Buchhalter, der zunächst noch wochenlang Bücher
nachtragen kann, während der Kassierer schon längst nichts
mehr zu tun hat, nur mittelbar betroffen?
Es liegt naturgemäss eine Härte darin, dass die
im gleichen Betrieben Beschäftigten, teils als unmittel-
bar teils als mittelbar betroffene behandelt werden
sollen. Dies führt, besonders da die Arbeitslosigkeit
schon so lange anhält, zu grösserer Unzufriedenheit. Ist
es nicht zur Vermeidung von grösseren Schwierigkeiten
und mit Rücksicht auf die schon vor langer Zeit erfolg-
ten unmittelbaren Eingriffe überhaupt zweckmässig, den
Unterschied fallen zu lassen und alle Arbeitnehmer der
genannten Betriebe als mittelbar betroffene zu behan-
deln? Dies rechtfertigt sich wohl auch deshalb, weil die
Arbeitslosigkeit heute ja auf der allgemeinen Verkehrs-
behinderung und Mangel an Aufträgen überhaupt beruht,
also heute nur mehr als mittelbare Folge des Eingreifens
der fremden Macht anzusprechen ist.
Im Interesse der Sache wird in dieser Angelegen-
heit, die gerade hier eine grössere Anzahl von Firmen be-
trifft, um baldige Antwort an mich gebeten.

I.A.

18. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Zuge der Reichsnotverordnungen wurde die Rheinschifffahrt fast vollständig eingestellt. Die Spedition C. Spaarmann aus Emmerich erklärt, dass deshalb ihr Betrieb vollständig stillgelegt worden ist. Auch wird diese ständig durch die belgischen Besatzer an ihrer Arbeit gehindert. Spaarmann fragt an, ob der Betrieb im Sinne der Lohnsicherung als geschädigt anzusehen ist und bittet um Anerkennung.

C. Spaarmann-Emmerich
Spedition, Schiffahrt, Zollabfertigung
– Versicherung, Lagerung –
Import – Export
Agentur der Köln-Düsseldorfer Dampfschiffahrts-Gesellschaft
Vertreter erstklassiger Rhein- und Seeschiffahrts-Gesellschaften
Eigene Zollabfertigungsstelle mit Landebrücke u. Zolltransitlager
Große trockene Boden- u. Keller-Lagerräume
Fernsprecher No 7 u. 62 Bank-Konten :  Telegr.-Adr.: Spaarmann
Reichsbanknebenstelle Emmerich – A. Schaafhausenscher Bankverein A.-G.
Postscheck-Konto Cöln Nr1810

an Rg. senden. hier Rhein Spedition.
[…], auch zgl. […]
[…] anzusehen.
[…]
[…]

Emmerich, den 18. Mai 1923.
Niederrhein
An
das Bürgermeister-Amt,
Emmerich.

Ich bitte um gefl. MItteilung, ob mein Betrieb im Sinne
der Richtlinien für Lohnsicherung durch den Eingriff der Besatzungsbehör-
den als unmittelbar oder mittelbar geschädigt anzusehen ist, wobei ich be-
merken möchte, dass seit den Maßnahmen der feindlichen Stellen unter Be-
achtung der Reichsnotverordnungen die dut deutsche Rheinschiffahrt vollst
dig zum Erliegen gekommen ist und auch mein damit verbundenes Speditions-
und Umschlagsgeschäft dadurch vollständig stillgelegt worden ist.
Auch im andern Falle wäre die frühere Durchführung meiner normalen
Geschäfte mir unmöglich gemacht, da ich darin durch bewaffnete belg. Zoll
beamte unter teil-bezw. zeitweiser Hinzuziehunh von Militär dauernd beh
dert bin, und glaube ich aus diesen Gründen, meinen Betrieb als unmittelbar
betroffen ansehen zu können.

Hochachtungsvoll
C. Spaarmann

7. April 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 7. April 1923

Vergabe von Dachdecker- und Klempnerarbeiten im Neubau der Dienstwohnungen für Zollbeamte in Hollerath

Verdingung.
Für den Neubau eines Gruppenhauses von 3 Wohnungen
für Zollbeamte in Hollerath (Eifel) sollen die
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
auf dem Wege der öffentlichen Verdingung vergeben werden.
Unterlagen sind, solange der Vorrat reicht, zu M[ar]k. 300,-
beim Unterzeichneten Amt erhältlich. Verdingungstermin
Samstag, den 14. April, mittags 11 Uhr. Die An-
gebote sind verschlossen in einem Briefumschlag mit der Auf-
schrift: „Dachdecker- und Klempnerarbeiten für den Neubau
eines Gruppenhauses von 3 Wohnungen für Zollbeamte in
Hollerath“, zum Verdingungstermin einzureichen, an welchem
die Eröffnung im Beisein der erscheinenden Bewerber erfolgt.
Die Zeichnungen und Bedingungen liegen zur Einsicht
offen. Später eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt.
Reichsvermögensamt
Aachen, Elsaß Str. 75.

4. April 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 4. April 1923

Urteile des belgischen Kriegsgerichts gegen Zollbeamte aus Hellenthal

Aachen, 27. März. Das hiesige belgische
Kriegsgericht verurteilte den Zollinspektor Katzen-
berger aus Hellenthal zu 5 Monaten Gefängnis
und 50 000 Mark Geldstrafe, den Zollassistenten
Krawinkel aus Hollerath zu 15 Tagen Gefäng-
nis und 50 000 Mark Geldstrafe.

28. März 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. März 1923

Ausweisung von Eisenbahnbeamten und Familien der Grenzbeamten

In der vergangenen Woche wurden die Eisen-
bahn-Stationsvorsteher Eschenberg aus Hellen-
thal und Linnartz aus Blumenthal verhaftet
und nach Aachen transportiert. Ersterer wurde
wieder auf freien Fuß gesetzt und versieht seine
Dienstgeschäfte auf Station Hellenthal wieder
Außerdem wurde eine Reihe Familien von Grenz-
zollbeamten ausgewiesen.