mehrseitiges Dokument – bitte hier klickenQuelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. November1923
Der Ohligser Kaufmann Ernst Schmidt (Kamperstraße 14) wird beschuldigt „die Stadt Ohligs nach Strich und Faden bewuchert“ zu haben. Da der Geschäftsabschluss durch Bürgermeister Sauerbrey zustande gekommen war, wird u.a. „eine Mitschuld des Bürgermeisters für erwiesen“ angesehen. Weitere Angriffsfläche bietet die Tatsache, dass Sauerbrey auch privat bei Schmidt einkaufte und sein arbeitsloser Sohn bei ihm eine Anstellung fand.
Die Ohligser Wucheraffäre vor dem Stadtrat.
Stundenlange Debatten – Ein negatives Ergebnis.
Die Wucheraffäre Schmidt ist, wie nach den Vorgängen zu
erwarten war, zu einem „neuen Fall Sauerbrey“ geworden. Der
Ohligser Stadtverordnetensitzungssaal, in welchem um den jetzi-
gen Bürgermeister schon manch erbitterter Kampf ausgefochten
wurde, war gestern wieder einmal die Stätte mehr oder weniger
leidenschaftlicher Auseinandersetzungen der Parteien. Der Kampf
um die Person des Bürgermeisters bewegte sich in fast gleichem
Rahmen wie damals, d. h. es standen sich zwei Strömungen gegen-
über. Von diesem Gesichtspunkte muß man auch den „Fall“ be-
trachten. Wie Stadtv[erordneter] Cleven nicht unrichtig bemerkte, trat die
Schuldfrage des Kaufmanns Schmidt, der ohne Zweifel die Stadt
Ohligs nach Strich und Faden bewuchert hat, in den Hintergrund
gegenüber der Frage einer Mitschuld von Sauerbrey. Die Er-
gebnisse der stundenlangen Beratungen waren, dies darf man
feststellen, für die tatsächliche Schuld des Bürgermeisters negativ.
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