Schlagwort-Archive: Zahlungsmittel

9. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Dezember 1923

Die Reichsbank betrachtet das meiste Notgeld nicht als Zahlungsmittel, sondern als Anleihewert.

      -Wtb. Wie schon wiederholt bekannt ge-
macht worden ist, behandelt die Reichsbank wert-
beständiges Notgeld, gleichgültig, wer der Aus-
steller ist, nicht als Zahlungsmittel, sondern
als Anleihewert. Im Geschäftsverkehr ist da-
gegen das wertbeständige Eisenbahnnotgeld wie
die Goldanleihe selbst, vollwertiges Zahlungs-
mittel. Es ist in vollem Umfang durch Gold-
anleihe und Goldschatzanweisungen des Reichs
gedeckt und wird später planmäßig in kleine Gold-
anleihestücke umgetauscht.

4. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Dezember 1923

Neues preußisches Notgeld wurde Ende November eingeführt.

  – Wtb. Mit dem 30. November gelangte
zum ersten Male das neue preußische Notgeld
zur Ausgabe. Da es später gegen Goldschatzan-
weisungen des Deutschen Reiches oder mit einem
gleichartigen Barbetrag eingelöst wird, ist es als
wertbeständiges Zahlungsmittel anzusehen und zu
behandeln. Es ist daher nicht nur jeder-
mann zu seiner Annahme verpflichtet, sondern bei
der Zahlung mit preußischem Notgeld ist auch
Rabatt wie bei anderen wertbeständigen Zah-
lungsmitteln zu gewähren.

4. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 4. Dezember 1923

Die Stadtverwaltung Ohligs warnt vor einem völligen Zusammenbruch der bestehenden Ordnung, wenn die Regierung den Städten nach der Zeit des Notgelddrucks nicht gestatte, in Eigenregie „Steuern und Abgaben zu erheben“. Außerdem sieht man die besitzenden Kreise „als Hauptschuldige von ausbrechenden Unruhen“, wenn sie nicht mehr als bisher helfen.

                Die Gemeinden nach der Notgeldperiode.
       Die Verwaltung der Stadt Ohligs gibt sich in folgenden Aus-
lassungen die Mühe, die gegenwärtige Not der Gemeinden darzulegen:
       „Durch die Verordnung der Regierung, wonach das Stadt- und
Kreisgeld von der Reichsbank nicht mehr angenommen werden darf,
ist für die Städte eine neue und außerordentlich schwierige Lage
geschaffen worden, die von einer noch gar nicht zu übersehenden Trag-
weite ist. Zwar haben die Städte noch eine kurze Galgenfrist, in
welcher das Notgeld als umlauffähiges Zahlungsmittel gilt, aber es
ist dies eine Frist von vielleicht nur Wochen. In einer, spätestens
einigen Wochen ist die neue Situation da; das Notgeld wird in die
städtischen Kassen zurückströmen, aus dem Verkehr verschwinden und
zunächst eine Knappheit an Zahlungsmitteln erzeugen. Die Regierung
verfolgt dabei den Zweck, die neuerdings herausgegebenen wertbestän-
digen Zahlungsmittel vor dem Einhamstern zu schützen und in den
Verkehr zu bringen. Ob aber diese wertbeständigen Zahlungsmittel
in so großen Massen umlaufen, um alle Bedürfnisse zu befriedigen, ist
mehr als fraglich. Es wird demnach mit größeren und wiederholten
Geldmittelknappheitsperioden zu rechnen sein, die zu recht unliebsamen
Folgen führen werden.
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8. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1923

Eine Hundert-Billionenmarknote befindet sich im Druck.

Augenblicklich besteht keine Zahlungsmittel-
   knappheit und ist auch für absehbare Zeit
   nicht zu befürchten. Die Hundert-Billionen-
   marknote befindet sich im Druck. Es wird
   erwartet, daß dies die letzte hohe Note der
   Reichsbank sein wird.

6. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. November 1923

Das Reichskabinett habe beschlossen, die Papiermark an ein wertbeständiges Zahlungsmittel zu koppeln.

Das Reichskabinett hat in seiner Sitzung am
   Samstag beschlossen, die Papiermark in eine
   feste Relation zu einem wertbeständigen Zah-
   lungsmittel zu bringen, gegen das sie zu
   einem bestimmten Termin eingelöst wird.
   Gedacht wird dabei an die Goldanleihe.
   Ueber die Höhe der Relation und die Ein-
   zelheiten steht ein Beschluß unmittelbar be-
   vor. Der Beschluß wird von den Sach-
   verständigen einmütig als praktisch durch-
   führbar bezeichnet.

1. Oktober 1923

 

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Numismatische und finanzgeschichtliche Sammlungen – Zahlungsmittel Geldscheine, 01.10.1923

Unter dem Spitznamen “Feuriger Elias” war die Vorgebirgsbahn bekannt, die als Hauptbahn vom Barbarossaplatz in Köln bis zum heutigen Friedensplatz in Bonn fuhr. Zusammen mit der Rheinuferbahn gehörte sie zum Stammnetz der Köln-Bonner Eisenbahnen AG (KBE). Ihren Namen erhielt die Dampflokomotive in Anlehnung an den biblischen Propheten Elias, der in einem von feurigen Rossen gezogenen Wagen gen Himmel entrückt wurde. Seit dem 08.01.1898 transportierte die Bahn Fahrgäste und Waren an den Dörfern des Vorgebirges entlang, bis sie nach ihrer letzten Fahrt am 30.06.1929 umgespurt und elektrifiziert wurde.

Vorderseite: Gutschein des Landkreises Bonn über 100 Millionen Mark, gültig vom 01.10.1923 bis zum 01.04.1924

Rückseite: Abbildung einer Landschaft mit Vorgebirgsbahn (“Der Feurige Elias hier gereicht dem Vorgebirg’ zur Zier”)

28. September 1923

Alle Scans zum Schreiben

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 128 „Geldwesen“ 1902-1932, Bl. 42-44

Beigeordneter Hagen wendet sich in einem ausführlichen Schreiben an das Reichsfinanzministerium in Berlin bezüglich der Ausgabe von Notgeld durch die Gemeinde Troisdorf. Er bittet um die nachträgliche Genehmigung für das bereits ausgegebene Notgeld sowie von weiteren 350 Milliarden Mark. Hagen nennt auch detailliert die wirtschaftliche Situation und das Vermögen der Gemeinde. Bürgermeister Wilhelm Klev, der durch die Besatzungsbehörde ausgewiesen worden ist, befindet sich in Herchen.

21. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. September 1923

Angesichts der vorherrschenden Barmittelknappheit geben die städtischen Kassen auch Notgeld anderer Städte und der Industrie wieder aus.

    Siegburg, 20. Sept. Die augenblicklich
wieder stark auftretende Barmittelknappheit
zwingt die städtischen Kassen auch Notgeld an-
derer Städte und der Industrie wieder auszuge-
ben. Die Stadtverwaltung erwartet von der
Geschäftswelt Verständnis für die augenblick-
liche Notlage und macht darauf aufmerksam,
daß niemand berechtigt ist, im Verkehr befindliches
Notgeld zu verweigern.

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. September 1923

Der Bürgermeister bittet die Geschäftswelt darum, Industrienotgeld aus Siegburg und Troisdorf anzunehmen.

                     Bekanntmachung.
   Zur Behebung der augenblicklichen Zahlungs-
mittelnot wird die Bürgerschaft, insbesondere die
Geschäftswelt gebeten, folgendes Industrienotgeld:
            Notgeld der Deutschen Werke Siegburg,
            Notgeld der Klöckner-Werke A-G. Abt.
            Mannstaedtwerke Troisdorf
anzunehmen. Es wird auch auf den Städtischen
Kassen angenommen.
         Siegburg, den 18. September 1923.
                                     Der Bürgermeister.
                                        gez. Becker.