Schlagwort-Archive: Wald

5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 5. Dezember 1923 und 10. Dezember 1923

Die Firma August Müller Kommanditgesellschaft hat „wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen“ ihren Betrieb teilweise eingestellt und bittet beim Arbeitsamt Wald um Erlaubnis, den Betrieb geschlossen halten zu dürfen.

-Seite 1-

                                       AUGUST MÜLLER
                            KOMMANDIT-GESELLSCHAFT
                       RASIERMESSERFABRIK u. HOHLSCHLEIFEREI
                                       GEGRÜNDET 1892.

                                        Wiesbaden -1909-
                       MERSCHEID-SOLINGEN, den 5. Dezember 23

FABRIK-MARKEN:
         „BISMARCK“
MÜLLER’S EXTRA
      QUALITÄT

Telephon: AMT SOLINGEN No 156
Telegr. Adr.: BISMARCK MERSCHEID-SOLINGEN
Bank-Konto: DEUTSCHE BANK SOLINGEN
      
”             : BARMER BANKVEREIN, SOLINGEN
POSTSCHECK-KONTO: KÖLN 26457
                ——
        BAHNSTATION:
Waggonladungen: SOLINGEN-NORD
      Stückgut: OHLIGS.

                                     Ttl. Arbeitsamt
                                                        Wald                      

       Nachdem wir unsere sämtlichen Arbeiter bis Ende ver-
gangener Woche haben voll beschäftigen können, haben wir uns
wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen diese Woche
genötigt gesehen, mit Ausnahme einiger Abteilungen den Betrieb
zu schliessen.
       Es besteht leider wenig Aussicht, dass sich bis Ende
dieser Woche die Verhältnisse bessern werden, sodass wir gezwun-
gen sein werden, auch in der kommenden Woche unseren Betrieb
geschlossen zu halten. Wir bitten deshalb dieses Gesuch zu
befürworten und bei der vorgesetzten Behörde darauf hinwirken zu
wollen, dass uns die Erlaubnis hierzu erteilt wird. Wir werden
jedoch nicht verfehlen, nach wie vor unsere Arbeiter voll zu
beschäftigen, wenn wider Erwarten bis Ende der Woche eine Besse-
rung der Lage eintreten sollte.

                                                 August Müller
                                        Kommanditgesellschaft.
                                                 Rudolf Müller
5. Dezember 1923 weiterlesen

5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Antrag 5. Dezember 1923 bis 15. Dezember 1923

Für eine Reise in die holländische Heimat beantragt eine Walder Bürgerin bei der Gemeindeverwaltung finanzielle Unterstützung.


-Seite 1-

                     Wald, den 5. Dezember 1923.

       Es erscheint die Ehefrau Friedr. Lück, hier, Hauptstr.
244 wohnhaft und trägt vor:
Ich habe die Absicht, besuchsweise in meine Heimat nach Holland
zurückzukehren. Mir fehlt zu dem Zwecke noch ein Pass bezw. noch
das Visum des holl[ändischen] Konsuls, wofür ich eine Gebühr von 12 Gulden
zu zahlen habe. Mein Mann und mein Sohn sind arbeitslos und sind
wir augenblicklich zur Zahlung dieser Summe nicht in der Lage.
Auch für die Reisekosten fehlt es mir an den erforderlichen Mit-
teln. Ich bitte, mir einen angemessenen Betrag für diese Zwecke
als Vorschuss zu zahlen. Ich bin bereit, diesen Betrag später
zu ersetzen und darüber hinaus durch eine in Holland durchzufüh-
rende persönliche Sammlung Mittel für eine bessere Unterstützung
der hiesigen Bedürftigen zusammenzubringen. Ich habe früher jahre-
lang in Holland gewohnt, habe dort einen sehr grossen Bekannten-
kreis und hoffe auf einen sehr günstigen Erfolg. –

                    v[orgelesen] g[enehmigt] u[nterschrieben]

                                                Frau, Lück
                                             begl[aubigt] Wittkemper

Gegen Rückgabe
                               dem Kontrolleur Freund
zur Aeusserung übersandt, ob die Angaben der Frau Lück glaub-
haft sind und der Antrag befürwortet werden kann.
Welches Ansehen geniesst die Familie Lück in ihrem Bekannten-
kreise und welches Vertrauen kann man der Frau Lück entgegen-
bringen? Augenscheinlich soll die Reise nur Familieninteressen
dienen und wird durch vorliegenden Antrag wohl nur bezweckt,
die Kosten der Reise durch einen Dritten tragen zu lassen. –
 
           Wald, den 5.12.23.     Städt[ische] Arbeitsamt
                                                            Wittkemper

-Seite 2-

     Wald, den 8.12.23.
Gegen die Familie Lück ist hier nichts Nachteiliges       
bekannt. Die Familie / Ehepaar u. Sohn haben im Som-
mer in verschiedenen Lokalen gekellnert und sollen
eine ganz schöne Nebeneinahmen [sic!] gehabt haben.
Hier in Wald sind sie schon längere Jahre ansässig,
und ist es meiner Ansicht nach fraglich, ob der
Bekanntenkreis noch so groß ist, daß bei der gan-
zen Sammlung etwas heraus kommt. Den Antrag
kann ich nicht befürworten.
                  Freund
              Armenk[asse]


            Herrn Bürgermeister Seynsche
    mit der Bitte um Kenntnis
    u. Entscheidung vorgelegt.
        W[ald] 14/12.23.
                         Wittkpemper

Geht leider nicht.
       Seynsche 14/12

                               Wald, den 15.12.23.
    An
             Frau Lück, hier, Hauptstr. 244
       Ihrem Antrage auf Zahlung eines Vorschusses zur Deckung
der Kosten des Pass-Visums und der Fahrkosten Ihrer Reise
nach Holland kann ich zu meinem Bedauern, auch unter den
von Ihnen hervorgehobenen Umständen, nicht entsprechen.

2.) Z[u] d[en] A[kten]      D[er] B[ürgermeister]
                                                  Sey[nsche]

3. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. Dezember 1923

In der Stadt Wald sind derzeit 4.000 Menschen arbeitslos. Hinzu kommen noch weitere Hilfebedürftige.

                         Aus dem Landkreise Solingen.
      -ab- Wald, 3. Dez[ember]. Ein Drittel der gesamten Walder Bevöl-
kerung wird augenblicklich aus Mitteln der öffentlichen Wohlfahrts-
pflege unterstützt. Die Zahl der Erwerbslosen beträgt noch über 4000.
Hinzu kommen noch die zahlreichen Angehörigen der Erwerbslosen,
Kriegsbeschädigte, Rentner usw. Die finanziellen Aufwendungen der
Gemeinde sind sehr hoch. Erschwert wird eine tatkräftige Unterstützung
besonders durch den sich immer stärker bemerkbar machenden Mangel
an Zahlungsmitteln in der Kommune. Man darf wohl hoffen, daß
die langsame Belebung der Solinger Industrie eine Verringe-
rung der Erwerbslosenziffern herbeiführt.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 3. Dezember 1923

30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

In der Walder Stadtverordnetenversammlung vom 29. November 1923 geht es unter anderem um die Rheinlandfrage, die häufigen Anträge der KPD, die hohe Zahl der Hilfsbedürftigen, die schlechte Annahme der Volksküche und die Politik der Reichsregierung gegenüber dem besetzten Gebiet.

              Stadtverordneten-Sitzung in Wald
                      am 29. November 1923.
       Bürgermeister Seynsche eröffnet die Sitzung kurz nach
5 Uhr. Das Kollegium ist beschlußfähig.
       1. Einführung eines Stadtverordneten. Der Stadtverordnete
Karl Ballmann (KPD.) wird an Stelle des ausgeschiedenen
Stadtv[erordneten] Weiß in der üblichen Weise in sein Amt eingeführt.
       2. Geschäftliche Mitteilungen. Der Stadtverordnete Fabri-
kant Frantzen (D.V.) gehört morgen 25 Jahre dem Kollegium
an. Der Bürgermeister benutzt die Gelegenheit, um Herrn
Frantzen für seine rastlose und aufopfernde Tätigkeit im Interesse
der Gemeinde zu danken. Seit dem Jahre 1910 ist Frantzen
unbesoldeter Beigeordneter, von 1915-1919 war er Leiter des
Lebensmittelamtes. — In dem Verwaltungsstreitverfahren bezüg-
lich der Gewährung freier Lehr- und Lernmittel hat der Bezirks-
ausschuß einen ablehnenden Standpunkt angenommen. Das
Schulgeld für das Ohligs-Walder Realgymnasium wurde auf
monatlich 6,25 Goldmark festgesetzt. Für Oktober soll eine Nach-
zahlung erhoben werden. — Der Jahrzehnte im Polizeiverwal-
tungsdienst tätige Obersekretär Rockholz wurde zum 1. Januar
1924 in den Ruhestand versetzt.
30. November 1923 weiterlesen

29. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 29. November 1923

Der Schokoladen-Fabrikant Max Schmahl teilt der Stadtverwaltung Wald mit, dass sein Betrieb „infolge Arbeitsmangel“ eingestellt werden muss.


                                                       Bank Konto:
                                                    Deutsche Bank.
                                             Zweigstelle Wald Rhld.
                                                 Postscheck-Konto:
                                                    Cöln No. 81778.

          Schokoladen-Fabrik Max Schmahl
Fernsprecher No. 268 Amt Solingen.

                           Wald Rheinland, den 29. Nov[ember] 23.
               An die
                     Erwerbslosen-Fürsorge,
                                                Wald.

        Ich nehme Bezug auf die heute Morgen mit dem Betriebs-
rat meiner Arbeiterschaft gehabte Rücksprache und bescheinige hier-
mit, dass ich, um meine Arbeiter zu beschäftigen, bereits seit eini-
gen Wochen auf Lager arbeiten lasse, und die vollständige Arbeits-
einstellung infolge Arbeitsmangel ab Montag, den 3. Dezember c. be-
reits vor 14 Tagen durch Anschlag an meiner Fabrik bekannt gegeben
habe.
       Da ich einen Defekt an meiner Lokomobile habe, musste ich
die Betriebseinstellung bereits am Montag, den 26. d[ies]e[s]. M[ona]ts, vorneh-
men, und bitte ich, meine Arbeiterschaft von diesem Tage ab in die
Erwerbslosen-Fürsorge aufzunehmen.
       Ich bin bereit, für diesen Arbeitsausfall in der nächsten
Woche, in welcher meine Arbeiterschaft ohnehin der Erwerbslosenfür-
sorge überwiesen worden wäre, arbeiten zu lassen, sodass lediglich
eine Verschiebung der Inanspruchnahme der Erwerbslosenfürsorge von
der nächsten Woche auf die laufende Woche stattfände.

Z[u] d[en] A[kten]                           Max Schmahl
              W[ald] 29/11.23
     D[er] B[ürgermeister] Sey[nche]

29. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 29. November 1923

Walder Verein spendet für Waisenkinder

       Wald, 29. Nov[ember]. Für die Weihnachtsbescherung der Waisen-
kinder wurde dem Wohlfahrtsamt vom Männer-Gesangs-Verein
„Eintracht“ der Rheinertrag eines Wohltätigkeits-Konzerts in
Höhe von rund 54 Billionen Mark überreicht.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 29. November 1923

27. November 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klickenQuelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 663, Bericht 27. November 1923

In „einem Notschrei gleichenden Bericht“ informiert der Walder Bürgermeister die britische Besatzungsbehörde über die „trostlose“ allgemeine Wirtschaftslage seiner Gemeinde.

-Seite 1-

Der Bürgermeister.
                                                Wald, den 27. November 1923.

                                       An
                                            die britische Besatzungsbehörde
                                            z. Hd. des Herrn Kreisoffizieres
                                                       in
                                                                                   Ohligs.

Bericht über die allg[emeine] Wirtschaftslage und den Stand der Verwaltungs-
angelegenheiten in Wald./ Notwendigkeit sofortiger Hilfsmassnahmen.

       Mit Beendigung des Weltkrieges ist in immer schnellerem
Masse ein Verarmungs- und Verelendungsprozess vor sich gegan-
gen, der sich über das ganze Deutsche Reich erstreckt, in ganz
besonderem Masse sich im hiesigen Industriebezirk scheint aus-
wirken zu wollen. Die Verhältnisse in der Stadt Wald, deren
Einwohnerschaft zum ganz überwiegenden Teil aus Industrie-Lohn-
arbeiterschaft besteht, sind besonders trostlos. In Städten
und Gemeinden der nächsten Nachbarschaft ist es zu blutigen
Hungerrevolten gekommen und – was das schlimmste ist – es
scheint kein Ausweg vorhanden zu sein, das in Zukunft zu ver-
hindern, es ist kein Mittel da, der allgemeinen Not, die die
Massen zur Verzweiflung treibt, zu steuern. Die Erkenntnis die-
ser Tatsache, sowie andererseits die gebieterisch herantretende
Forderung: zu helfen, ehe es zu spät ist, veranlasst mich,
Ihnen folgende ausführliche Darstellung über die hiesigen Ge-
meindeverhältnisse zu unterbreiten, damit die britische Behörde
in der Lage ist, sich ein Bild über den kritischen Stand der
Angelegenheit zu machen.
27. November 1923 weiterlesen

24. November 1923

Verurteilung eines Händlers aus Wald wegen Preistreiberei.

                Im Namen des Volkes!
       In der Strafsache gegen den Händler Paul
Gehlhausen aus Wald, Altenhoferstraße 57,
wegen Preistreiberei hat das Schöffengericht
in Solingen in einer Sitzung vom 13. November
1923, für Recht erkannt.
       Der Angeklagte wird wegen Preistreiberei
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat und zu
einer Geldstrafe von 10 Billionen Mark, im
Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tage Gefängnis
für je 1 Billion Mark kostenfällig verurteilt.
       Solingen, 16. Novemder [sic!] 1923.
                                         Das Amtsgericht.


Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 24. November 1923

21. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 21. November 1923 und Antwort 15. Dezember 1923

Der Verein für Kleinhandel – Handwerk und Gewerbe e.V. in Wald bittet die Polizeiverwaltung, die in letzter Zeit aufgetretene aggressive „Bettelei” der Erwerbslosen zu unterbinden.

-Seite 1-

      VEREIN FÜR KLEINHANDEL – HANDWERK UND
               GEWERBE E.V. – WALD/RHLD.

FERNSPRECHER N[UMME]R 1792     WALD, RHLD., den 21. November 1923
       AMT SOLINGEN.            

              Titel.
                          Polizei-Verwaltung.
                                           Wald

       Wir gestatten uns, die Polizeiverwaltung auf Fol-
gendes hinzuweisen und gleichzeitig um Abhülfe zu bitten:
Seit einigen Tagen gehen die Erwerbslosen oder die sich erwerbslos nennen-
den Personen dazu über, in den Geschäften des engeren Stadtbezirkes
wie auch in den Aussenbezirken, sich Waren aller Art zu erbetteln
teils unter Androhung von Gewaltmaßnahmen. Die Geschäftsinhaber sind
im Allgemeinen nicht in der Lage, sich persönlich dieser modernen Re-
quisationen zu erwehren und richten daher an die Polizeierwaltung [sic!]
das dringende Ersuchen, diese Bettelei mit allen ihr zu Gebote stehen-
den Mitteln zu unterbinden.
Der Einzelhandel ist gerne bereit, zur Linderung der Not beizutragen,
kann dies aber nicht in dem jetzt geübten Rahmen machen, der er nicht
weiß, ob die Gaben einem Würdigen zukommen.
                                                           Hochachtungsvoll!
                                                               Der Vorstand:
                                                                      N. d.
                                                              [Unterschrift]
                                                             1. Vorsitzender

-Seite 2-

                              Wald, den 15. Dezember 1923.

     Mir sind derartige Vorfälle nur bekannt
geworden am Freitag den 9.11. abends bei
Kaufmann Donaustr. und Flabb Unionstr.
Hier bin ich mit meinen Beamten einge-
schritten und habe das weitere verhindert.
Eine Anzahl Personen, die sich unberechtigter
Weise haben Waren ohne Bezahlung geben
lassen, sind zur Anzeige gebracht worden.
Am 17.11. nachm[ittags] sind im Mangenberger Bezirk
ähnliche Fälle vorgekommen. Eine Benachrichtigung
der Polizei ist nicht erfolgt.
Leider sind die Geschäftsleute zu ängstlich um
sofort die Pol[izei] um Hilfe anzurufen oder auch
die Namen der ihnen bekannten Täter anzugeben.
Jedenfalls wird bei derartigen Anlässen sofort
eingeschritten, sobald es hier bekannt wird.

                       Naumann P[olizei] 0[ber] K[ommi]ss[a]r

                   W[ald], d[er] 17.12.23.
Der Herr Einsender ist entsprechend beschieden.
                                      
           Z[u] d[en] A[kten]
                Nau[mann]

20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. November 1923

Neuregelung der Erwerbslosenfürsorge: „Bedingung für den Eintritt und die Weitergewährung der Erwerbslosenfürsorge ist Arbeitsmangel als Kriegsfolge.“

       Wald, 19. Nov[ember]. Erwerbslosenunterstützung nur bei Bescheini-
gung der Arbeitslosigkeit. Einer Anordnung der Regierung zufolge
soll die Weiterzahlung der Erwerbslosenunterstützung in jedem ein-
zelnen Falle von der Beibringung einer neuen Bescheinigung des
Arbeitgebers abhängig gemacht werden. Aus dieser Bescheinigung
muß ersichtlich sein, daß die Arbeitslosigkeit nach wie vor eine Folge
von Gründen ist, die weder durch den Willen des Arbeitgebers, noch
des Arbeitnehmers hervorgerufen sind. Bedingung für den Eintritt
und die Weitergewährung der Erwerbslosenfürsorge ist Arbeits-
mangel als Kriegsfolge.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 20. November 1923