Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 31. Dezember 1923
Bilanz für das deutsche Wirtschaftsjahr 1923 und übertragene große Herausforderungen für 1924.
Wirtschaftlicher Teil.
–
Die deutsche Volkswirtschaft im Jahre 1923.
Das Jahr 1923 hatte kaum begonnen, als jenes entscheidende
Ereignis eintrat, das der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung in
Deutschland während des ganzen Jahres eine verhängnisvolle
Richtung gab. Die Besetzung des Ruhrgebietes durch Frankreich
am 11. Januar 1923 mußte mit Notwendigkeit den finanziellen
und wirtschaftlichen Zusammenbruch im unbesetzten Deutschland
herbeiführen. Der Verlust des industriell entwickeltesten Teiles
des Reiches die Stillegung des größten Kohlenzentrums – nach-
dem das zweitgrößte, Oberschlesien, fast ganz an Polen ge-
kommen war – zog an sich schon die Lahmlegung der deut-
schen Wirtschaft nach sich und machte einer Hemmung des
Währungsniederganges, der schon seit langem das Wirtschafts-
leben zu zersetzen begonnen hatte, unmöglich. Der passive
Widerstand an der Ruhr, der infolge der Notwendigkeit einen
großen Teil der nicht arbeitenden Bevölkerung des Ruhrgebietes
auf Reichskosten zu erhalten, die Reichsfinanzen infolge der
langen Dauer des Ringens völlig zerrüttete, beschleunigte nur
den Niederbruch der nach der Ruhrbesetzung doch nicht mehr
aufzuhalten war. Stammten doch im Jahre 1922 z. B. 85 Pro-
zent der deutschen Steinkohleförderungen, 84,7 Prozent der
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Schlagwort-Archive: Wertbeständigkeit
29. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 29. Dezember 1923
Der Oberbürgermeister der Stadt Solingen, August Dicke, gibt Auskunft über die großen Herausforderungen, vor denen die Stadtverwaltung Solingen steht: Regelung des Notgeldverkehrs und dessen Abwicklung, Finanzierung der Stadt- und Kreisbahn, kommunaler Haushalt und Abbau des Verwaltungsapparates.
Die Stadt und ihre Sorgenkinder.
Der Oberbürgermeister erzählt der Presse von den Sorgen der Stadt.
Oberbürgermeister Dicke bat die Vertreter der Solinger
Presse am heutigen Vormittag zu einer Besprechung zu sich, um
sie mit einigen der hauptsächlichsten Sorgenkinder der Stadtver-
waltung noch etwas näher bekannt zu machen, als sie es schon
sind. Da war es zuerst das Notgeld, das seit seinem Aufkom-
men die Bürgerschaft nicht hat zur Ruhe kommen lassen. Es
wurde noch einmal auf die krummen Pfade hingewiesen, die der
Ausgeber von Notgeld heute gehen muß, wenn es [sic!] allen recht
machen will, die Vorgeschichte und die Ursachen der immer
wieder auftauchenden Unsicherheit wurden noch einmal an Hand
von Verordnungen, Vereinbarungen usw. dargestellt, um schließ-
lich zu zeigen, daß nicht nur böser Wille in dieser Frage bestim-
me, sondern daß gelegentlicher guter Wille oder die Zwangsläu-
figkeit wirtschaftlicher Notwendigkeiten auch etwas Erträgliches
zu schaffen in der Lage sei, wie es ja mit dem jüngsten, von uns
schon veröffentlichten Bürgermeisterpakt ja auch Tatsache gewor-
den ist. Der neue Zustand, nämlich die gegenseitige Annahme
des Notgeldes der 5 Gemeinden, soll, wie man versichert, bis
zum Verschwinden des Notgeldes vorhalten, wenn nichts Unvor-
hergesehenes eintritt, worüber uns zu freuen wir mitsamt den
fünf feindseligen, soll heißen freundwilligen Verwaltungen alle
Ursache haben. Leider ist damit die Notgeldfrage noch nicht ganz
erledigt, es bedarf vielmehr auch eines ungeheuren Apparates,
um die schönen anziehenden und verführerischen Scheine noch
kurz vor ihrer Auflösung davor zu bewahren, daß sie gestohlen
und in Sachwerte für den weihnachtlichen Gabentisch umgewandelt
werden. So ist es geschehen aus mangelnder Vorsicht in der
vergangenen Woche in der Papiermühle, wie wir schon mitteilten.
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27. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923
Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.
Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.
Das Landratsamt teilt mit:
Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
* * *
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17. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923
Im oberen Kreis Solingen wird die Erwerbslosenunterstützung nur noch einmal in der Woche ausgezahlt.
Ꙩ Die Erwerbslosenunterstützungsgelder werden gemäß einem
Beschluß der Arbeitsämter des oberen Kreises Solingen von dieser
Woche ab nur noch einmal in der Woche zur Auszahlung gebracht.
Diese Vereinfachung, die sowohl den Städten, wie den Erwerbslosen
willkommen sein muß, ermöglicht sich durch die eingetretene Beständig-
keit des Geldes. Die Höhe der Unterstützungssätze für diese Woche
steht noch nicht fest. Sie gelangen am Donnerstag zur Ausgabe. In
der kommenden Woche ist der Zahltag der Freitag und von dann ab
der Samstag.
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17. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923
Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz
Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.
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6. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923
Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 6. Dezember.
Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
„Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
6. Dezember 1923 weiterlesen
3. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. Dezember 1923
Die Tücken des „wertbeständigen“ Kreisnotgelds für den Einzelhandel.
Mit oder ohne Rabatt?
: Zu der in der Samstagsausgabe veröffentlichten Zuschrift über
die Frage der Rabattgewährung bei Bezahlung mit wertbeständigem
Geld wird uns aus Einzelhandelskreisen geschrieben:
„Soweit es sich um wirklich wertbeständiges Geld handelt, und
das sind heute nur Auslandsdevisen, wird vom Handel Rabatt ge-
währt. Anders verhält es sich mit dem Goldnotgeld des Kreises
Solingen. Es steht zwar auf diesen Scheinen, daß sie durch Devisen
voll gedeckt seien, leider ist aber damit dem Handel nicht gedient.
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30. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923
Solinger Brotpreise in wertbeständiger Währung
Stadtverwaltung Solingen.
Bekanntmachung.
Die Brotpreise werden in Vereinbarung
mit den Bäckereinkaufs- und Konsumgenossen-
schaften für den Stadt- und Landkreis Solingen
ab 1. Dezember 1923 wie folgt festgesetzt:
Schwarzbrot 4 Pfund . . . 0,80 Mark
Feinbrot 3 „ . . . 0,70 „
Graubrot 3 „ . . . 0,75 „
Die Preise gelten als Höchstpreise!
Solingen, den 30. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
I[n] V[ertretung] Der Beigeordnete Schaal.
Solingen, den 30. November 1923.
Namens des Kreisausschusses
der Vorsitzende.
I. A.: gez. Henrichs.
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24. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923
Beurteilung, wie die neue Währung, die Preisbildung und die Einkommen in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden können und was in dieser Hinsicht derzeit falsch läuft.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen. 24. November.
Die neue Währung – Preise – Einkommen.
Im Hinblick auf die beantragte Behandlung dieser Fragen
in der Solinger Preisprüfungsstelle empfehlen wir die fol-
genden Ausführungen der besonderen Beachtung unserer
Leserschaft.
Die Schriftleitung des „Solinger Tageblattes“.
In der deutschen Wirtschaft gehen z[ur] Z[ei]t erhebliche Veränderungen
vor sich. Die letzten Gruppen stellen sich in diesen Tagen von der
Papiermarkrechnung auf die Goldmarkrechnung um. Nebenher läuft
die Einführung einer anderen Währung als sogenannte Zwischenlösung.
Bei der Verfassung, in der sich die deutsche Volkswirtschaft befindet,
ist es verständlich, daß Reibungen nicht ganz vermieden werden. Alle
an der Wirtschaft Beteiligten sollten sich aber bemühen, diese Schwierig-
keiten und Hemmnisse auf ein Mindestmaß zu beschränken. Nach erfolgter
Umstellung werden wir klarer sehen. Wenn die großen Zahlen der
Inflationsperiode verschwunden sein werden, wird sich herausstellen,
daß wir ein armes Volk sind, das sehr, sehr sparsam wirtschaften und
genau einteilen muß, um alle seine Glieder über diese Zeit hinweg zu
bringen. Auch unsere Feinde und das übrige Ausland werden dann
mit noch viel größerer Deutlichkeit erkennen, wohin sie Deutschland
gebracht haben. Je eher also Klarheit geschaffen wird, um so besser
für uns. 24. November 1923 weiterlesen
24. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923
Zur Frage, wie sich der aktuelle Wert des wertbeständigen Notgeldes des Landkreises Solingen berechnet, gibt die Handelskammer Auskunft.
Die Klärung der Solinger Notgeldfrage.
Die Handelskammer löst zum Nennwert
mal Einzelhandels-Multiplikator ein.
Ꙩ Nachdem wir in der vergangenen Woche mitgeteilt hatten, daß
der Handel das wertbeständige Notgeld des Landkreises Solingen zum
Nennwert mal Multiplikator in Zahlung nehme, stellten wir gestern
fest, daß in der Bewertung der Scheine eine gewisse Unsicherheit Platz
gegriffen und daß verschiedentlich eine geringere Bewertung statt-
gefunden habe. Daß zum Teil auch eine höhere Bewertung und eine
Rabattgewährung erfolgt, ändert an dieser Tatsache nichts. Die Ur-
sache der Unsicherheit bestand unseres Erachtens in dem Fehlen einer
maßgebenden Mitteilung der an der Ausgabe des Geldes beteiligten
Stellen über die Art und Höhe seiner Einlösung. Die gestern von uns
im Interesse eines reibungslosen und einheitlichen Verkehrs mit dem
neuen Notgeld verlangte Aufklärung wird uns heute von der Handels-
kammer in folgendem Schriftstück, um dessen Veröffentlichung wir
gebeten werden, gegeben: „Die Handelskammer zu Solingen teilt mit,
daß sich die Vertreter des Einzelhandels ihr gegenüber schon vor
einiger Zeit ausdrücklich bereit erklärt haben, das wertbeständige
Notgeld des Landkreises Solingen zu einem dem Nennwert mal Einzel-
handels-Multiplikator entsprechenden Betrage in Zahlung zu nehmen.
Es ist festgestellt worden, daß der Handel im allgemeinen dieser Ver-
einbarung gemäß verfährt; ja einzelne Firmen gewähren darüber
hinaus bei der Hingabe von wertbeständigem Notgeld noch Rabatt.
Ebenso wird das Notgeld in Köln und Elberfeld zum Multiplikator
in Anrechnung gebracht; auch hier gibt es schon eine Reihe von
Firmen, die denjenigen, die in wertbeständigem Solinger Notgeld be-
zahlen, Rabatte und andere Vorteile gewähren. Um alle Zweifel
über den Kurs des Notgeldes – und auch alle Vorwände – aus-
zuräumen, erklärt sich ferner die Handelskammer bereit, bei vor-
heriger Anmeldung das Notgeld bis auf weiteres gegen einen dem
Nennwert mal Einzelhandels-Multiplikator entsprechenden Papier-
markbetrag einzulösen. Nähere Auskunft hierüber erteilt die Handels-
kammer. Die Pflicht der Einlösung nach erfolgtem Aufgebot gegen
Goldanleihe oder einen entsprechenden gleichwertigen Barbetrag wird
hierdurch nicht b[?].
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 24. November 1923