Schlagwort-Archive: Wucher

20. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Dezember 1923

Eine Verordnung gegen hohe Preiserhöhungen wird bekanntgegeben.

        Verordnung Nr. 232.
             Verordnung
betreffend das Verbot der übermäßigen Erhöhung
                    der Preise.

Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommis-
sion verordnet was folgt:
                          Artikel 1.
   Den Kaufleuten und den in Artikel 29 der
Verordnung Nr. 2 in der Fassung der Verord-
nung Nr. 225 erwähnten Personen ist es ver-
boten, bei Lieferungen oder Dienstleistungen des
täglichen Lebens offensichtlich übertriebene Ge-
winne zum Nachteil des Personals der Besat-
zungstruppen oder der Hohen Kommission bezw.
aller von diesen abhängigen Personen zu rea-
lisieren.

                          Artikel 2.
   Desgleichen ist es ihnen im allgemeinen un-
tersagt, Lieferungen oder Dienste des täglichen
Lebens zu offenkundig übermäßigen Preisen feil-
bezw. anzubieten.

                       Artikel 3.
   Wer gegen die in den obigen Artikeln 1 und
2 enthaltenen Vorschriften verstößt, verwirkt eine
Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten und eine
Geldbuße bis zu 10 000 Goldmark oder nur eine
dieser beiden Strafen

                       Artikel 4.
   Diese Verordnung ist im Gebiete des Brücken-
kopfes Kehl anwendbar.

                       Artikel 5.
   Diese Verordnung tritt unverzüglich in Kraft

      Koblenz, den 12. Dezember 1923.
            Die Hohe Interalliierte
           Rheinlandkommission

18. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Dezember 1923

Solinger Preisprüfungsstelle arbeitsunfähig. Wie wird nun mit Wucheranzeigen verfahren?

    Ꙩ  Der Zwiespalt in der Solinger Preisprüfungsstelle, der sich
in ihrer letzten Sitzung gezeigt hatte (siehe das „Eingesandt“ der
Verbrauchervertreter im „Solinger Tageblatt“ Nr. 292) ist nun-
mehr dadurch in ein zugespitztes Stadium getreten, daß die Ver-
braucher-Vertreter ihren Austritt aus der Preisprüfungsstelle er-
klärt haben. Infolgedessen kann die in Aussicht genommene
öffentliche Auseinandersetzung über die Grundpreise im Einzel-
handel vorläufig nicht stattfinden. Da aber auch sonst die Preis-
prüfungsstelle durch den Rücktritt der Verbraucher-Vertreter ar-
beitsunfähig geworden ist, hat sich Beigeordneter Schaal als Vor-
sitzender an die Bezirksprüfungsstelle in Düsseldorf und die
Staatsanwaltschaft gewandt, um Verhaltungsanweisungen von
dort zu bekommen für die Behandlung von etwaigen Wucher-
anzeigen. Seit dem Bestehen der Preisprüfungsstelle wurden diese
vor ihrer Weitergabe an die Staatsanwaltschaft in der Preis-
prüfungsstelle behandelt und begutachtet. Das wird nicht mehr
möglich sein, und es werden etwaige Anzeigen unmittelbar an
die Staatsanwaltschaft gehen müssen wie vor dem Bestehen der
Preisprüfungsstellen. Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft aber
auch die Elberfelder Preisprüfungsstelle mit etwaigen Solinger
Klagen befassen.

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8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1923

Aktuell sinken die Preise erstmalig wieder. Die „Bergische Arbeiterstimme“ widmet sich dem Wucher und der Preistreiberei sowie der Tatenlosigkeit der politisch Verantwortlichen im letzten Jahr.

                          Langsames Sinken der Preise.
   Seit einigen Tagen ist bei einigen Waren ein vorläufig noch
ziemlich zaghafter Preisrückgang zu verzeichnen. Nur in ganz weni-
gen Fällen kann man von einer einigermaßen gerechten Preisminde-
rung reden.
   An der Hamburger Warenbörse fielen die Lebensmittel, vor allem
Fette, um 50 Prozent. Auch bei Mehl ist ein wesentlicher Preis-
rückgang eingetreten, trotzdem aber merkt man von einer Verbilli-
gung der Backwaren noch nichts. Dasselbe ist der Fall bei anderen
Bedarfsartikeln, wie z. B. Schuhen und Kleidern.
   Durch die breiten Massen geht etwas wie ein Aufatmen. Seit
Monaten, ja seit Jahren war ein ständiges Steigen der Warenpreise
zu beobachten und nun soll endlich eine kleine Erleichterung eintreten.
Scheinbar wenigstens, denn noch wäre es verfrüht, zu jubeln.
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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 1509, Anzeige 5. Dezember 1923

Anzeige des Landjägeramtes Ohligs: Verlangt der Metzger Otto Tillmanns aus Höhscheid zu hohe Preise für seine Fleischwaren?

-Seite 1-

                        Ohligs, den 5. Dezember 1923.



         Anzeige
gegen den Metzger Otto
Tillmanns zu Höhscheid
wegen Verdacht der Preissteige-
rung.

Int[?]t Höhscheid.

                    Heute nachmittags wurde
                    die Metzgerei des Nebenge-
                    nannten auf Preissteigerung
                    pp. revidiert.
                    Es wurde festgestellt, daß der-
                    selbe die höchsten Preise in
                    Höhscheid fordert.
                    Z. B. kostete Rindfleisch 1,8 Bil-
                    lionen Mark, während dasselbe
                    bei anderen Metzgern in Höh-
                    scheid 1,6 u. 1,2 Billion kostet.
                    Gefrierfleisch kostet beim Neben-
                    genannten 1,2 und bei anderen
                    Metzgern 0,8 u. 1,00 Billion Mark.
                   
                    Ebenso ist das Schweineschmalz
                    bedeutend teurer bei Tillmann
                    wie bei anderen Metzgern.
                    Eine Preiskalkulation über die
                    Einkäufe pp. konnte nicht vorgelegt
                    werden.
                    Wenn die anderen Metzger in
                    der Lage sind, ihre Fleisch- pp.
                    waren dem allgemeinen Preis-
                    abschlag entsprechend zu ver-
                    kaufen, so muß es der Neben-
                    genannte auch können, da

-Seite 2-

                    die Einkaufspreise für Vieh dieselben
                    gewesen sind.
                    Ich bitte das Weitere veranlassen zu wol-
                    len.
                    Event[uel]l wären die Metzger Adolf Dicke
                    und Fritz Joest aus Höhscheid als Sach-
                    verständige zu hören.
                    Eigene Vehrnehmung [sic!] und Zeugnis des
                    Kreisrevisors Karl Bauer zu Opladen
                    Friedrichstr. 80.

                    9/1 [?]
                                               Hannig
                                         Oberlandjäger.

24. November 1923

Verurteilung eines Händlers aus Wald wegen Preistreiberei.

                Im Namen des Volkes!
       In der Strafsache gegen den Händler Paul
Gehlhausen aus Wald, Altenhoferstraße 57,
wegen Preistreiberei hat das Schöffengericht
in Solingen in einer Sitzung vom 13. November
1923, für Recht erkannt.
       Der Angeklagte wird wegen Preistreiberei
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat und zu
einer Geldstrafe von 10 Billionen Mark, im
Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tage Gefängnis
für je 1 Billion Mark kostenfällig verurteilt.
       Solingen, 16. Novemder [sic!] 1923.
                                         Das Amtsgericht.


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17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. November 1923

Wucheraffäre Ohligs: Beschuldigter aus der Haft entlassen

      Ohligs, 16. Nov[ember]. Aus der Haft entlassen wurde der Händler
Schmidt, der vor Kurzem wegen Bewucherung der Stadt verhaftet
worden war. Ebenso wurde die Beschlagnahme seiner Lagerbestände
aufgehoben. Die gerichtliche Untersuchung ist jedoch noch nicht abge-
schlossen.

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2. November 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klickenQuelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. November1923

Der Ohligser Kaufmann Ernst Schmidt (Kamperstraße 14) wird beschuldigt „die Stadt Ohligs nach Strich und Faden bewuchert“ zu haben. Da der Geschäftsabschluss durch Bürgermeister Sauerbrey zustande gekommen war, wird u.a. „eine Mitschuld des Bürgermeisters für erwiesen“ angesehen. Weitere Angriffsfläche bietet die Tatsache, dass Sauerbrey auch privat bei Schmidt einkaufte und sein arbeitsloser Sohn bei ihm eine Anstellung fand.
     
              Die Ohligser Wucheraffäre vor dem Stadtrat.
          Stundenlange Debatten – Ein negatives Ergebnis.  
    Die Wucheraffäre Schmidt ist, wie nach den Vorgängen zu
erwarten war, zu einem „neuen Fall Sauerbrey“ geworden. Der
Ohligser Stadtverordnetensitzungssaal, in welchem um den jetzi-
gen Bürgermeister schon manch erbitterter Kampf ausgefochten
wurde, war gestern wieder einmal die Stätte mehr oder weniger
leidenschaftlicher Auseinandersetzungen der Parteien. Der Kampf
um die Person des Bürgermeisters bewegte sich in fast gleichem
Rahmen wie damals, d. h. es standen sich zwei Strömungen gegen-
über. Von diesem Gesichtspunkte muß man auch den „Fall“ be-
trachten. Wie Stadtv[erordneter] Cleven nicht unrichtig bemerkte, trat die
Schuldfrage des Kaufmanns Schmidt, der ohne Zweifel die Stadt
Ohligs nach Strich und Faden bewuchert hat, in den Hintergrund
gegenüber der Frage einer Mitschuld von Sauerbrey. Die Er-
gebnisse der stundenlangen Beratungen waren, dies darf man
feststellen, für die tatsächliche Schuld des Bürgermeisters negativ.
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31. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 31. Oktober1923

Ermittlungen gegen Bürgermeister Sauerbrey und die Ohligser Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem wegen Wuchers verhafteten Kaufmann Ernst Schmidt.

                       Die Ohligser Wucheraffäre.
       Die Verhaftung des Kaufmanns Schmidt in Ohligs wegen
Bewucherung der Stadt Ohligs, über die wir schon gestern berichteten,
hat naturgemäß in weiten Kreisen der Bürgerschaft großes Aufsehen
erregt und scheint zu einer großen Skandalaffäre auszuwachsen, die
weitere Kreise zieht. Obwohl die Angelegenheit zur Stunde noch nicht
ganz aufgeklärt ist, sind wir doch in der Lage, einige Einzelheiten aus
der dunklen Geschichte mitzuteilen. Allerdings sei bemerkt, daß der
Beigeordnete Dr. Langhans, der für die Stadt Ohligs die Unter-
suchung leitet, jede Auskunft ablehnt. Das in Permanenz tagende
Beigeordnetenkollegium von Ohligs soll aber in seinen Ermittlungen
schon wesentlich vorwärts gekommen sein. — Zur Sache selbst wird uns
von unterrichteter Seite vorläufig folgende Darstellung gegeben:
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30. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. Oktober 1923

Ohligs: Bürgermeister Sauerbrey in Wucheraffäre verwickelt?

                       Aus dem Landkreise Solingen.
    Ohligs, 30. Okt[ober]. Wegen Wuchers verhaftet wurde gestern der
Händler Ernst Schmidt, Kamperstraße 14. Wie wir hören,
handelt es sich um eine Uebervorteilung der Stadt beim Kauf
von Lebensmitteln zur verbilligten Abgabe an die Bevölkerung.
Es sollen auch beamtete Persönlichkeiten in die Angelegenheit ver-
wickelt sein, u. a. Bürgermeister Sauerbrey. Die Unter-
suchung ist eingeleitet. Wir kommen auf die Sache, die auch nach
Solingen hinüberspielen soll, morgen des näheren zurück.

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18. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Oktober1923

„Die Wucherpolizei wird unverzüglich damit beginnen, in zahlreichen Geschäften Stichproben“ zu nehmen, um neben der Richtigkeit der Preise „auch auf strafbare Warenzurückhaltung, zum Beispiel Geschäftsschließung, Verborgenhalten von Waren“ zu prüfen.
      
                         Aus Stadt und Umgegend.
                                         Solingen, 18. Oktober.
              Staatsanwaltschaft und Preisbemessung.

       Der Oberstaatsanwalt in Köln veröffentlicht das folgende:
      „Die Preisgestaltung der letzten Zeit läßt erkennen, das Groß- und
Einzelhandel bei der Preisberechnung sich nicht in den gesetzlich zu-
lässigen Grenzen halten. Insbesondere hat auch das durch Beschluß
der Preisprüfungsstelle geschaffene Multiplikatorsystem in seiner Aus-
wirkung zu den gleichen Bedenken Anlaß gegeben. Die Preisprüfungs-
stelle wird nunmehr einen neuen Multiplikator, welcher der Ver-
schlechterung oder Besserung der Kaufkraft des Geldes weitgehend
Rechnung trägt, zur Anwendung bringen und in der bisherigen Weise
täglich bekanntgeben. Die Verbindung dieses Multiplikators mit den
Grundpreisen sichert dem Handel einen sich in den zulässigen Grenzen
haltenden Gewinn, ohne die berechtigten Ansprüche der Verbraucher
zu gefährden.
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