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1. Februar 1923

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Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 1. Februar 1923, S. 283-285

Nach der Verhaftung des Bürgermeisters Dr. Heinrich Wulff und des Beigeordneten Bernhard Baak leitet Justizrat August Fleischhauer die außerordentliche Sitzung der Stadtverordneten von Kleve, an der auch viele Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. In angespannter und emotionsgeladener Stimmung wird erneut eine Protestnote verfasst und an den Kreisdelegierten geschickt. Die Bevölkerung wird zur Bewahrung der Ruhe aufgerufen.
In geheimer Sitzung wird über das weitere Vorgehen beraten und die Wahl weiterer Beigeordneter beschlossen.

[283]

                                           Sitzung
                                              der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am Donners-
                            tag, den 1. Februar 1923
      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einladungs-
schreiben vom 1. Februar 1923. (Die Einladung erfolgte
wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist § 38 der Städte-
ordnung.)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde in öffent-
licher Sitzung verhandelt was folgt:
                          I. Oeffentliche Sitzung.
      Der Vorsitzende teilte mit, daß nunmehr auch der
besoldete Beigeordnete Baak von der belgischen Besatzungsbe-
hörde gewaltsam fortgeführt worden sei. Er sei am 30. v[origen]
M[ona]ts nachmittags 4 Uhr zur Ortskommandantur bestellt
worden und von da nicht zurückgekehrt. Später habe man
festgestellt, daß er gegen 5 1/2 Uhr mittels Auto unter mi-
litärischer Begleitung nach Crefeld fortgeführt worden sei.
Der Vorsitzende kennzeichnet diesen weiteren gewaltsamen
Eingriff in die Selbstverwaltung unserer Stadt in ge-
bührender Weise und hebt hervor, daß Herr Beigeordneter
Baak das Opfer seiner Pflichttreue und seines Man-
nesmutes als Deutscher geworden sei.
      Im Weiteren sprach der Vorsitzende an die in
überaus großer Anzahl versammelte Bürgerschaft die Bitte
aus, diese Handlungen der Gewalt mit Würde und Ruhe zu
ertragen und sich aller provozierenden und für die Allge-
meinheit schädlichen Kundgebungen zu enthalten. Er richte-
te diese Bitte namentlich an die Jugend. Stadtverordneter
Schmidt beantragt hierauf, die Stadtverordneten mögen
beschließen nachstehenden Protest zu erheben und ihn dem
Kreisdelegierten schriftlich mitzuteilen.
      „Nachdem wir erst vor 30 Stunden energischen
      Protest gegen die widerrechtliche Entfernung des
      Herrn Bürgermeisters aus seinem Amte aus-
      sprechen mußten, ist gestern auch unser Beigeordneter
      Herr Baak verhaftet und abgeführt worden.
      Wir legen gegen diesen gewaltsamen Eingriff in
      die Selbstverwaltung unserer Stadt schärfsten Pro-
      test ein.
      Herr Baak wurde das Opfer seiner Pflichttreue
      und seines Mannesmutes als Deutscher.

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30. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 30. Januar 1923, S. 281-282

Auf der kurzfristig einberufenen Sitzung erklären die Stadtverordneten der Stadt Kleve ihren Protest gegen die Verhaftung des Bürgermeisters Dr. Heinrich Wulff. Ebenso wie er lehnt auch der nachfolgende Beigeordnete Bernhard Baak die Unterbringung der belgischen Zollbeamten ab, wird deshalb am 31. Januar ebenfalls verhaftet und ins Gefängnis nach Krefeld überführt.

[281]

                                           Sitzung
                                              der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am Dienstag,
den 30. Januar 1923
      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einladungs-
schreiben vom 30. Januar 1923. (Die Einladung erfolgte
wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist § 38 der Städte-
ordnung.)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde in
öffentlicher Sitzung verhandelt was folgt:
            A. Öffentliche Sitzung
      Der Vorsitzende, Beigeordneter Baak, teilt mit,
daß am verflossenen Abend gegen 11 ¼ Uhr Herr Bür-
germeister Dr. Wulff ohne Angabe von Gründen durch
die Besatzungsbehörde verhaftet und nach Crefeld fort-
geführt worden sei.
      Die Versammlung hörte die Mitteilung ste-
hend an und gab in lebhaften Zurufen ihrer Ent-
rüstung hierüber Ausdruck und erhob einstimmig
folgenden Protest:
      „Gegen die heute Nacht ohne Mitteilung eines
      Grundes geschehene Verhaftung und Fortführung
      des Herrn Bürgermeisters Dr. Wulff, die die
      Bürgerschaft in die größte Erregung versetzt hat,
      erhebt die Stadtverordneten-Versammlung schärf-
      sten Protest. Sie spricht ihm als gewählten
      Bürgermeister der Stadt für seine mannhafte
      Haltung der Gewalt gegenüber ihr vollste
      Anerkennung aus.
      Die Beigeordneten: Die Stadtverordneten.“
Dieser Protest soll dem Kreisdelegierten schriftlich übersandt werden.

            B. Geheime Sitzung
      1. Um die Beamten, Angestellten und Arbeiter
für die bevorstehenden schweren Tage mit den nö-
tigen Geldmitteln zu versehen, beschließt die Stadtver-
ordneten-Versammlung Vorschüsse zu gewähren und
zwar den Beamten und Angestellten in Höhe eines
Monatsgehaltes nach dem Stande vom 1. Januar
d[ieses] J[ah]r[e]s und den Arbeitern in Höhe eines weiteren
14.tägigen Lohnes nach dem heutigen Stande des
Lohnes.
      2. Während der Sitzung ging dem Vorsitzenden
Beigeordneten Baak, von der Besatzungsbehörde [eine]

[282]
Aufforderung zu, sich zu erklären, ob er nun-
mehr bereit sei, den Befehl betr[effend] Unterbringung
der Zollbeamten auszuführen. Er weigerte sich
ebenfalls.
      Die Versammlung sprach ihm für diese
feste Haltung und auch für sein bisheriges
Wirken Anerkennung und Dank aus.
      3. Die unbesoldeten Beigeordneten Fleischhauer,
Brohl und Jaeger geben die Erklärung ab, daß
sie, wenn an sie die Reihe komme, die Ge-
schäfte übernehmen und im gleichen Sinne
führen würden, wie ihre Vorgänger.
      4. Zum Schluß wurde der Antrag gestellt,
die Verwaltung möge feststellen, ob es rich-
tig sei, daß ein Bürger der Stadt Cleve und
ev[en]t[uel]l welcher das Auto gelenkt habe, mit dem
Bürgermeister Dr. Wulff fortgeführt worden sie.

[Unterschriften:]
Fleischhauer
                                          W. Lamers
                                          F. Jennen
                                         Haarhaus

29. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 29. Januar 1923, S. 280

Auf der zweiten kurzfristig einberufenen Sitzung der Stadtverordneten teilt der Bürgermeister von Kleve, Dr. Heinrich Wulff, mit, dass ihm aufgrund seiner Weigerung zur Unterbringung belgischer Zollbeamter von der Besatzungsbehörde seine Amtsenthebung angekündigt wurde. Die Niederschrift des Protokolls konnte er nicht mehr selbst unterschreiben, weil er bereits abends verhaftet worden ist.

                                               Sitzung
                                                  der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am
Montag, den 29. Januar 1923

      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einla-
dungsschreiben vom 29. Januar 1923. (Die Einladung
erfolgte wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist
§ 38 der Städteordnung.)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde in
geheimer Sitzung verhandelt was folgt:
      Der Vorsitzende gab eine Darstellung des
weiteren Verlaufes der Ereignisse. Es sei ihm wegen
der Verweigerung der Unterbringung von 3 belgischen
Zollbeamten die Amtsenthebung von der Besatzungs-
behörde in Aussicht gestellt worden.
      Bis jetzt – zum Beginn der Sitzung – habe er
aber die in Aussicht gestellte schriftliche Nachricht
noch nicht erhalten.
      Beigeordneter Brohl sprach dem Vorsitzenden
namens des Gewerkschaftsbundes Dank und Aner-
kennung aus für sein festes, mannhaftes Verhalten.
      Die Besprechung der Frage, wie es werden sol-
le, wenn der Bürgermeister und der besoldete Bei-
geordnete entfernt worden seien, gaben die unbesol-
deten Beigeordneten die Erklärung ab, daß sie dann
ihrerseits nach pflichtmäßigem Ermessen handeln würden.
      Es wurde dann noch auf die Notwendig-
keit hingewiesen, die unbesoldeten Beigeordneten,
die infolge der Geschäftsführung ihrem Berufe ent-
zogen werden und dadurch Schaden erleiden, aus-
reichend zu entschädigen. Dabei wurde der Auffassung
Ausdruck gegeben, daß dies bereits durch den am 27. d[es] M[ona]ts
gefaßten Beschluß betr[effend] die Gewährleistung voller Schadlos-
haltung von städtischen Beamten und sonstigen Bürgern
geregelt sei.
      Zwecks Schaffung vollkommener Klarheit
wurde aber auch noch einstimmig bestätigt, daß dieser
Beschluß dahin auszulegen sei, daß den unbesoldeten
Beigeordneten Ersatz aller Ausfälle, die ihnen durch
ihre Amtsführung entstehen, gewährleistet sei.
[Unterschriften:]
                   Fleischhauer                 W. Lamers
                                                                F. Jennen
                                                                Haarhaus