Schlagwort-Archive: Wald

[31.] Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 396 „Schule Kriegsdorf, Schulchronik“ 1868-1931, S. 115

Um den Holzdieben zuvorzukommen, lassen Waldbesitzer sämtliches Holz schlagen.

Wegen der vielen Holzdiebstähle in den Waldungen
  bei Haus Rott, bei Spich und Sieglar haben die
  Besitzer das ganze Holz schlagen lassen. Dadurch ist
  unsere Heimat um manchen Schmuck ärmer ge-
  worden.
                                               Kriegsdorf, Ende Dez. 1923.
                                                           M. Baeß
                                                                       Lehrer.

28. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Dezember 1923

Die Städte des Solinger Industriegebietes nehmen das von ihnen ausgegebene Notgeld gegenseitig wieder an.

      Das Notgeld der 5 Städte wird wieder angenommen. Die
Bürgermeister von Solingen, Höhscheid, Wald, Ohligs und Gräf-
rath kamen in ihrer gestrigen Besprechung dahin überein, daß in
jeder der 5 Städte das Notgeld der anderen wieder angenommen
werden soll. Auch die Fraktionsführer des Solinger Stadtver-
ordnetenkollegiums haben sich am heutigen Vormittag mit dieser
Regelung einverstanden erklärt. Nachdem auch die Stadtverord-
neten der übrigen Städte ihre Zustimmung gegeben haben wer-
den, wird (voraussichtlich morgen) die Vereinbarung amtlich be-
kannt gemacht.

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Befragung 27. Dezember 1923

Die Stadtverwaltung Wald befürchtet, dass die „unhaltbaren Zustände“ unter der verarmten Bevölkerung „zu nichts Gutem führen“ und plant deshalb eine Befragung der Betriebe mit  dem Ziel, die Arbeiter weiter zu beschäftigen.


                                       Wald, den 27. Dezember 1923.

           Betrifft:

    Maßnahmen gegen die Grundursachen der Erwerbslosigkeit

       Die Stadtverwaltung hat monatelang ein Erwerbslosenheer unterhalten und war namentlich in letzter
Zeit — als die Staatszuschüsse eingeschränkt wurden — teilweise auf eigene Mittel angewiesen,
was die Lebensmittelbeschaffung und die Finanzierung der Volksküche betrifft. Die Stadtkasse ist leer. Es ist
auch undenkbar, daß derartige Menschenmassen auf die Dauer von der Allgemeinheit erhalten werden können,
denn diese Allgemeinheit ist selbst verarmt und an Kopfzahl überschreitet sie im hiesigen Industriebezirk die
Menge der Unterstützten um 100%. Wer die Verhältnisse klaren Auges betrachtet, muß sich sagen, daß das
unhaltbare Zustände sind, die zu nichts Gutem führen können.
       Die einzige Rettung ist und bleibt „Arbeit.“
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Vereinbarung 27. Dezember 1923

Die Stadtoberhäupter des Solinger Industriegebietes vereinbaren die gegenseitige Annahme des von ihnen ausgegebenen Notgeldes.

                Sitzung am 27. Dezember 1923.

Anwesend waren die Herren:
Oberbürgermeister Dicke, Bürgermeister Sauerbrey, Bartlau, Seynsche
und Pohlig.

       Durch das Fehlen von wertbeständigen gesetzlichen Zahlungs-
mitteln kommen die Gemeinden mehr oder weniger in Verlegenheit.
Um die Schwierigkeiten, die sich im wirtschaftlichen Leben scharf
fühlbar machen würden, zu beseitigen, wird empfohlen, folgendes Abkommen
für die Städte Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid zu treffen:
       Das Notgeld der genannten Städte wird nach wie vor bei den
städtischen Kassen angenommen und zwar bis auf weiteres. In Aussicht ge-
nommen ist, dass bis zum 31. März 1924 dieser gegenseitige Austausch
stattfinden kann, in der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt den Städ-
ten wertbeständige Zahlungsmittel durch Vermittlung der Landesbank
beschafft werden können. Damit eine gegenseitige Zinsberechnung vermie-
den wird, findet der Austausch des städtischen Notgeldes von Stadt zu
Stadt in möglichst kurzen Zeiträumen statt. Von diesem Abkommen kann je-
de Stadt jeder Zeit zurücktreten.
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Zusammenkunft der Bürgermeister des Solinger Industriegebietes, da die gegenseitige Annahme der Stadtgelder wieder einmal nicht reibungslos verlief.

      Ꙩ Die leidige Notgeldfrage, die durch die Zurückweisung des
Geldes der Nachbarstädte durch die Stadt Solingen gerade vor
den Feiertagen aufs neue brennend geworden war, soll nun in
einer am heutigen Nachmittag stattfindenden Zusammenkunft der
Bürgermeister der fünf Gemeinden geregelt werden. Man hat
also offenbar eingesehen, daß die Repressalienpolitik einer Ver-
waltung gegen die andere doch die Allgemeininteressen schwer
schädigt und zu unhaltbaren Zuständen führen muß. Es war keine
besondere Freude, wenn man am Weihnachtsabend in manchen
Solinger Geschäften kein Walder und Höhscheider Geld mehr in
Zahlung geben konnte. Man hörte dann von den Geschäftsleuten
zu seinem Erstaunen, daß die Stadt Solingen entgegen ihrer Be-
kanntmachung schon am 24. Dezember die auswärtigen Scheine
zurückwies. Inzwischen wird das Geld wieder angenommen und
auch die Straßenbahnen nehmen es wieder in Zahlung, wie es
sich gehört. Man hofft nun am heutigen Nachmittag die Ange-
legenheit aus der Welt schaffen zu können. Auf wie lange?

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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. Dezember 1923

Der Landrat des Kreises Solingen fordert die Städte Ohligs, Wald und Höhscheid erneut auf, ihr Notgeld einzuziehen.

Der Landrat.      Opladen, den 22. Dezember 1923.
    K.III.

       Wie ich aus den Berichten ersehe, haben die Städte
Ohligs, Wald und Höhscheid ihr Notgeld noch nicht aufgerufen.
Gemäss Artikel 4. u. 5 der Verordnung Nr. 212 betr[effend] Regelung
der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten haben die gemein-
den ihr vor dem 1. Oktober 1923 ausgegebenes Notgeld innerhalb
einer Frist von 3. Monaten nach Inkrafttreten der genannten
Verordnung (das ist: 25. Dezember 1923) einzuziehen. Nach dem
1. Oktober ausgegebenes Notgeld ist an sich schon ungesetzlich.
Alle entgegen dieser Bestimmung noch im Umlauf befindlichen
Notgeldscheine können ohne Entscheidung beschlagnahmt werden,
gleichviel in welcher Hand sie sich befinden. Außerdem sieht
die Verordnung schwere Strafen bei Uebertretung vor.
       Ich möchte nicht unterlassen haben, die Gemeinden
hierauf aufmerksam zu machen.
                                                     I[n] V[ertretung]
                                                            Henrichs.
An
     den Herrn Bürgermeister
                  in Ohligs.

17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 1441a, Berichte 27. November bis 27. Dezember 1923

Polizeiliche Überwachung von angeblichen „Versammlungen kommunistischer Hundertschaften“ in Wald.

-Seite 1-

Der Regierungs-Präsident          Düsseldorf, den 27. November 1923
C.D. III9934
   Bericht vom 17.11. Nr. 5116
       Die Ermittlungen der Polizei-Verwaltung in Wald wegen der
   Versammlungen kommunistischer Hundertschaften bei Karl Börner haben
   kein tatsächliches Ergebnis gezeitigt. Ich ersuche ergebenst zu veran-
   lassen, dass Börner und Gen[ossen] fernerhin beobachtet werden und die Po-
   lizeiverwaltung in Wald gegebenenfalls zum energischen Einschreiten
   veranlasst wird.
       Im übrigen fällt mir auf, dass die Originalverhandlungen den bri-
   tischen Kreisoffizier übersandt worden sind. Ich ersuche ergebenst fest-
   zustellen, aus welchem Grunde die Ermittelungsakten, die kein Ergebnis
   gezeitigt haben, an die Besatzung ausgeliefert worden sind.
   Fristvermerk 14 Tage.
                                         Im Auftrage:
                                   gez[eichnet] Faust
                                                             Beglaubigt
                                                       gez, Unterschrift.
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15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Schäden an Obstbäumen: Walder Unternehmer setzen Belohnung zur Ergreifung der Täter aus

                        100 000 000 000 000
                       gleich 100 Goldmark
zahlen wir demjenigen, welcher uns die Täter, die uns
in der Nacht vom 11. bis 12. d[iese]s M[ona]ts in frevelhafter
Weise an ca. 20 Obstbäumen die Kronen abgebrochen
haben so angiebt, daß eine gerichtliche Bestrafung erfolgt.

Ewald Kleineick,                            Carl Lauterjung,
Beethovenstr. 186                  Beethovenstr. 174, Dingshaus.


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12. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Dezember 1923

Kommunen sorgen für die Abwanderung ihrer Arbeitslosen

       Wald, 10. Dez[ember]. Abschiebung der Erwerbslosen ins unbesetzte
Gebiet. Aus einigen größeren Städten des besetzten Gebietes sind
in der letzten Zeit große Massen Erwerbsloser in das unbesetzte
Gebiet abgeschoben worden. Die Regierung hat neuerdings die
Kommunalbehörden ersucht, derartige Maßnahmen nur nach gründ-
licher Vorbereitung zu ergreifen. Das schließt indes nicht aus,
daß einzelne Erwerbslose, die in ländlichen Gemeinden beheimatet
sind und dort ohne Zweifel viel leichter ihr Einkommen finden
würden als hier im teuren Industriegebiet, in ihre Heimat mit
Hilfe der Erwerbslosenfürsorge zurückkehren können. Ledige oder
auch verheiratete Erwerbslose, die außerhalb irgend eine Arbeit
gefunden haben oder in den Haushalt ihrer Angehörigen zurück-
kehren möchten, können in ihrem Vorhaben durch Gewährung des
Reisegeldes seitens der Erwerbslosenfürsorge unterstützt werden.

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7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1923

Über die Notwendigkeit, die Volksküchen in Wald auszubauen und das Dilemma, dafür keine finanziellen Mittel beschaffen zu können, informiert die Stadtverwaltung. Wenn die Bessergestellten das Volksküchenhilfswerk nicht massiv unterstützen würden, droht die Stadt Wald, dann müssten die Bedürftigen den privaten Mittagstischen der begüterteren Familien zugewiesen werden, um so ernährt werden zu können.

                                          Wald.
              Außerordentliche Zunahme der Volksküchen-
                                       speisung.
   Die Teilnehmerzahl der Volksküchen, so schreibt die Verwal-
tung, hat seit der Wiedereröffnung am Montag dieser Woche täg-
lich zugenommen und beträgt heute schon über 600. Alle Anzeichen
sprechen dafür, daß in den nächsten Tagen eine weitere außer-
ordentliche Zunahme in der Teilnehmerzahl eintritt, so daß die
vorhandenen Einrichtungen auf dem schnellsten Wege ausgebaut
werden müssen, damit die Küchen den an sie gestellten Anforderun-
gen gerecht werden können. Der Ausbau und auch insbesondere der
Betrieb der Volksküchen verursacht der Stadt ganz erhebliche
Kosten, die durch das Entgelt für das verabreichte Essen (für die
Unterstützten ist der Preis für die Portion auf 10 Goldpfennige
festgesetzt) nur zu einem kleinen Teile gedeckt werden. Die seiner-
zeit für die Volksküche durchgeführte Sammlung hat zweifellos
in manchem Einzelfalle ein recht erfreuliches Ergebnis gezeitigt.
Das Gesamtergebnis wird aber kaum für 14 Tage die Mehrkosten
des Küchenbetriebes decken. Dazu kommt eine weitere Schwierig-
keit, die darin besteht, daß eine große Anzahl Bedürftiger, die außer
der anerkannterweise völlig ungenügenden Unterstützung keinerlei Ein-
nahmen hat, nicht in der Lage ist, auch nur den ermäßigten Preis
für das Volksküchenessen zu zahlen. Eine Familie von 4 Köpfen
erhält in der laufenden Woche eine Erwerbslosenunterstützung von
8,6 Billionen Mark. Würde diese Familie je Person täglich eine
Portion, d. i. in der Woche 6X4 = 24 Portionen Volksküchenessen
kaufen wollen, so würde sie dafür bei einem Einzelhandelsmulti-
plikator von 1100 Milliarden allein für das Mittagessen annähernd
1/3 der Unterstützung, genau 2640 Milliarden, benötigen. 7. Dezember 1923 weiterlesen