Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 313-314
Der Gemeinderat von Troisdorf berät und beschließt, wie seine Beschlüsse durchzusetzen und die mit der Durchführung Betrauten zu schützen seien. Er nimmt Kenntnis davon, dass Gemeindeleistungen auf Druck von Erwerbslosen ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt worden seien. Gegen diejenigen Demonstranten, die den Gemeindeverordneten Schüthuth beleidigt oder belästigt hätten, werde Strafanzeige gestellt.
Verhandelt,
Troisdorf den 8. Dez. 1923.
Anwesend
Beigeordneter
Dr. Schönen
und die Mitglieder:
Schüthuth
Friedrich
Georg
Mannstädt
Hagen
Kutzner
Müller Frz.
Flörken
Müller Josef
Dr. Trier
Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung hatte
sich heute der Gemeinderat in der Anzahl von 10.
Mitgliedern, wie solche nebenstehend genannt sind,
also in beschlußfähiger Anzahl im Rathaussitzungs-
saale versammelt, um über folgende
Punkte zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1) Aufhebung der Notverordnung wo-
nach 7. Gemeindeverordnete
zur Beschlußfassung genügen.
2) Welche Maßnahmen gedenkt der
Gemeinderat in Anwendung zu
bringen, um seine Beschlüsse durch-
zuführen.
3) Wie gedenkt der Gemeinderat das
Leben und Eigentum der mit
der Durchführung seiner Beschlüsse
betrauten Beamten und Ge-
meinderatsmitglieder zu schützen.
Nachdem der den Vorsitz führende Beigeord-
nete Dr. Schönen die Sitzung eröffnet
wurde beraten und beschlossen wie
folgt: