Schlagwort-Archive: Zeitung

15. Oktober 1923

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Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-12-10.0000

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll von Benrath.

Der Gemeinderat besteht
aus 25 Mitgliedern.
Anwesend waren unter
Vorsitz des Bürgermeisters
Melies
die Mitglieder: […]

Verhandelt:
Benrath, den 15. Oktober 23
Unter dem Vorsitz
des Nebengenannten hatte
sich nach gesetzlicher Ein-
ladung heute der Ge-
meinderat von Benrath
versammelt, um über
nachfolgende Gegenstän-
de zu beraten und zu
beschließen.

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9. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Oktober 1923

Aufruf des Siegburger Kreisblatts, Zeitung zu lesen, um nicht fahrlässig gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen.

Man muß die Zeitung lesen!

Ist man verpflichtet, eine Zeitung zu lesen? Im
Gesetz ist darüber nichts gesagt, wohl aber besagt
der hier in Frage kommende Paragraph 276 des
Bürgerlichen Gesetzbuches: „Fahrlässig handelt,
wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer
Acht läßt.“ Das bezieht sich zunächst auf den
Schaden, den man einem andern zufügt, aber auch
– sich selbst. Da nun alle obrigkeitlichen Ver-
ordnungen in unserer Zeit nicht mehr ausgeklingelt,
sondern durch die Zeitungen veröffentlicht werden,
sogar nach mehrfachen Gerichtsentscheidungen in
den Lokalzeitungen veröffentlicht werden müssen,
wenn sie der Allgemeinheit bekannt werden sollen, so
ist jeder, der sich nicht in Strafe und Schaden
bringen will, eben auch verpflichtet, eine Zeitung
zu lesen. Tut ers nicht, so erlangt er auch nicht
Kenntnis von den wie Pilze aus der Erde schie-
ßenden neuen gesetzlichen und behördlichen Ver-
ordnungen und hat kein Recht, sich im „Betretungs-
falle“ oder bei Nichterfüllung einer Zahlungs- oder
Lieferungsaulage damit zu entschuldigen, „er habe
das nicht gewusst, er lese keine Zeitung, die Zei-
tung sei ihm zu teuer“ usw. Die Zeitung ist eben
heute ein Organ des Verkehrs. Deshalb gehört
das Lesen einer solchen nicht bloß zur Anwen-
dung der „üblichen“, sondern der im Gesetz vorge-
sehenen „erforderlichen“ Sorgfalt jedes Menschen.
Wer also keine Zeitung hält, handelt „fahrlässig
nach dem Gesetz und hat diese seine Fahrlässigkeit
                   voll und ganz zu vertreten.

                    Deshalb lese man das
                    Siegburger Kreisblatt.

2. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-10-54.0000

Der Ladenbesitzer Nicolaus Barthel beschwert sich beim Polizeikommissar Oberkassel, dass ihm kein polizeilicher Schutz gewährt werde.

[…]
An
den Herrn
Polizeikommissar zu
Obercassel
Nachdem mir in der Nacht vom 24 zum 25/9 die Schaufensterscheibe
zertrümmert worden, gerade an der Stelle wo ich das Zeitungsorgan “Das freie
Rheinland” zum Verkauf angeheftet hatte, ist mir die vergangene Nacht wiederum
die noch übrige Scheibe mit Farbe vollständig beschmiert und sind verschiedene
Schmähschriften angebracht worden, ebenso der mit Glas bekleidete Eck-
pfeiler. Dies alles konnte nicht in einigen Augenblicken geschehen, sondern
hat längere Zeit erfordert. Ich hatte mich schon gleich nach der Beschädigung
des Schaufensters an Sie wegen Schutz gewandt und heute muß ich mich wiederum
beschweren daß der jedem Bürger zustehende polizeiliche Schutz mir nicht gewährt wird
sonst wäre eine Tat wie in dieser Nacht nicht möglich gewesen.
Ich bitte Sie Herr Kommissar, mir heute noch mitteilen zu wollen welche
Schutzmasregeln ergriffen werden, daß sich diese Vorkommnisse nicht mehr wieder-
holen. Ich bin sonst genöthigt den Schutz der hohen Interallierten Kommission
anzurufen
N Barthel
[…]

25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. September 1923

Die aufgelisteten Zeitungen verkaufen nur noch Wochenabonnements.

  Der jedes Maß verlierende Rückgang unserer
Währung, verbunden mit der sich überstürzenden
Steigerung aller Preise und Unkosten, hat jede
Preisberechnung in der gesamten deutschen Wirt-
schaft, besonders aber im Zeitungsgewerbe ge-
radezu unmöglich gemacht. Die Zeitungen sind
außerstande, angesichts dieser ganz außerordent-
lichen Verhältnisse ihren Bezugspreis in Zukunft
für einen ganzen oder halben Monat festzu-
legen und sehen sich, um die Betriebe aufrecht
erhalten zu können, gezwungen, künftig an solchen
Plätzen, wo die Zustellung durch eigenes Boten-
personal erfolgt, nur noch

                      Wochenabonnements

einzugehen.
  Es wird deshalb auch keinen unserer Be-
zieher überraschen, wenn wir die bis heute erho-
benen Bezugspreise mit dem 22. September als
abgegolten betrachten; er deckt für diese Zeit bei
weitem nicht einmal unsere Selbstkosten. Das
Wochenabonnement tritt vom 24. September an
in Kraft.
   Wir bitten die Bezieher unserer Blätter drin-
gend den Trägern den Bezugspreis gleich bei
der ersten Vorzeigung der Quittung zu
bezahlen, damit(n) ihnen das mehrmalige mühevolle
Vorsprechen erspart bleibt.

   Siegburger Kreisblatt.
   Sieg-Rhein-Zeitung.
   Deutsche Reichszeitung.
   General-Anzeiger für Bonn und Umgegend.
   Troisdorfer Anzeiger.
   Godesberger Zeitung

2. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. August 1923

Der Verein Deutscher Zeitungs-Verleger druckt eine Erklärung in eigener Sache ab. Jede Preiskalkulation wäre im Moment unmöglich.

                                Erklärung!

   Die weiter fortschreitende und jedes Maß ver-
lierende Vernichtung unsrer Währung, verbunden mit
der sich überstürzenden Steigerung aller Preise
und Unkosten, wozu noch die Einführung wert-
beständiger Löhne in den nächsten Wochen wahr-
scheinlich als weiteres erschwerendes Moment hinzu-
tritt, hat jede Preiskalkulation in der gesamten Wirt-
schaft, besonders aber in den Zeitungsbetrieben, ge-
radezu unmöglich gemacht.
   Die Zeitungen sind außerstande, angesichts die-
ser ganz außerordentlichen Verhältnisse ihren Be-
zugspreis für die Zukunft für einen Monat festzu-
halten und sehen sich daher gezwungen, die Be-
zugspreise künftighin freibleibend zu gestalten, um
die Möglichkeit zu gewinnen, den enormen Preis-
steigerungen zu folgen und ihre Betriebe aufrechtzuer-
halten.

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19. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-812.0000 (Schulchronik Volksschule an der Zitadellstraße)

Der Stadtschulrat reagiert auf die Bitte des Chefredakteurs des Düsseldorfer Tageblatts um Überlassung von Räumen. Die Geschäftsräume des Tageblatts in der Bastionstraße wurden von der Besatzungsbehörde beschlagnahmt. Dem Zeitungsverlag sollen daher Räumlichkeiten in der städtischen Kleinkinderschule in der Orangeriestraße zur Verfügung gestellt werden.

23. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. Juni 1923

Ein Leser des Solinger Tageblatts muss im Verhältnis weit weniger für seine Zeitung bezahlen als ein Leser englischer Presseerzeugnisse.

       -* Deutsche und englische Zeitungspreise. Wie gewaltig die
deutschen Zeitungen hinter den Weltmarktpreisen zurückgeblieben
sind, ersieht man, wenn man die letzthin erfolgten Ankündigun-
gen der englischen Zeitungen liest, worin diese die Notwendig-
keit der Erhöhung ihrer Preise um 33 1/3 v[on] H[undert] begründen. In
England kostet heute ein Exemplar 2 Pence gleich 5500 Mark,
das „Solinger Tageblatt“ kostet 350 Mark, also nicht einmal den
achtzehnten Teil davon, und für weniger als den Betrag, den
zwei einzelne Nummern einer englischen Zeitung kosten, wird
das „Solinger Tageblatt“ den ganzen Monat täglich frei ins
Haus geliefert. Selbst, wenn man berücksichtigt, daß die englischen
Zeitungen einen etwas größeren Umfang als die deutschen Zei-
tungen haben, so geht dennoch aus dem Vergleich hervor, wie
die Preise deutscher Zeitungen hinter den Weltmarktpreisen
zurückgeblieben sind.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 23. Juni 1923