Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. September 1923
Wohnungsnot in Höhscheid: So mancher Wohnungssuchende lässt seinem Ärger bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung freien Lauf.
Höhscheid, 28. Sept[ember]. Die große Wohnungsnot. Vom Bürger-
meisteramt schreibt man uns: Die Wohnungsnot hat einen Grad er-
reicht, der die Möglichkeit ausschließt, daß den Wünschen der Wohnung-
suchenden nachgekommen werden kann. Die mit den gegebenen Mitteln
eingesetzte Bautätigkeit kann nicht annährend den Ansprüchen gerecht
werden, die von einem Teil der Einwohnerschaft geltend gemacht
werden. Die dadurch entstandene Bedrängnis ist eine derart große,
daß das Verhalten der hiervon Betroffenen nur berechtigt ist, wenn
sie nichts unversucht lassen, um bessere Wohnverhältnisse erreichen zu
können. Weniger einsichtlich handeln jedoch Diejenigen, die sich von
dem dauernden Drängen und Versprechen [sic!] auf dem Wohnungsamt Er-
folg versprechen. Leider ist auch hier die Tatsache zu verzeichnen, daß
ein Teil des Publikums die Wohnungsbeamten bei Ausübung ihres
Dienstes behindert, verdächtigt und bedroht. Unter solchen Umständen
kann die Bearbeitung der Wohnungsangelegenheiten nicht mehr auf-
recht erhalten werden. Die Wiederherstellung geordneter Wohnverhält-
nisse wird mit allen zu Gebote stehenden Mitteln weiter betrieben
werden. Es muß aber erwartet werden, daß man den mit diesen Auf-
gaben betrauten Beamten Unterstützung angedeihen läßt, daß denselben
ein ungehindertes Arbeiten eingeräumt wird. Hierzu gehört die Ein-
schränkung des Publikumsverkehrs, der fürderhin, wie aus der amt-
lichen Bekanntmachung hervorgeht, für 2 Tage in der Woche – Diens-
tag und Freitag – festgesetzt ist. Es wird dringend gebeten, Ruhe und
Besonnenheit zu bewahren, da sonst mit der Einstellung des Publikum-
verkehrs ernstlich gerechnet werden muß. Zum Schluß wird darauf
hingewiesen, daß in solchen Fällen, wo die Wohnungsuchenden vermöge
ihrer finanziellen Verhältnisse für ihre wohnliche Unterbringung selbst
zu sorgen haben, diese auf Zuweisung einer Wohnung gemeindeseitig
nicht mehr zu rechnen haben.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 28. September 1923
Schlagwort-Archive: Wohnen
30. August 1923
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/176 „Fürsorge für aus dem besetzten und Einbruchsgebiet ausgewiesene Beamte (gen. u. spez.)“ 1923 – 1926
Die Vergütung für die Abschätzung des Hausrates mit Ausweisung bedrohter Beamter, Angestellter und Arbeiter wird erhöht.
77
Der Aufsichtsrichter. Emmerich, den 30. August 1923
XIII 2/21 […]
Betrifft: Abschätzung des Hausrats
Mit Ausweisung bedrohter Beamten pp.
Mit Bezug auf meine Mitteilung vom 21.
April 1923 – VIII – 22/19 – teile ich ergebenst mit, dass mit
dem Gerichtsvollzieher Wuwer eine Erhöhung der Vergütung für
Abschätzung des Hausrats mit Ausweisung bedrohter Beamten,
Angestellten und Arbeiter dahin vereinbart ist, dass die Ver-
gütung beträgt:
bei einem Gesamtwert der geschätzten Gegenstände
von nicht über 100.000.000 Mark 50.000 Mark
für jede weitere 20.000.000 Mark 10.000 Mark
bis zu 100.000 Mark.
[…]
Amtsgerichtsrat.
Z.d.A. […]
An […] 4/923.
das Bürgermeisteramt
Emmerich
14. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1923
Der Mieterschutzverein Solingen warnt vor einem neuen „Verein der Wohnungssuchenden“
Es sei dringend gewarnt.
Der Mieterschutzverein Solingen gibt hiermit öffentlich
folgendes bekannt: In Solingen hat sich ein Verein, genannt
„Verein der Wohnungssuchenden“, gebildet. Jeder Mieter
und Wohnungssuchende, welcher nicht über großes Kapital
verfügt, hat alle Ursache, ein wachsames Auge auf diesen
Verein zu halten. Der Zweck des Vereins ist Aufhebung der
Zwangswirtschaft, sowie ferner, die Wohnungen dem
Meistbietenden zu geben. In der ersten Versamm‐
lung wurde dieses von den Mitgliedern des Mieterschutzvereins
erkannt und so gewürdigt, daß die paar jungen Lente [sic!], welche
den Rummel veranstaltet hatten, das Feld räumen mußten.
Durch die erste Versammlung gewitzigt, haben die Drahtzieher
dieser Leute den Verein gebildet und somit denjenigen, welche
das Wohnungselend kennen, die Möglichkeit genommen, die
Versammlung zu besuchen. Die „Arbeiterstimme“ hat
die Schädlinge erkannt und bereits in der Mittwochnummer
eine Warnung veröffentlicht. Die großen Geldmittel,
über welche diese Leute verfügen, verraten, daß Hintermänner
bereit sind, für diesen „sauberen“ Zweck Opfer zu bringen, und
es ist nötig, den Verein im Auge zu behalten.
20. April 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll 20. April 1923
Die ständige Teuerung macht eine regelmäßige Anpassung der Unterstützungen für Bedürftige erforderlich. Die Vertreter der Städte im Industriebezirk Solingen bemühen sich um eine einheitliche Vorgehensweise.
-Seite 1-
Betr[effend] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.
Anwesend:
für Solingen
Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
Arnz,
für Gräfrath
Oberstadtsekretär Krudup,
für Höhscheid
Oberstadtsekretär Jentsch,
Frau Stader, Allendorf und Geffgen,
für Ohligs
Stadtsekretär Esser,
Reuber,
für Wald
Oberstadtsekretär Freese.
———–
Tagesordnung:
Einstellung der Mietunterstützung und Erhö-
hung der Barspende.
———–
Niederschrift
der Verhandlungen des Ausschusses am 20. April
im Stadthaus zu Solingen.
1. Seit 1/2 Jahre [sic!] ändern sich aufgrund des Reichs-
mietengesetzes die Mietsätze allmonatlich.
Folglich ändert sich auch die Mietunterstüt-
zung. Sie muß in jedem Unterstützungsfalle all- monatlich festgestellt werden. Damit haben die
Unterstützungsämter eine viel Zeit inanspruch-
nehmende Arbeit übernommen, welche zu den Auf-
gaben der Mieteinigungsämter gehört. Grund-
20. April 1923 weiterlesen
14. April 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1923
Das Mieteinigungsamt Höhscheid im Fokus der Kritik
Das Höhscheider Mieteinigungsamt.
Die Mieteinigungsämter sind geschaffen worden, um zwischen
den Mietparteien Härten zu vermeiden und in erster Linie die
Mieter den Hausbesitzern gegenüber zu schützen. Wie wird
nun in Wirklichkeit verfahren? Es wird einem Antrage auf
Räumung stattgegeben, unbekümmert dessen, ob Härten für
den Mieter entstehen, ja, es wird sogar begründet, die Härten
könnten dem Hausbesitzer nicht zugemutet werden. Tiere sollen
seitens des Mieters zugunsten des Vermieters abgeschafft werden.
Große Familien, für welche es schon stets schwierig gewesen
ist, eine passende Wohnung zu bekommen, sollen für eine kleine
Hausbesitzersfamilie räumen, weil man dem Hausbesitzer nicht
zumuten könne, daß er in einem Haus daneben wohnen soll. (!)
Und was sagen die Mieteinigungsamtsbeisitzer? Kein Wort;
nur Kopfnicken. Wir klagen vor aller Oeffentlichkeit das Höh-
scheider Mieteinigungsamt an und verlangen die Zurücknahme
sämtlicher Anträge auf Räumung, denen stattgegeben wurde.
Der Streit wird zwischen den Parteien noch größer dadurch,
weil die Hauseigentümer durch allerhand Schikanen auf Grund
des Urteils auf dem Mieter herumpochen werden.
14. April 1923 weiterlesen
28. März 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. März 1923
Um die Entwicklung der Lebenshaltungskosten abbilden zu können, wird regelmäßig die sogenannte Reichsindexziffer ermittelt.
Wirtschaftlicher Teil.
–
Wie kommt die Reichsindexziffer zustande?
Der „Reichsindex“ wird heute vielfach Berechnungen
im wirtschaftlichen und privaten Leben zugrunde gelegt,
ohne daß man sich allgemein über das Zustandekommen
der Indexziffern klar wäre. Eine kurze Darlegung über
die Art der Berechnung wird daher das Interesse der
Leser finden.
Die Schriftleitung des „Solinger Tageblattes“.
28. März 1923 weiterlesen
15. März 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. März 1923
Der Mangel an Wohnungen in Solingen und in Deutschland allgemein ist groß. In der Solinger Presse wird regelmäßig über Lösungsansätze berichtet und diskutiert.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 15. März.
Die Jungvermählten und die Wohnungsnot.
Die folgenden Ausführungen sind in Solingen im
Anschluß an die letzten Auseinandersetzungen über die
Wohnungsnot in Finanzkommission und Stadtverordneten-
sitzung von besonderem Interesse. Trotzdem der hier ge-
machte Vorschlag bezüglich einer besonderen Heranziehung
der Jugendlichen mancherlei Bedenken gegen sich hat, ist
er beachtenswert. Wir möchten ihn daher unseren Lesern
nicht vorenthalten, weil er vielleicht doch geeignet ist, auf
neue Gesichtspunkte in der Frage der Beschaffung von
Mitteln für den Wohnungsbau hinzuweisen.
Die Schriftleitung des „Solinger Tageblattes“.
9. März 1923
[…]

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-D-01-Bd-06, Sitzung 9. März 1923
Walder Stadtverordnetenversammlung: Die KPD-Fraktion stellt zwölf Anträge zur Unterstützung Bedürftiger, die aber von der Mehrheit des Kollegiums nicht angenommen werden.
[Seite 42]
Zweite Sitzung der Stadtverordneten am 9. März 1923.
/20. von Punkt 4 ab
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen;
2. Erhebung weiterer 8 Gewerbesteuerquartale zwecks
teilweiser Deckung des Fehlbetrages für 1922;
3. Stellungnahme zu dem Beschluß der Bau- und Wege-
baukommission, betr. Fortsetzung der Bautätigkeit
im Jahre 1923. Aufbringung der Mittel;
4. Niederlegung der Stadthalle;
5. Erhöhung der Baupolizeigebühren;
6. Herstellung von Bürgersteigen an verschiedenen
Straßen;
7. Bezeichnung derjenigen Straßen, welche unter
das Ortsstatut; betr. die Anlegung, Verbesserung
bezw. Veränderung und Unterhaltung der öffent-
lichen Straßen und Plätze der Stadtgemeinde Wald
vom 26. Juni 1913 fallen;
8. Erhöhung des Pflegegeldes für die Ziegenböcke
und der Ziegenabgabe;
9. Antrag des Oberbürgermeisters in Solingen auf
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des
Solinger Stadttheaters.
10. Einziehung der 6. Schulstelle an der katholischen Schule
Luisenstraße und der 4. Schulstelle an der katho-
lischen Schule Delle;
11. Antrag eines Großabnehmers auf Preisermäßigung
für Industriegas;
12. Anträge der K. P. D. Stadtratsfraktion:
1. a) Bereitstellung von Mitteln für die Unterstüt-
zung aller Bedürftigen zur Beschaffung von Milch
für Säuglinge, Schwangere, Kinder, Kranke und
Alte. b). Alle im Bereich der Gemeinde erzeug-
te Milch wird beschlagnahmt und zur bevorzug-
ten Versorgung der unter a genannten Perso-
nen verwandt.
[Seite 43]
2. Einführung der obligatorischen Schulspeisung und Beschaf-
fung von Kleidung für die Kinder Minderbemittelter.
3. Gewährung freier Lernmittel für die Volks- und Fort-
bildungsschüler.
4. a) Die Erstlingswäsche für alle in der Gemeinde geborenen
Kinder wird von der Stadt oder Gemeinde unentgeltlich
zur Verfügung gestellt, evtl. durch die Einrichtung
sogenannter Wanderkörbe. b) Die Gemeinde übernimmt
die Entbindungskosten für die Angehörigen aller Bür-
ger, deren Jahreseinkommen nach dem Stande der Löhne
von Mitte Februar 1923 jährlich weniger wie 3 ½
Millionen beträgt. Ebenfalls die Kosten ärztlicher
und evtl. Krankenhausbehandlung. Die Leistungen
der Krankenkasse werden angerechnet.
5. a) Errichtung eines kommunalen Friedhofes und Kom-
munalisierung des Bestattungswesens. b) Bis zur Ein-
richtung des unter a Bezeichneten wird allen Lohn-
und Gehaltsempfängern nach den gleichen Grundsätzen
wie bei 4 bei Sterbefällen Sarg, Grab und Leichen-
wagen von der Stadt unentgeltlich gestellt.
6. Staffelung der Preise für Gas, Wasser und Elektrizität.
7. Aller überflüssiger Wohnraum wird beschlagnahmt und
wohnungsbedürftigen Familien zugewiesen. Jede
Familie hat Anspruch auf eine Küche, ein Wohnzim-
mer, je ein Schlafzimmer für das Ehepaar und zwei
Kinder bis 10 Jahren oder zwei Kinder gleichen Ge-
schlechts über 10 Jahre und je ein Kind über 10 Jahre
verschiedenen Geschlechts. Aller Wohnraum, der über
diese Norm hinausgeht, gilt als überflüssig und
ist zu beschlagnahmen.
8. a) Angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit sind um-
fangreiche Notstandsarbeiten sofort vorzubereiten.
Die Notstandsarbeiter werden nach dem jeweiligen
Tarif der Bauarbeiter entlohnt. b. Wer als Notstands-
arbeiter im Falle von Arbeitslosigkeit nicht beschäftigt
werden kann oder zur Verrichtung solcher wegen
Krankheit oder Gebrechen nicht in der Lage ist, er-
[Seite 44]
hält den unter 8a bezeichneten Lohnsatz als Unter-
stützung.
9. Der von den örtlichen Betriebsräten eingesetzte
oder in einer öffentlichen Volksversammlung
eingesetzte Kontrollausschuß wird von der Gemein-
debehörde als Organ zur Wucherbekämpfung aner-
kannt, und werden diesem für die Durchführung
seiner Aufgaben Polizeirechte übertragen.
10. Weil die Krankenkassen die Pflegesätze für das
Krankenhaus nicht mehr zahlen, werden allen
Versicherten die Pflegesätze 3. Klasse seitens des
Wohlfahrtsamtes gezahlt.
11. An den Preußischen Landtag ist folgender drin-
gende Antrag zu richten: Die Staatsregierung zu
beauftragen, bei der Reichsregierung dahin zu
wirken, daß den Gemeinden die Möglichkeit gege-
ben wird, unter Ausschaltung des Großhandels
direkt vom Kohlensyndikat Kohlen zu beziehen
zur Verteilung an die minderbemittelte Bevölke-
rung und zum Zwecke der Kommunalisierung
der Kohlenversorgung überhaupt. An den Reichs-
tag ist derselbe Antrag ebenfalls direkt zu
richten.
12. An den Reichstag ist ein Antrag zu richten, nach
welchem allen Arbeitern und Angestellten, die
infolge der Abschnürung des besetzten Gebiets
arbeitslos werden, auf Kosten des Reiches der
volle Lohn als Unterstützung gewährt wird.
______________
[…]
[Seite 54]
zu 12. Die gesamten Anträge werden vertagt. Den einzelnen
Punkten soll jedoch, soweit wie möglich, Rechnung getragen
werden. Der Bürgermeister sagt zu, dort zu helfen,
wo Not ist.
[…]
Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 9. März 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Wald: Stadtverordnetenversammlungen 1922-1925
1. März 1923
Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 01.03.1923
Zeitungsausschnitt aus dem Siegburger Kreisblatt vom 1. März 1923 mit Ausführungsverordnung zum Reichsmietengesez bezüglich von Zuschlägen zur Grundmiete und den Festsetzungen von Zuschlägen für Instandsetzungsarbeiten durch das Mieteinigungsamt. Die abgeänderte Ausführungsverordnung galt ab dem 1. März des Jahres.
Ausführungs-Verordnung zum Reichsmietengesetz für den Stadtbezirk Siegburg
Auf Grund des Reichsmietengesetzes vom 4. März 1922 (R. B. Bl. S. 273), sowie der hier- zu ergangenen Ausf.-Verordnung vom 12.6. 1922 wird in Abänderung meiner Ausf.-Verord- nung zum Reichsmietengesetz für den Stadtbe- zirk Siegburg vom 20.11.1922 und der hier- zu erlassenen Ergänzungsverordnung vom 8.1. ds. Js. Mit Zustimmung des Herrn Regierungs-Präsidenten in Köln folgendes be- stimmt: 1. März 1923 weiterlesen
28. Februar 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Februar 1923
* Gegen den Häuserverkauf an Ausländer. Auf Grund des
neuen Grundstücksverkehrsgesetz hat der Wohlfahrtsminister
bestimmt, daß der Verkauf von Häusern verboten ist, wenn der
neue Bewerber durch die Lage seines Wohnsitzes außerstande ist,
seinen Besitz pfleglich zu behandeln und wenn nur unter Ausnutzung
des Tiefstandes der deutschen Währung Verkäufe gezeitigt wer-
den sollen, die nur spekulativen Zwecken dienen.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 28. Februar 1923