Schlagwort-Archive: Walther Grützner

30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

Solingens Oberbürgermeister August Dicke steht unter Handlungsdruck: Eine neue Verordnung der Reichsregierung, wonach die Reichsbank und ihre Nebenstellen kein städtisches Notgeld mehr annehmen, bringt die Stadt Solingen in Zahlungsschwierigkeiten.

     Notgelddruck und Finanzlage der Stadt Solingen.
Flucht des Oberbürgermeisters an die Oeffentlichkeit. – Vorbereitende Aus-
  sprache über die Gewerbesteuervorlage. – Der Streit um die Staffelung.


       Vor Eintritt in die Beratung der als einziger Punkt auf der
Tagesordnung stehenden Umstellung der Gewerbe- und Grundsteuer
auf Goldmark machte Oberbürgermeister Dicke längere Aus-
führungen über die finanzielle Lage der Stadt. Er knüpfte dabei
an die bekannte Verordnung an, nach der die Reichsbank und ihre
Nebenstellen die Annahme und Einlösung städtischen Notgeldes
vom 26. November an ablehnen. Mehrfache Bemühungen von Ver-
tretern des besetzten Gebietes hätten es nicht vermocht, die Reichs-
bank von ihrem Beschluß abzubringen. Die Stadt Solingen stehe
daher plötzlich ohne Zahlungsmittel da, die sie außerhalb des
eigenen Bezirkes verwerten könne. Da des ferneren ihre ganzen
Einnahmen fast ausschließlich durch den Notgelddruck gedeckt worden
seien und nur hätten gedeckt werden können, weil die Steuer-
einnahmen so gut wie nichts bedeuteten, sei auch die Einnahme-
quelle mit einem Mal verstopft und es müßte nun ein Weg ge-
funden werden, auf dem neue Einnahmen erzielt werden können,
um den Zahlungsverkehr nicht unterbrechen zu lassen. Verausgabt
seien insgesamt an städtischem Notgeld 618 Billiarden Mark. Von
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2. Juni 1923

Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Juni 1923

„Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde beschnitten“: Gesetzwidrige Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in Höhscheid werden vom Bezirksausschuss und Regierungspräsidenten abgelehnt.

       Ohligs, 2. Juni. Protest der K.P.D. gegen Regierungspräsidenten
und Bezirksausschuß. Nachdem die Presse in der gestrigen Stadt-
verordnetensitzung die Berichterstattung abgebrochen hatte, verhandelte
man noch über den Protest der K.P.D gegen die Maßnahmen des
Bezirksausschusses und des Regierungspräsidenten Grützner. Bekanntlich
haben die Höhscheider Kommunisten über diese Maßnahmen ähnliche
Proteste gefaßt, weil diese infolge des rigorosen Vorgehens der
kommunistischen Stadtverordneten und ihrer gesetzwidrigen Beschlüsse
das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde beschnitten bezw. den ge-
faßten Beschlüssen die Genehmigung versagten. Dem Höhscheider Bei-
spiel sollten die andern Gemeinden folgen. Bürgermeister Sauerbrey
erklärte kurz, Ohligs könne sich dem Proteste nicht anschließen, weil
die Berichterstattung in den einzelnen Zeitungen sich widersprochen
hätte, also nicht einwandfrei widergegeben sei. Außerdem werde die
Verwaltung in Ohligs so arbeiten, daß sie nicht in die Lage komme,
daß ihr das Selbstbestimmungsrecht entzogen werde, daß er achte und
schätze. Die Mehrheitssozialisten hatten es vorgezogen, bei der Aus-
sprache über diesen Punkt sich zu entfernen; der Antrag der K.P.D.
fiel daher ins Wasser. Ohligs ist also um eine Sensation ärmer
geworden.

Auflösung von Abkürzungen:
KPD = Kommunistische Partei Deutschlands

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 2. Juni 1923

9. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. April 1923

Die kommunistischen Kommunalpolitiker des Kreises Solingen diskutierten auf einer Konferenz die Vorgänge in der Stadt Höhscheid und den Kampf um das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden.

   Die kommunistischen Gemeindevertreter
            des gesamten Kreises Solingen
waren am gestrigen Sonntagnachmittag recht zahlreich er-
schienen, um insbesondere Stellung zu nehmen zu den Vor-
kommnissen in der Höhscheider Verwaltung.
In einer mehrstündigen Aussprache wurde das Vorgehen
unserer Höhscheider Genossen gutgeheißen und gelobten die
Vertreter sämtlicher übrigen Orte unseres Kreises, den Kampf in
Höhscheid zu dem ihrigen zu machen. Man war eben der Ueber-
zeugung, daß der aufgezwungene Kampf um das
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, welches
in diesem Falle sowohl seitens des sozialdemokratischen Regie-
rungspräsidenten Grützner wie auch des Bezirksausschusses und
des Bürgermeisters Pohlig in schnödester Weise mit Füßen ge-
treten werde, mit allen parlamentarischen und
interparlamentarischen Mitteln durchge-
führt werden müsse.
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6. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. März 1923

Die Auseinandersetzungen mit dem Regierungspräsidenten um die Höhe der Unterstützungssätze in Höhscheid

                                    Höhscheid
   –– Auf Kosten der Unterstützungsempfänger soll gespart werden.
Laut Verfügung des „arbeiterfreundlichen“ Regierungspräsidenten
Grützner, der ja bekanntlich der Wiesdorfer Arbeiterschaft auch
den Neunstundentag bescherte, sollen die etwas vorteilhafteren Höh-
scheider Unterstützungssätze abgebaut werden. In der am mor-
gigen Mittwoch stattfindenden Stadtverordnetensitzung
soll darüber verhandelt werden. Unsere Höhscheider Genossen jedoch
sind sich ihrer kommunistischen Pflicht zu sehr bewußt, als daß sie die
Sparwut des Herrn Grützner unterstützen. Im Gegenteil, auch die
übrigen Gemeinden des oberen Kreises müssen nun erst recht alles
daransetzen, die Sätze auf den Höhscheider Modus aufzubauen.
   –– Außerdem stehen eine Reihe sehr wichtiger Verhandlungsgegen-
stände zur Tagesordnung.

21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6286, Besprechungsprotokoll 21. Februar 1923

Besprechung in Elberfeld über das Verhalten deutscher Behörden gegenüber den Besatzern im Kölner Brückenkopf, falls die britische Besatzung abzieht und französisch-belgische Truppen einmarschieren.

-Seite 1-

                          Franz[ösischer] Einmarsch 1923

                                           Ergebnis
der am 21. Februar 1923 im Rathause zu Elberfeld stattgefundenen
Besprechung mit dem Regierungs-Präsidenten Dr. Grützner.

       Für den Fall des Abzuges der britischen Besatzung und des Ein-
rückens französischer oder belgischer Truppen in den Kölner Brücken-
kopf bleibt das Rheinlandabkommen massgabend [sic!]. Grundsätzlich müssen  
daher den französisch-belgischen Truppen dieselben Befugnisse zuge-
standen werden, wie sie bisher der britischen Besatzung zustanden.
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