Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Dezember 1923
Die Reichsbank betrachtet das meiste Notgeld nicht als Zahlungsmittel, sondern als Anleihewert.
-Wtb. Wie schon wiederholt bekannt ge-
macht worden ist, behandelt die Reichsbank wert-
beständiges Notgeld, gleichgültig, wer der Aus-
steller ist, nicht als Zahlungsmittel, sondern
als Anleihewert. Im Geschäftsverkehr ist da-
gegen das wertbeständige Eisenbahnnotgeld wie
die Goldanleihe selbst, vollwertiges Zahlungs-
mittel. Es ist in vollem Umfang durch Gold-
anleihe und Goldschatzanweisungen des Reichs
gedeckt und wird später planmäßig in kleine Gold-
anleihestücke umgetauscht.