Schlagwort-Archive: Zahlungsverkehr

6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                          Solingen, 6. Dezember.
              Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
       Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
       „Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
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18. Oktober 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 18.10.1923

Amtliche Zahlungansweisung für die Kreiskommunalkasse.

Landkreis Bonn
1923.
Haushaltsplan
Titel / N[ummer /
Notgeld
Beläge:
Kassenkontrolle N[umme]r.
Ausgabebuch N[ummer.
Handbuch Seite

Zahlungs-Anweisung
über “400.000.000.000. Mark – Pfennig”

Die Kreiskommunalkasse wird angewiesen, auf das Scheckkonto
N[umme]r 888 bei der Kreissparkasse
Bonn
Gegenwert für Notgeld (400 Scheine zu je 1 Milliarde Mark
Nr. 041001-045000; abgegebenen Kloster Maria Hilf, Bornheim)
den Betrag von
vierbillionen Mark – Pfennig zu zahlen.


Betrag erhalten.
Bonn, den     ten     192 .

Bonn, den 18ten Oktober 1923.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:
I[m] a[uftrag]
Häusche
Verw[altungs]. Dir[ektor].

1. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. August 1923

Schadensersatz im Fall von Markentwertung

An unsere Kundschaft!
Betr. Ueberweisungs- und
Zahlungsverkehr.
Wir beehren uns, darauf hinzuweisen, daß

wir eine Haftung in allen Fällen, in denen aus
Verzögerungen oder Fehlleitungen von Ueber-
weisungen, Gutschriften, Zahlungen, Zurverfügung-
stellungen und dergl. ein Schaden wegen Mark-
entwertung geltend gemacht wird, nicht übernehmen.
Schleiden, den 28. Juli 1923.
Kreissparkasse.