Schlagwort-Archive: Wiegegebühren

11. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3014 „Protokollbuch Gemeinderat Spich“ 1894-1927, S. 443

Der Gemeinderat von Spich fasst Beschlüsse zu den Wiegegebühren für Vieh, zu den Kosten für Grabstellen und zum künftigen Gehalt des Schuldieners.

                                         Verhandelt:
                                  Spich, den 11. August 1923

Gemeinderat
besteht aus
13. Mitgliedern.
Anwesend unter
dem Vorsitze
des Gemeindevor-
stehers Rott-
länder die
Mitglieder:
Pöhler, Förster,
Reik, Braun,
Pilger,
Heuser,

      Auf vorherige mündliche ordnungsmäßige
Einladung mit der Tagesordnung:
1:) Erhöhung der Wiegegebühren und anderweitige
Festsetzung der Gebühren für den Wiegemeister,
2.) Erhöhung des Preises für eigene Grabstätten,
3.) Antrag des Schuldieners Linden betr. Gehaltser-
höhung.
versammelte sich heute der Gemeinderat von
Spich in nebengenannten Mitgliedern, also
in beschlußfähiger Anzahl und beschloß was
folgt:
zu 1: Die Wiegegebühren werden von heute ab wie
folgt festgesetzt: Einheimische pro Fuhre 20 000 Mark,
Auswärtige 60 000 Mark pro Fuhre; Großvieh das
Stück 100 000 Mark, Kleinvieh pro Stück 50 000 Mark.
Auswärtige zahlen die dreifachen Sätze.
Der Wiegemeister erhält 50% der Wiegegebühren.
zu 2: Gemeinderat beschließt, für eigene Grabstellen
den Betrag von 3 Million und für ein Doppelgrab
6 Million Mark zu erheben. Grabstellen werden
nur beim Eintritt eines Todesfalles abgegeben
und zwar im Falle des Todes eines Ehegatten
ein Doppelgrab.
Zu 3: Der Schuldiener erhält für die Monate
Juni & Juli 500 000 Mark und ab 1.8.1923
750 000 Mark Gehalt pro Monat.

            v. g. u.
Adolf Heuser
[…] Reick
Jos. Förster
       g. w. o.
Der Gemeindevorsteher:
Rottländer

19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 383 „Eichwesen“ 1919-1952, Bl. 26

Der Sieglarer Bürgermeister Lindlau informiert Wiegemeister Kreuzer über die Abstimmung im Gemeinderat Sieglar.

D. Brgstr.
I. J. No 155.

ab. 20.1.23. R.
Geschr. 19.1.23
F.                                                                         Sgl. 19.1.23
                                         Herrn Wiegemeister Kreuzer Sieglar.

      Der Gemeinderat hat die Wiegegebühren, wie
sie bisher bereits provisorisch in Kraft waren, genehmigt,
nämlich pro Fuhre 30 M, für ein Stück Großvieh
ebenfalls 30 M, 20 M pro Tonne bei Waggongut
Kreuz Sie müssen in den Unterhaltungsfonds
jährlich 1000 M zahlen.
Ich bitte hiernach zu verfahren.
                                                                             Ad acta
                                                                                      Ll

17. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 383 „Eichwesen“ 1919-1952, Bl. 26 R

Bürgermeister Lindlau hält die bisherigen und die künftigen Wiegegebühren für Sieglar fest. Auch für Wiegemeister Kreuzer erhöht sich die Pacht um das Doppelte.

Zum Gemeinderat Sieglar

  Wiegegebühren für Sieglar
betrugen bisher
        3 M pro Fuhre oder 1 Stück Großvieh
        2 M pro Tonne für 1 Waggon
vorgeschlagen wird
        30 M pro Fuhre oder 1 Stück Großvieh
      300 M ”    Waggon (15t)
          oder 1 M pro Zentner.
Die Gebühren werden vom 27.11.22 ab
   bereits erhoben.
Die Pacht, welche Kreuzer bezahlt, betrug bisher
  jährlich 300 M. Diese ist entsprechend zu
     erhöhen, vorgeschlagen werden 600 M.

Hr. P.
erledigen
nach dem
gestrigen
Beschluß.
Ll 17/1

16. Januar 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3020 “Protokollbuch Gemeinderat Sieglar” 1910-1923, S. 397-399

Der Sieglarer Gemeinderrat beschließt Nachumlagen auf Steuern, auch die Gebühren für Gräber sowie die Wiegegebühren müssen erhöht werden.

                                 Verhandelt
                                      Sieglar, den 16. Januar 1923

Gemeinderat besteht
aus 18 Mitgliedern.
Anwesend unter
dem Vorsitz des
Bürgermeisters Lind-
lau die Mitglieder:
Schmitz Rentm.
Fuchs,
Meurer
Holzmann,
Lucht,
Schmitz Rektor
Fassbender,
Stein,

Auf vorschriftsmäßige Einladung
mit der Tagesordnung:
1. Antrag des Gaswerks betr. Erhebung
von Vorschüssen von den Gasabnehmern,
2. Erhöhung der Gemeindesteuern, der
Lustbarkeitssteuern, der Friedhofgebühren
des Preises für eigene Grabstellen und
der Wiegegebühren
3.) Antrag der evangelischen Einwohner von
Oberlar betr. Zuschuß zum Schulgeld für die
evangelische Schule in Troisdorf,
4.) Festsetzung der Lustbarkeitssteuer für
das

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