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24. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Dezember 1923

Weihnachtsbotschaft des Solinger Tageblatts: Nicht nur den Kindern, auch den Notleidenden „muß Freude gegeben werden.“

                    Aus Stadt und Umgegend.
                                       Solingen, 24. Dezebmer. [sic!]
                          Alle Jahre wieder –
       Es ist wieder Weihnacht geworden. Der Drang der Menschen
zu gegenseitigem Verstehen, ihre Sehnsucht nach einem äußeren
Ausdruck stillsten Friedens, nach einem Tag der Sammlung nach
Kampf, Not und Entbehrung hat in dem Weihnachtsfest eine
lebendige Form gefunden. Einmal im Jahre muß der Hader
beiseite stehen, und einmal im Jahre muß Freude und Zufrieden-
heit einkehren in jedes Herz. Es ist kein Zufall und keine Will-
kür, daß die Menschheit dieses Fest begeht am Jahrestag der
Geburt Christi. Feiert man doch diese Stunde unter dem Ein-
druck und mit dem hoffnungsfrohen Bewußtsein, daß mit der
Geburt des Heilandes dem Leben und Wirken der Menschheit
ein neues Ziel gegeben wurde: Liebe zu üben. Das gilt
am meisten im Verhältnis vom Alter zur Jugend. Das Weih-
nachtsfest ist daher vor allem ein Fest der Kinder geworden, und
sein eigenartiger Zauber macht auch die Alten wieder jung. In
diesem Jahre aber sind nicht nur die Kinder zu beglücken. Die
große Not monatelanger Arbeitslosigkeit hat wie überall im
Vaterlande, so auch in unserer Stadt, Tausende Erwachsener
hilf- und freudlos gemacht. Auch ihnen muß Freude gegeben
werden. Sie kann natürlich kaum geschaffen werden durch Zu-
wendungen materieller Art, wenngleich auch sie nicht vergessen
werden sollten und ja auch nicht vergessen worden sind. Was wir
den Notleidenden vor allem geben wollen, ist das Bewußtsein,
daß sie mehr als je zu uns gehören, und daß alle Kräfte in
Gemeinde und Wirtschaft zusammen arbeiten, um die gemeinsame
Not zu überwinden. Diese Freude ist mehr innerlicher Art.
Sie wird heuer vorherrschen an allen Gabentischen. Die Weih-
nachtseinkäufe am silbernen und goldenen Sonntag haben gezeigt,
daß nirgendwo Ueberfluß herrscht. Es kommt also darauf an,
Weihnachtsfreude zu schaffen von innen heraus, und sie wird sich
einstellen bei jedem, der auch in diesem Jahre den Glauben an
die Kraft der Verheißung aufbringt, wie einst die Hirten auf
dem Felde, der Verheißung: daß es besser werde.           H.

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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen SG 1663, Chronik Evangelische Volksschule Hästen, Eintrag zum 22. Dezember 1923

Weihnachtsfeier der Evangelischen Volksschule Hästen in Solingen

-Seite 1-

       Die Weihnachtsfeier unserer Schule wurde
am Samstag, den 22. Dez[ember], im Saale des Wirtes Her-
mes, Meisenburg, begangen. Das Zustandekom-
men des Festes wurde durch die rasend einsetzende Geld-
entwertung fast zunichte gemacht. Die aufgesam-
melten Beitrage des Schulvereins zerrannen wie der
Schnee vor der Sonne, alle Erhöhungen der Mitgliederbei-
träge waren nutzlos. Schließlich verfiel man auf den
Ausweg, 50 Pf[un]d Mehl sofort bei einem Bäcker zu kaufen
u[nd] den Betrag durch eine sofort vorzunehmende Sammlung her-
einzuholen. Der Saal wurde gegen Lieferung von 3 Z[en]t[ne]r
Kartoffel überlassen. Die freiwillige Sammlung von Kar-
toffeln im Bezirk ergab etwa 8 Ztr. Für die überschießen-
den Ztr. K. wurden Spekulatius, Nüsse, Äpfel, Feigen, Schoko-
lade beschafft u. der Backlohn bestritten. Auf diese Weise ge-
lang es, den Kindern eine hübsche Weihnachtsüberraschung
zu bereiten.
       Durch den Vortrag eines Gedichtes u. die Darbietung
eines Mandolinenvortrages durch Kinder der Schule u.
anschließendem gemeinschaftlichen Gesang des Liedes: „O,
du fröhliche“ wurde die Feier eröffnet. Aufführungen
der einzelnen Klassen, beginnend mit den Kleinen,
Liedervorträge u. Gedichtgaben füllten den Abend aus.
„Lebendes Spielzeug führte Kl[asse] IV auf, ein „Zwergenlied“ bot
die 3. Kl., ein Reigen u. ein Zwiegespräch zeigte die 2. Kl.
u. die 1. Kl. spielte „ein Weihnachtsabend“ u. „Weihnachten

-Seite 2-

vor 1000 Jahren“. Alle Darbietungen wurden von den
Kindern mit Hingebung gespielt u. fanden bei den Eltern
u. Besuchern Anerkennung. In Vertretung des verhinderten
1. Vorsitzenden des Schulvereins dankte der Hauptlehrer
der Schule allen Kreisen der Schulgemeinde, die durch ihre
Gaben das Fest ermöglicht haben, ebenso den Kindern, die
durch Vorträge u. Darbietungen ihren Eltern eine Freude
bereiteten u. wünschte, daß der Geist der Weihnachten unsere
Schulgemeinde u. die Menschheit erfülle.

22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Weihnachtsgeld für Arbeitslose

       Doch eine Weihnachtsgabe für die Erwerbslosen. Wie wir
hören, hat sich die Stadtverwaltung nun doch entschlossen, den
Erwerbslosen eine besondere Weihnachtsunterstützung zu gewäh-
ren. Es sollen am morgigen Vormittag jedem Erwerbslosen
an den einzelnen Zahlstellen 50 Prozent der am Donnerstag
für diese Woche ausgezahlten Beträge ausgehändigt werden.

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18. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Dezember 1923

Schwerkriegsbeschädigte erhalten „ein Stück Fleisch und ein Stück Wurst“.

       Eine Weihnachtsgabe der Fleischerinnung für die Schwer-
kriegsbeschädigten. Die Fleischerinnung hat in ihrer gestrigen Ver-
sammlung beschlossen, den Schwerkriegsbeschädigten eine kleine Weih-
nachtsfreude zu bereiten. Es soll jedem von ihnen ein Stück Fleisch
und ein Stück Wurst überreicht werden. Die Verteilung soll schon
am Freitag dieser Woche stattfinden.


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23. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Januar 1923

Die Veteranenbeihilfe wurde um weitere 100 Mark erhöht, zudem wurde eine Weihnachtsgabe von 500 Mark gewährt.

  —  Mtb.   Der Regierungspräsident teilt mit:
Den Empfängern von Veteranenbeihilfe ist, au-
ßer der im Dezember bereits bewilligten, eine
weitere Erhöhung der Beihilfe um 100 Mk.
monatl. ab 1. Okt. 22 zunächst bis Ende März
1923 bewilligt worden. Ferner erhalten die
Beihilfenempfänger nachträglich eine weitere, in
einer Summe zahlbare Weihnachtsgabe von 500
Mark. Die Kassen sind mit Zahlungsanweisung
versehen. Eine besondere Benachrichtigung der
Veteranen erfolgt nicht, die Kassen zahlen gegen
Vorzeigung des Quittungsbuches.