Schlagwort-Archive: Zeitungsverbot

24. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 24.11.1923

Aufruf an die Leser der Euskirchener Zeitung nach dem Ende des dreimonatigen Verbots durch die Besatzungstruppen: Sie sollen der Zeitung treu bleiben, damit sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin erscheinen kann.

                                  An unsere Leser!
        Nachdem unsere Zeitung nach dreimonatigem
Verbot heute wieder als Nachrichtenbringerin zu
ihren Lesern kommt, geschieht dies in einer Zeit,
in der ein wirtschaftlicher Niedergang mit seinen
unheimlichen Folgen von nie gekanntem und nie
geahntem Umfang das deutsche Volk heimsucht.
Unsere am 1. Dezember d. Js. den 92. Jahrgang
beginnende alte Zeitung, hat ähnliche Drangsale noch
nicht erlebt. Es liegt nahe zu sagen: Wenn in
fast allen Betrieben unseres sonst so gewerbefleißigen
Kreises und besonders unserer industrie- und ver-
kehrsreichen Vaterstadt Euskirchen die Maschinen
nicht mehr rasseln, die Schlote nicht mehr rauchen,
dann kann oder muß auch der Zeitungsbetrieb
ruhen. Wir sind anderer Meinung. Das Dasein
einer Zeitung beruht nicht allein auf rein materieller
Grundlage, sie hat in weitem Maße der Allgemein-
heit zu dienen. Und wenn sie diese Pflicht gewissen-
haft erfüllen soll, dann bedarf sie auch der Unter-
stützung. Ganz gewiß wirkt die Tragik unserer
Tage besonders hemmend auf die Zeitung. Aber
in einer Zeit, in der sich das Schicksal des deutschen
Volkes erfüllt, große Teile des Volkes den Kampf
ums nackte Dasein führen, da will auch die Zeitung
auf ihrem Posten ausharren, so lange dies nur
irgend möglich ist. Deshalb hoffen wir, daß
die Leserschaft uns treu bleibt, denn nur
an ihr liegt es, wenn die Zeitung in der
großen Not dieser Zeitläufte erhalten
werden kann.

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Protokoll 16. November 1923

Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen treffen sich Vertreter des Landrats und die Stadtoberhäupter der Kommunen des oberen Kreises Solingen unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten, um über die Forderungen der Unterstützungsbedürftigen zu beraten. Einen „Hauptgrund“ für die „unhaltbaren an Aufruhr grenzenden Zustände im oberen Solinger Kreis“ sehen die Verantwortlichen „in der unglaublich hetzerischen Tätigkeit der ,Bergischen Arbeiterstimme‘.“


– Seite 1 –

                                        Niederschrift
                    zur Sitzung vom 16. November 1923.
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       Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen waren eingeladen
und unter Vorsitz des Regierungspräsidenten vertreten:
Arbeitgeberverband Solingen,
Landrat Opladen,
Oberbürgermeister Solingen,
Bürgermeister Höhscheid, Ohligs, Gräfrath, Wald.

       Sowohl seitens des Arbeitgeberverbandes wie seitens des Vertreters
des Landrats wurde heftig darüber geklagt, daß unter dem Druck der Erwerbs-
losen die Städte der oberen Kreise Solingen die staatlichen Erwerbslosen-
sätze überschreiten, unter Benutzung der Notendruckerei einmalige Zuschüs-
se aus städtischen Mitteln leisten, erhebliche Sonderzulagen an Lebensmit-
teln geben, sich dadurch gegenseitig hochtreiben u[nd] die Erwerbslosen tat-
sächlich besser stellen als die in den Betrieben arbeitenden Arbeitnehmer.
       Die Notwendigkeit einer Abhülfe wurde von allen Kommunen anerkannt.
Sie erklärten sich bereit, in Zukunft nur in gegenseitigem Einvernehmen zu
handeln, jedoch lehnten sie es ab, eine Erklärung dieses Inhalts hand-
schriftlich zu unterzeichnen.
16. November 1923 weiterlesen

16. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. August 1923

Der gestern durchgeführte „Generalstreik“ hat „in Solingen seinen Zweck kaum erfüllt“, v. a. weil „die Gewerkschaften aller Richtungen die Beteiligung an dem Streik ablehnten“.

                                           Der Generalstreik.
       Der von den Betriebsräten beschlossene Generalstreik, über dessen
Ausbruch wir schon gestern berichteten, hat nicht die Ausdehnung
angenommen, die von seinen Veranstaltern gewünscht und erwartet
worden ist. Zwar legten eine große Anzahl von Betrieben still, in
anderen Werken ließen sich die Arbeiter im Laufe des Nachmittages
veranlassen, die Arbeit einzustellen. Allgemein war der Streik aber
nicht. Wer Gelegenheit hatte, einen Spaziergang in die Umgebung von
Solingen zu machen, konnte feststellen, daß von den zahlreichen Haus-
industriellen und Heimarbeitern, die ihre Werkstätten draußen haben,
nur ein kleiner Bruchteil feierte. Die meisten arbeiteten. Bei der
bestehenden wirtschaftlichen Not, lehnte ein großer Teil der Arbeiter-
schaft die Beteiligung an dem Streik schon deshalb ab, weil sie den
Lohnausfall ihrer Familie gegenüber nicht verantworten konnten.
Wesentlich dazu beigetragen hat aber auch der Umstand, daß die
Gewerkschaften aller Richtungen die Beteiligung an dem Streik
ablehnten und von den Betriebsräten abrückten. Im Straßenverkehr
innerhalb der Stadt machte sich natürlich, besonders in den Nachmittags-
und Abendstunden, der Streik doch bemerkbar. Die Hauptstraßen waren
stark belebt. Zu Ruhestörungen kam es aber nicht, da neben der Polizei
ein mit roten Armbinden versehener kommunistischer Ordnungsdienst
die allgemeine Ordnung aufrecht erhielt. Betrachtet man das Gesamt-
bild des Streikes, so muß man zu dem Schluß kommen, daß er in
Solingen seinen Zweck kaum erfüllt hat. Erstens wurde er nicht ein-
heitlich durchgeführt und zweitens machte sich bei denjenigen, die daran
teilnahmen, kaum „der Geist“ bemerkbar, den die Betriebsräte erhofft
hatten. – Am heutigen Vormittag waren die Straßen der Innenstadt eben-
falls sehr belebt. Mehrere größere Demonstrationszüge bewegten sich
unter Gesang von kommunistischen Kampfliedern über die Kaiser- und
Kölnerstraße zum Gewerkschaftshaus. Weitere Arbeitergruppen machten
Spaziergänge. Die ganzen Demonstrationen verliefen aber ruhig. Zu
Zusammenstößen ist es nirgendwo gekommen. Heute mittag wurde
die Arbeit wieder aufgenommen, soweit nicht Arbeitsmangel die Arbeiter
einzelner Betriebe zum Weiterfeiern zwang.
       Aber auch in den Nachbargemeinden, war der Streik nicht
allgemein. In Ohligs kam es vormittags zu Demonstrationen der
Belegschaft des Metallwerkes, die zum Rathaus zog und durch Ver-
mittlung des Bürgermeisters eine Beihülfe von ihrer Firma forderte.
Außerdem stellten die Erwerbslosen Forderungen, die, soweit es mög-
lich war, erfüllt wurden. Im übrigen beschränkte sich der Streik
innerhalb der Stadt auf die Bildung von feiernden Arbeitergruppen.
– Die Höhscheider Arbeiter weilten, soweit sie streikten, meist in
Solingen. Das gleiche gilt von den Streikenden aus den Gräfrather
und Walder Grenzgebieten. In Wald machte sich der Streik nur sehr
schwach, in Gräfrath kaum bemerkbar. Ueberall wurde die Ruhe und
Ordnung bewahrt. So ist der von den kommunistischen Betriebsräten
in Szene gesetzte Streik ohne besondere Wirkungen geblieben. Nur
darf man noch bemerken, daß das an anderer Stelle mitgeteilte Verbot
der „Bergischen Arbeiterstimme“ mit dem „Generalstreik“ in Zusammen-
hang zu bringen ist.
       Wir vertreten die Meinung, daß ein Streik wie dieser vollständig
zwecklos und unwirksam ist. Besonders deshalb, weil die augenblick-
lichen wirtschaftlichen Verhältnisse durch jeden Streik eher verschlechtert
als verbessert werden. Stets wird hierbei die Arbeiterschaft benach-
teiligt sein. Zweifellos ist das Elend und die Not der arbeitenden
Bevölkerung groß. Es muß aber betont werden, daß diese Not auch
wohl von allen Arbeitgebern ohne weiteres anerkannt wird. Auch
bemühen sich die Arbeitgeberkreise mit allen Kräften helfend einzu-
greifen. Sie sind aber zum größten Teil gegen die bestehenden Ver-
hältnisse selbst machtlos und nicht immer in der Lage, wirksam zu
helfen.                                                                                               Sch.
                                            *       *       *

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 16. August 1923

17. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 20.07.1923

Verbot des Euskirchener Volksblattes wegen eines erschienenen Artikels.

                               Stadt und Kreis Euskirchen.
                                                                    Euskirchen, 17. Juli 1923.
                                              Mitteilung.
          Durch Befehl der Besatzungsbehörde wurde das Eus-
kirchener Volksblatt wegen des Leitartikels “Notwendigkei-
ten” in der Montagsnummer für die Dauer von drei Ta-
gen, den 17., 18. und 19. Juli verboten.
         Am vergangenen Mittwoch ist der verantwortliche
Schriftleiter unserer Zeitung, Herr Redakteur Friedrich
Böhmer, durch französische Gendarmerie in Haft genom-
men worden.