Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923
Zur unterschiedlichen Bewertung des sogenannten Lucas-Dollars
Was ist der „Lucas-Dollar“ wert? Diese Frage bewegt die Ge-
müter seit dem Tage seiner ersten Ausgabe. Die einen wollen ihn
als Devise bewertet haben entsprechend den hinterlegten Werten und
entsprechend dem Aufdruck von z. B. 4,20 Mark = 1 Dollar. Das
war nicht möglich, weil das spekulative Element von den Scheinen
ferngehalten werden mußte und auf der anderen Seite für den In-
haber keine Möglichkeit besteht, für einen solchen Schein einen Dollar
zu erstehen. Für die Zahlung als Lohn bewerten ihn die Solinger
Arbeitgeber nach dem Multiplikator, d. h. eine Mark des Scheines =
einer Grundmark des Lohnes. Die Geschäfte dagegen, die einige Tage
lang den Schein nach dem Multiplikator des Einzelhandels
bewertet hatten, nehmen ihn heute zum Teil nur noch nach
dem Kurs der Rentenmark, der bekanntlich niedriger steht, in Zahlung.
Derjenige also, der den Schein als Lohn erhält, hat zur Zeit daran
einen nicht unerheblichen Verlust. Die ausgebende Stelle, der
Landkreis, und die Handelskammer haben sich bisher nicht über die
richtige Bewertung des Landkreisnotgeldes geäußert. Wenn die Scheine
aber überhaupt den Charakter eines Zahlungsmittels behalten sollen
und ihre allgemeine Zurückweisung vermieden werden soll, so halten
wir eine aufklärende Aeußerung der genannten beiden Stellen für
dringend erforderlich. Dabei ist vor allen Dingen darauf Gewicht zu
legen, gegen welche gesetzlichen Zahlungsmittel später die Einlösung
erfolgt. Erst dann ist das Geld praktisch verwendbar.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 23. November 1923
Schlagwort-Archive: Wertbeständigkeit
19. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. November 1923
Stadt Köln sichert Annahme des wertbeständigen Solinger Notgeldes zu
Ꙩ Annahme des wertbeständigen Solinger Notgeldes in Köln.
Es ist für die Solinger Bürgerschaft von Wichtigkeit zu erfahren, daß
die Stadt Köln die Annahme des wertbeständigen Geldes des Land-
kreises Solingen an allen Kölner Kassen zugesichert hat. Damit werden
die Uebelstände beseitigt, die man mit dem bisherigen Solinger Not-
geld in Köln gemacht hat.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 19. November 1923
19. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. November 1923
Werbung mit wertbeständigen Zahlungsmodalitäten
Unsere neue
wertbeständige
Papiermarkanlage
schützt Ihr Geld vor Entwertung und
ermöglicht Ihnen die Anschaffung von
Kleiderstoffen, Seiden-Anzugstoffen und
Gardinen bei uns.
Wir legen Ihnen
Stoffe zurück,
die Sie wöchentlich in Papiermark
abbezahlen können und Ihnen
wertbeständig
gut geschrieben wird.
Unsere Auswahl ist gross, unsere
Preise niedrigst kalkuliert.
Etagen-Geschäft
Strauss & Co.
Hauptstr. 178/180
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 19. November 1923
14. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1
Vorder- und Rückseite eines wertbeständigen Notgeldscheins des Landkreises Solingen mit dem Nennwert “21 Goldmark gleich 5 Dollar”.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. November 1923
Ausgabe von wertbeständigem Notgeld des Kreises Solingen
Ꙩ Das wertbeständige Geld des Kreises Solingen ist in diesen
Tagen zum ersten Mal zur Ausgabe gelangt. Es gehen nun
Gerüchte um, wonach der Einzelhandel die Annahme dieser Scheine
als Zahlungsmittel ablehnen soll. Wie wir uns von zuständiger
Seite mitteilen lassen, kann davon keine Rede sein. Der Einzel-
handel nimmt die Scheine vielmehr in Zahlung mit einer Be-
wertung in Höhe des aufgedruckten Markbetrages mal Multi-
plikator, d. h. mit derselben Bewertung, die auch bei ihrer Aus-
zahlung als Lohn oder Gehalt und für die Gutschrift bei der Bank
in Frage kommt.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 14. November 1923
8. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November1923
Wie werden die wertbeständigen Löhne und Gehälter in Solingen berechnet und wie erfolgt die Auszahlung?
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 8. November.
Die wertbeständigen Lohnzahlungen in Solingen.
Die dieswöchentlichen Lohnzahlungen für die Fabrik- und
Heimarbeiter der Solinger Industrie werden, wie wir erfahren,
wertbeständig erfolgen. Der ausgezahlte Betrag errechnet sich
nach dem Dollarkurs des Vortages.
Für die Angestellten ist die Regelung getroffen, daß in dieser
Woche ein Fünftel des alten November-Grundgehaltes mal Dollar-
geldkurs des Vortages, geteilt durch 4,20 ausgezahlt wird. Die
Auszahlung muß vormittags stattfinden, nachmittags kommt der
Dollarkurs des laufenden Tages zur Berechnung. Weiter sind
von der so errechneten Summe weitere 25 Prozent als Ausgleich
für vorige Woche zur Auszahlung zu bringen. Die Angestellten-
verbände haben diese Regelung angenommen.
Der Solinger Einzelhandel hat mit den kaufmännischen An-
gestelltenverbänden ebenfalls eine Vereinbarung, zunächst für den
Monat November, getätigt. Nach dem Abkommen sind bestimmte
Grundgehälter in Goldmark für die einzelnen Berufsjahre des
bisherigen Tarifes festgesetzt worden. Diese monatlichen Grund-
gehälter werden gefünfteilt und zum Dollarkurs amtlicher Berliner
Notierung ausgezahlt: in der ersten Woche (das ist die laufende)
mit einem Fünftel, in der zweiten Woche mit einem weiteren
Fünftel, in der dritten Woche mit dem dritten Fünftel, in der
vierten Woche mit den beiden letzten Fünfteln. Die Zahlung
hat möglichst Dienstags, spätestens aber Freitags jeder Woche zu
erfolgen: wenn bis mittags, zum Dollargeldkurs des Vortages,
wenn erst am Nachmittag, zum Dollargeldkurs des Zahlungs-
tages — der Dollar zu 4,20 Mark gerechnet. Die in der vorigen
Woche geleistete Zahlung in Höhe eines vollen Oktobergehaltes
dient zur Abgeltung der letzten Tage des Oktobers und der sprung-
haften Preissteigerung in derselben Woche, kommt also auf das
Novembergehalt nicht zur Anrechnung. Dagegen werden alle wei-
teren, Vorschußzahlungen nach vorstehendem Modus auf die No-
vembergehaltszahlungen angerechnet.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 8. November 1923
8. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November1923
Die Fleischer-Innungen des oberen Kreises Solingen bitten ihre Kunden um Verständnis
Aufklärung.
Wir machen das Publikum darauf
aufmerksam, daß wir bei Einkäufen von
Vieh und Fleisch nur noch mit Devisen
bezahlen können und unsere Papier-
mark als Zahlungsmittel rundweg ab-
gelehnt wird.
Aus diesem Grunde sind wir vor die
traurige Tatsache gestellt und wissen
nicht, wie wir unsere Geschäfte für die
Folge einrichten sollen, mit der Bitte
an das Publikum, uns keine Vorwürfe
zu machen.
Die Fleischer-Innungen
des oberen Kreises Solingen.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 8. November 1923
7. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. November1923
Das neue wertbeständige Notgeld der Handelskammer Solingen ist nur „gegen Hinterlegung von Devisen, Goldanleihestücken oder Dollarschätzen“ erhältlich und da nicht alle Unternehmer Zugang dazu haben, „scheint es leider so, als werde ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bis auf weiteres von einem Lohnbezug in wertbeständigem Geld ausgeschlossen“.
Ꙩ Wertbeständiges Geld für Lohnzahlung? Ueber die Mög-
lichkeit von Lohn- und Gehaltszahlungen in wertbeständigem Geld
bestehen bei den meisten Arbeitnehmern unrichtige Auffassungen.
Goldanleihestücke und Dollarschätze sind bekanntlich ausverkauft
und kaum in die Hände von Betriebsleitungen gelangt, sondern
von besonders interessierten Leuten zu anderen als Löhnungs-
zwecken gehamstert worden. Soviel wir hören, haben sich auch
die Solinger Arbeitgeber kaum in den Besitz dieser Zahlungs-
mittel bringen können, wie denn überhaupt nur ganz geringe
Mengen davon ihren Weg in das besetzte Gebiet gefunden haben.
Um diesem Uebelstande abzuhelfen, hat sich der Handelskammer-
bezirk Solingen bekanntlich entschlossen, gemäß den Anordnungen
der Regierung von sich aus ein wertbeständiges Zahlungsmittel
in den Verkehr zu bringen, und die Handelskammer hat in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ die Ausgabe-
bedingungen amtlich bekannt gemacht. Leider muß festgestellt
werden, daß auch damit die Frage der Auszahlung von Löhnen
und Gehältern in diesem wertbeständigen Geld nur für einen
Teil der Gewerbetreibenden gelöst ist. Die neuen Scheine kön-
nen nämlich nur gegen Hinterlegung von Devisen, Goldanleihe-
stücken oder Dollarschätzen bezogen werden. Es kann also nur der
Arbeitgeber von der Einrichtung Gebrauch machen, der solche
Zahlungsmittel für die Hinterlegung besitzt. Das sind im all-
gemeinen nur Exportfirmen. Alle Betriebe dagegen, die nicht
direkt mit dem Ausland arbeiten, also auch keine Devisenhandels-
erlaubnis haben, sind praktisch von dem Erwerb des Handels-
kammergeldes ausgeschlossen, da sie keine Devisen haben, Gold-
anleihestücke und Dollarschätze aber aus den angegebenen Gründen
nicht zu erlangen vermögen. Die Frage, ob es für diese Firmen
— dazu gehört der gesamte Handel und auch der Teil der In-
dustrie, der nicht mit dem Ausland arbeitet — ein Weg gibt, sich
das Handelskammergeld zu beschaffen, muß zunächst verneint wer-
den. Die Möglichkeit dazu wäre nur dann allgemein vorhanden,
wenn die Handelskammer dazu übergehen würde, anstelle der
Hinterlegung von Devisen, Goldanleihe und Dollarschätzen auch
andere wertbeständige Vermögenswerte (Hypotheken, Waren usw.)
zuzulassen. Man hat auch angeregt, die neuen Geldscheine gegen
Papiermark zum Verkauf zu stellen, was aber mit Rücksicht auf
die notwendige Sicherung der Wertbeständigkeit des neuen Geldes
als ganz ausgeschlossen angesehen werden muß. Vielleicht äußern
sich die Handelskammer und die Arbeitgeberverbände einmal zu
dieser Frage. Wie die Dinge heute stehen, scheint es leider so, als
werde ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bis auf weiteres
von einem Lohnbezug in wertbeständigem Geld ausgeschlossen
aus dem einfachen Grunde, weil ihre Arbeitgeber sich auch beim
besten Willen nicht in den Besitz des Geldes setzen können.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 7. November 1923
6. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. November1923
Werden die ersten Löhne und Gehälter „schon in der kommenden Woche“ in wertbeständigem Notgeld ausgezahlt?
Ꙩ Die Ausgabe des wertbeständigen Notgeldes der Hand-
delskammer, über die wir am Samstag bereits nähere Mit-
teilungen machen konnten, ist jetzt gesichert. Eine Bekannt-
machung der Handelskammer im amtlichen Teil der heutigen
Ausgabe enthält genaue Angaben über den Termin der Ausgabe,
Stückelung, Umlaufszeit und Vorschriften für den Erwerb. Wir
machen vor allen Dingen die Firmen auf die Bekanntmachung
aufmerksam. Es dürfte möglich sein, schon in der kommenden
Woche einen Teil der Löhne und Gehälter mit dem wertbe-
ständigen Handelskammer-Notgeld auszuzahlen.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 6. November 1923
3. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. November1923
In Solingen kann damit gerechnet werden, „daß schon in der allernächsten Zeit wenigstens ein Teil der Löhne und Gehälter in wertbeständigem Geld“ ausgezahlt wird.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 3. November.
Goldmark-Notgeld des Stadt- und Landkreises.
Ꙩ Die Handelskammer und die Verwaltung des Landkreises
Solingen hatten vorige Woche beschlossen, gemeinsam wertbe-
ständiges Notgeld in der Form von Goldmarknotgeldscheinen
herauszugeben. Die Ausführung dieses Beschlusses hatte die
Kreisverwaltung in Opladen übernommen. Sie soll erfolgen
nach den Vorschriften, die in der auch von uns veröffentlichten
Verordnung über die Ausgabe von Notgeld vom 26. Oktober
1923 bekannt gemacht worden sind. Das Notgeld soll auf Be-
träge und Teilbeträge der Goldanleihe lauten. Die Ausgabe
soll nur dann erfolgen, wenn der entsprechende Wert in Gold-
anleihe (oder Devisen) hinterlegt ist. Der Inhaber des Not-
geldscheines soll binnen Monatsfrist nach Aufruf den Umtausch
in Goldanleihe oder gegen Aushändigung des Scheines die Zah-
lung eines gleichwertigen Barbetrages verlangen können. Der
Aufruf soll spätestens am 15.Dezember dieses Jahres erfolgen.
3. November 1923 weiterlesen
27. Oktober 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Oktober1923
In der Höhscheider Stadtverordnetenversammlung vom 24. Oktober 1923 standen unter anderem der Milchpreis, die Not der Heimarbeiter und die Kartoffelversorgung auf der Tagesordnung.
Stadtverordnetensitzung in Höhscheid
am 24. Oktober 1923.
Bürgermeister Pohlig eröffnet die Sitzung gegen 7 Uhr.
Das Kollegium ist beschlußfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Bürgermeister
Kenntniß von einem Antrage des Katternberger Turnvereins auf
Bewilligung der Kosten für Einrichtung eines Sportplatzes. Der
Vorsitzende schlägt vor, die Sache zu vertagen. Stadtv. Lüchem
(KPD.) erklärt, daß der Verein den Platz selbst einrichten will
und hat gegen die Stellung des Materials keine Bedenken.
27. Oktober 1923 weiterlesen