Schlagwort-Archive: Waffenschein

6. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 06.03.1923

Die Euskirchener Bevölkerung wird auf Anordnung der französischen Besatzungstruppen dazu aufgerufen in der Stadtverwaltung Waffen und Waffenscheine vorzuzeigen.

                Euskirchen und Umgebung.
                                                         Euskirchen, 6. März 1923
+ Auf Anordnung der Besatzungsbehörde sind alle
Waffen mit gezogenem Lauf nebst sämtlicher
dazu gehöriger Munition abzuliefern. Zu die-
sem Zwecke sind alle Jagdwaffen gleichviel ob mit ge-
zogenem oder glattem Lauf am 6. März d[iese]s J[ahre]s in der
Zeit von 3-6 nachm[ittags] im Rathause Zimmer 15 mit
den dazu gehörigen grünen Waffenscheinen vorzulegen.
Die Waffen mit gezogenem Lauf sind zur Abgabe fer-
tig zu machen mit Anhänge- und Klebezetteln zu ver-
sehen. Verpacken in Kisten pp. ist nicht erforderlich,
wohl empfiehlt sich Einfetten und Einwickeln der blan-
ken Teile in ölgetränkte Lappen. Zugelassene Waffen,
nur Schrotflinten, werden an dem genannten Termin
sofort den Vorzeigenden zurückgegeben.

10. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 922 „Jagd- und Forstangelegenheiten“ 1878-1936

Im Antwortvermerk zum Schreiben Limbachs wird notiert, dass nur eine Waffe ohne gezogenem Lauf benutzt werden darf.

V[erfügung]
VI
Rev[ier] III.                                             S[ie]gl[ar] den 10/1 22. [1923!]
1.) Antworten, Limbach benachricht., daß die französische

Behörde für Floberts mit gezogenem
Lauf keine Erlaubnis erteilt:
Zun dem beabsichtigten Zweck
muß es eine Waffe ohne gezogenen
Lauf sein.               

2.) Z[u]d[en]A[kten]                    […]
                                                                […]
                                                                L[ind]l[au]