Schlagwort-Archive: Wesel

19. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/871 „Allgemeine Verfügungen in Schulangelegenheiten, Schulaufsichtsbehörden, Kreis- und Lokalschulinspektionen, Schulvorstände- und Bezirke“ 1923 – 1927

Da Brennstoffe und Leuchtmittel durch die Inflation extrem teuer geworden sind, wird der Schulbeginn an der katholischen höheren Mädchenschule in Emmerich auf 8:30 verschoben.

Ech. 19. 11.  1923.

1) An
Fräulein Schulvorsteherin Oberlehrerin Meyer
Hier.
Wegen der dauernden Verteuerung des Brennstoffes und
der Leuchtmittel sind die Leiter der hiesigen Volksschu-
len dahin übereingekommen, bis auf weiteres den Schul-
beginn des morgens auf 8 1/2 fortbestehen zu lassen.
Vielen Haushalten wird dadurch des morgens die Aus-
gabe für Licht und auch ein wesentlicher Teil der Tages-
ausgabe für Heizmaterial erspart. Das hiesige Gymnasium
hat den bisherigen Unterrichtsanfang ebenfalls auf
8 1/2 Uhr bestehen lassen.
Um eine Gleichmässigkeit bei allen Schulen hiesiger Stadt
zu erreichen, bitte ich, auch den Schulbeginn für die
katholische höhere Mädchenschule ebenfalls bis auf
weiteres auf 8 1/2 Uhr bestehen zu lassen.
Den Herrn Kreisschulrat in Wesel habe ich von dem
Inhalte vorstehenden Schreibens benachrichtigt.

ab 19/2 2) Abschrift vorst. Schreibens dem Herrn Kreisschulrat
übersenden zur gefl. Kenntnis und mit der Bitte um
Zustimmung.

3) W.v.
D.B.

30. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/584 „Recherchen nach politischen Agitatoren, Anarchisten, ausgewiesenen Sozialdemokraten und Spionen, politische Flugblätter (spez.)“ 1922 – 1923

Im Ruhrgebiet sollen zwei bolschewistische Agitatoren aufgetaucht sein. Die Nachricht soll auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Abschrift. A V 4/2.
Der Staatskommisar Berlin N.W.7, den 6. Oktober 1923
öffentliche Ordnung. Dorotheenstrasse 50.
Nr.  I. 5952/23.
Reichskommissar für Überwachung Berlin, den 30. September 1923.
öffentlichen Ordnung.
Nr. 8320/23 IV.
An den Herrn Preussischen Staatskommissar für öffentliche
Ordnung,
Berlin.
Betr. Bolchewistische Agitation im Ruhrgebiet.
– – – – – – – – – –
Wie aus einer Notiz in der russischen Zeitung Nowoje Wremja”
hervorgeht, sollen in das Ruhrgebiet zwei bolschewistische Agenten
namens Frolow und Chawkin entsandt worden sein. Die Genannten stammen
angeblich aus der Stadt Lebedin im Gouvernement Charkow. Frolow, ein
ehemaliger Bauer, war Führer der reitenden Gendarmerie in Lebedin.
Er soll persönlich an den Hinrichtungen mehrerer Offiziere und Guts-
besitzer im Sommer 1919 teilgenommen haben und gegen die Bevölkerung
mit bestialischer Grausamkeit aufgetreten sein. Chawkin wirs als Sohn
eines Uhrmachermeisters bezeichnet, der bei Ausbruch der bolschewi-
stischen Revolution noch Gymnasiast war. Er soll mehrere seiner Klas-
senkameraden an Bolschewisten verraten und dadurch die Erschiessung
derselben herbeigeführt haben.
Ich stelle ergebenst anheim, soweit möglich, die Nachricht auf
die Richtigkeit einer Nachprüfung zu unterziehen und wäre für Mittei-
lung etwaiger bemerkenswerter Wahrnehmungen dankbar.
gez. Unterschrift.
– – – – – – – – – –
Abschrift übersende ich mit der Bitte, geeignete Feststellungen
gefälligst herbeizuführen und mich über das Ergebnis zu unterrichten.
In Vertretung: Unterschrift.
An den Herrn Oberpräsidenten – Meldestelle – Münster.
– – – – – – – – – –
Der Oberpräsident.
Tgb. Nr.5072/23 III M. Münster, den 11.10. 1923.
An den Herrn Regierungspräsidenten, Düsseldorf
Barmen, Rathaus.
Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnisnahme. Ich bitte um
Fahndungseinleitung und Äusserung über das Ergebnis.
J. A. gez. Mertens.
(L.S.) Beglaubigt: Unterschrift, P.LT.
– – – – – – – – – –
Der Regierungspräsident. 3089
zu Düsseldorf.
Nr. 2241 B. z.Zt. Barmen, den 15. Oktober 23.
Abschrift übersende ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung,
J. V.
Unterschrift
An die Herren Landräte pp.
– – – – – – – – – –
Der Landrat.
M. St. 557. Wesel, den 23. Oktober 23.
Abschrift zur gefl. Kenntnis, Feststellung und gegebenenfalls
zum Bericht.
J. V.
An den Herrn Bürgermeister […]
in Emmerich

 

 

 

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat des Kreises Rees schreibt an den Emmericher Bürgermeister. Er hält das, für Emmerich beschlossene, “Tanzverbot” aufgrund der Besatzung für gerechtfertigt und sieht keine Notwendigkeit ein Verbot für den gesamten Kreis auszusprechen.

Der Landrat Wesel, den 14. Juli 1923. 192
des Postfach

Kreises Rees
Telefon 564 und 565. AV 4/8
Tgb.-Nr. I./3010.

In Erwiderung Ihres Schreibens  vom 2. ds. Mts. teile ich
Ihnen ergebenst mit, daß ich mich zur Zeit noch nicht genötigt
sehe, ein Tanzverbot für den ganzen Kreis zu erlassen. Die durch
die teilweise Besetzung der Stadt Emmerich geschaffene Lage recht-
fertigt das für die Stadt Emmerich und nähere Umgebung erlassene
Tanzverbot. Was die Stadt Wesel anlagt, so liegen hier die Ver-
hältnisse insofern anders, als die Stadt Wesel vermöge ihres
reichlichen polizeilichen Schutzes in der Lage ist, etwaigen
Übergriffen, wie das bisher auch schon geschehen ist, in ausrei-
chendem Maße entgegen zu treten. Schützenfeste und Kirmessen
allgemein zu verbieten dürfte meines Erachtens zu weit gehen.
Es wird sich im übrigenempfehlen, die Angelegenheit nochmals in
einer der nächsten Dienstversammlungen zu besprechen.

An den ZdA
Herrn Bürgermeister J. 18.7.23
in […]
Emmerich

23. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1113 „Soziale und Arbeiter-Wohnungsfrage, Zwangssparkassen, Arbeitsnachweise usw.“ 1923

Durch die Besetzung des Rhein-Ruhrgebietes ist der Absatz der ansässigen Ziegeleien eingebrochen. Diese mussten deshalb den Betrieb weitgehend einstellen. Es ist fraglich ob der Lagerbestand für die Bauperiode ausreichen wird. Die Beschaffungsstelle in Wesel bittet um Rückmeldung bezüglich des voraussichtlichen Bedarfs in den Kommunen. Sollte sich der Lagerbestand als nicht ausreichend herausstellen, müssen Mittel zu einer Wiederaufnahme der Produktion gesucht werden.

Abschrift. A III 4/2 173
Regierungspräsident.
Baustoff – Beschaffungsstelle.
z. Düsseldorf, den 23. Juni  1923.
Betrifft: Beschaffung von Dachziegeln für den Wohnungsbau
1923 und die sonstige Bautätigkeit.
Die niederrheinischen im im Regierungsbezirk Düssel-
dorf gelegenen Dachziegelwerke haben stets den Bedarf eines
teiles von West- und Norddeutschland an Dachziegeln gedeckt.
Bei der durch die Besetzung des Rhein-Ruhrgebietes geschaffenen
Lage litten die Ziegeleien in diesem Jahre an fast völliger
Absatzstockung . Dadurch sind die Betriebsmittel der Ziegeleien
allmählich aufgezehrt worden und dieses waren gewzungen, die
betriebe vor längerer Zeit einzustellen. Es sind zwar allent-
halben grössere Stapel von fertigen Ziegeln vorhanden, doch
ist es fraglich, ob sie für den Bedarf  der diesjährigen Bau-
periode ausreichen werden. Um daher einen Überblick über den
Bedarf im Herbst 1923 und im Frühjahr 1924 zu erhalten, bitte
ich um Mitteilung, wie hoch sich der Bedarf an Dachziegeln
aller Art dort voraussichtlich belaufen wird.
Sollte es sich herausstellen, dass die aufgestapel-
ten Vorräte hierfür nicht ausreichen, so müssten Mittel zu ei-
ner Wiederaufnahme der Dach-Ziegelei-Betriebe gesucht werden.
Damit nicht die günstigste Jahreszeit ungenützt verstreicht,
bitte ich um die Übersendung der erbetenen Angaben nach Möglich-
keit zu beschleunigen.
In Vertretung: gez. Hercher.
Beglaubigt: gez. Unterschrift.
An die Herren Landräte pp.
Landrat.
8853. Wesel, den 5. Juli 1923.
Abschrift zur gefl. Kenntnis und Äusserung binnen
10 Tagen. Fehlanzeige nicht erforderlich.
In Vertretung:
[…]
rn Bürgermeister
in

16. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Februar 1923

Das Siegburger Kreisblatt zeichnet die verschiedenen Schritte der Ruhrbesetzung nach und nimmt Stellung zu den aktuellen Entwicklungen und zu den Folgen für Deutschland.

    Der dritte Grad der Besetzung.
               Auf dem Höhepunkt.

  Die Ruhrbesetzung ist zu ihrem dritten Akt
vorgeschritten. Der erste Akt zeigte das Bild
des militärischen Einmarsches. Dieser erfolgte,
man sollte das nicht vergessen, angeblich wegen
rückständiger Kohlen- u. Holzlieferungen Deutsch-
lands. Der zweite Akt brachte die Festsetzung
des Gegners auf deutschem Boden, ebenfalls
angeblich weil Deutschland unerwarteten Wider-
stand leiste und die Reparationskohle nicht ab-
führe. Aber schon der Vormarsch ins badische
Gebiet unter dem Vorwand, D-Zugverbindungen

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