Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923
Die Reichsregierung habe überraschend das Ende des Reichsmietengesetzes angekündigt. Das Gesetz, das u. a. Höchstmieten vorsah, habe Hausbesitzern und dem Nationalvermögen nachhaltig geschadet. Die Rückkehr zum Stand der Vorkriegsmieten (auf Goldbasis) sei jedoch angesichts der Verarmung breiter Bevölkerungsschichten vorerst illusorisch.
Die Goldmiete.
Das Wohnhaus als Steuerquelle.
Zu den Weihnachtsüberraschungen unserer in-
neren Politik gehört auch der angekündigte Ab-
bau des Reichsmietengesetzes, also der Zwangs-
wirtschaft im Wohnungswesen. Man mußte auf
diese Ueberraschung vorbereitet sein. In allen
Volkskreisen, auch bei der Partei der Mieter ist
man sich klar darüber geworden, daß es kaum
jemals schlimmere gesetzliche Mißgeburten gege-
geben hat, als die Höchstmietenverordnungen und
dann das Reichsmietengesetz mit seinen Neben-
krankheiten, dem Mieterschutzgesetz und dem Woh-
nungsmangelgesetz. Die zeitraubenden Berech-
nungen der Grundmieten und Zuschläge, ihre
Prüfung durch die Mieterausschüsse, die unzähli-
gen Streitigkeiten und Prozesse oft wegen der
geringfügigsten Meinungsverschiedenheiten, die
monatlichen Beratungen durch die Behörden, die
Beanstandung der Beschlüsse durch die Oberbe-
hörden, der gewaltige Beamtenapparat, die Ver-
ärgerung aller Beteiligten, das hat zu einem uner-
träglichen Zustand geführt, dem man zu Leibe
gehen mußte, auch wenn die Währungsreform
und damit die Wertbeständigkeit der Mietzah-
lungen nicht gekommen wäre.