Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 383 „Eichwesen“ 1919-1952, Bl. 26
Der Sieglarer Bürgermeister Lindlau informiert Wiegemeister Kreuzer über die Abstimmung im Gemeinderat Sieglar.
D. Brgstr.
I. J. No 155.
ab. 20.1.23. R.
Geschr. 19.1.23
F. Sgl. 19.1.23
Herrn Wiegemeister Kreuzer Sieglar.
Der Gemeinderat hat die Wiegegebühren, wie
sie bisher bereits provisorisch in Kraft waren, genehmigt,
nämlich pro Fuhre 30 M, für ein Stück Großvieh
ebenfalls 30 M, 20 M pro Tonne bei Waggongut
Kreuz Sie müssen in den Unterhaltungsfonds
jährlich 1000 M zahlen.
Ich bitte hiernach zu verfahren.
Ad acta
Ll