Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 06.03.1923
Die Euskirchener Bevölkerung wird auf Anordnung der französischen Besatzungstruppen dazu aufgerufen in der Stadtverwaltung Waffen und Waffenscheine vorzuzeigen.
Euskirchen und Umgebung.
Euskirchen, 6. März 1923
+ Auf Anordnung der Besatzungsbehörde sind alle
Waffen mit gezogenem Lauf nebst sämtlicher
dazu gehöriger Munition abzuliefern. Zu die-
sem Zwecke sind alle Jagdwaffen gleichviel ob mit ge-
zogenem oder glattem Lauf am 6. März d[iese]s J[ahre]s in der
Zeit von 3-6 nachm[ittags] im Rathause Zimmer 15 mit
den dazu gehörigen grünen Waffenscheinen vorzulegen.
Die Waffen mit gezogenem Lauf sind zur Abgabe fer-
tig zu machen mit Anhänge- und Klebezetteln zu ver-
sehen. Verpacken in Kisten pp. ist nicht erforderlich,
wohl empfiehlt sich Einfetten und Einwickeln der blan-
ken Teile in ölgetränkte Lappen. Zugelassene Waffen,
nur Schrotflinten, werden an dem genannten Termin
sofort den Vorzeigenden zurückgegeben.