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23. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Dezember 1923

Fraglich sei, ob es dem Reich gelingen werde, die notwendigen Steuern zum Ausgleich des Etats aufzubringen. Die Kreditanfrage des Reichsfinanzministers an die Rentenbank wurde abgelehnt – was weiteres Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rentenmark schaffen werde. Eine allmähliche Erholung der Wirtschaft sei zu beobachten; die Normalisierung von Arbeits- und Börsenmarkt werde hoffentlich folgen.

              Handels-Wochenschau.
      Von unserem Berliner Handels-Mitarbeiter.

   Im Mittelpunk der wirtschaftlichen Erör-
terungen, steht jetzt die Frage, ob es dem Reiche
gelingen wird, die nötigen Steuern aufzubringen,
die zum Ausgleich des Etats notwendig sind.
Man glaubt davon ein Urteil über die Finanzlage
des Reiches ableiten zu können. Und aus der
Finanzlage des Reiches wiederum läßt sich ja
auch die Stabilisierung der deutschen Währung
beurteilen. Bisher hat man zwei seltene Erschei-
nungen gesehen, die bisher in der Finanzpolitik
ein Unding waren: Während auf der einen Seite
sich das Reich in der größten Not sah, gelang
es auf der anderen Seite eine Währung in der
Rentenmark zu schaffen, die mit voller Deckung
Goldwert besitzt. Freilich war das nur möglich,
weil die Rentenbank unabhängig vom Reiche ge-
macht wurde, nur eine begrenzte Kreditverpflich-
tung dem Reiche gegenüber hatte und jede In-
flationsmöglichkeit abzuwehren vermochte. So

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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Dezember 1923

Der neuernannte Präsident der Reichsbank, Hjalmar Schacht, sieht sich im Zentrum der Aufmerksamkeit und vielfältigen Problemstellungen gegenüber. Unter anderem gelte es, im In- und Ausland Vertrauen für ein deutsches Goldgeld zu schaffen und gleichzeitig die Unabhängigkeit dieser Goldkreditbank zu bewahren.

           Der doppelte Dr. Schacht.
        Erkläret mir, Graf Oerindur . . .

   Man schreibt uns von führender politischer
Seite: Dr. Hjalmar Schacht, der bisherige Wäh-
rungskommissar und neuernannte Präsident der
Reichsbank, ist zurzeit auf der politischen Bühne
diejenige Persönlichkeit, auf der das volle Schein-
werferlicht des öffentlichen Interesses fällt. Keine
Woche verging in der letzten Zeit, ohne daß
man nicht eine Rede Schachts oder eine Unter-
redung mit ihm in den Zeitungen zu lesen bekam.
Das lag gewiß nicht an einer Neigung dieses rüh-
rigen Mannes sich vorzudrängen, sondern an
der großen Wichtigkeit seiner Aufgabe.

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7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Dezember 1923

Nach dem Tod des Reichsbankpräsidenten Havenstein sei eine Debatte über dessen Nachfolge entbrannt. Einander gegenübergestellt würden der Währungskommissar Hjalmar Schacht sowie der streitbare Reichstagsabgeordnete Karl Helfferich. Angesichts der Notlage Deutschlands brauche es eine rationale Abwägung, keine parteipolitischen Streitigkeiten.

                Schacht oder Helfferich?
                      Havensteins Erbe.

Man schreibt uns aus wirtschaftspolitischen
Kreise:
   Am 20. November 1923 starb der Reichsbank-
präsident Dr. Havenstein. Sein Amt, der Füh-
rerposten eines lebenswichtigen Organs des Deut-
schen Reiches, ist immer noch verwaist. Aber
wir haben ja einen Währungskommissar. Dr.
Hjalmar Schacht regelt die amtlichen Kurse. Er
überwacht die ersten Gehversuche der Rentenmark.
Er lenkt die Rabattfrage in geordnete Bahnen.
Er betreibt den Abbau der Goldpreise. Bis jetzt
scheint Dr. Schacht eine glückliche Hand zu ha-
ben. Seine Maßnahmen finden wie halbamt-
lich versichert wird, die Billigung des neuen Kabi-
netts Marx, und dieser Umstand hat ganz von
selbst zu der Frage geführt, warum Dr. Schacht
nicht schon längst zum Ersten Vorsitzenden der
Reichsbank ernannt worden ist. Im Zeichen
des Beamtenabbaus sollte man eigentlich damit
anfangen, die leitenden Posten zusammenzulegen.

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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Dezember 1923

Die Preise sind gefallen.

                   Abbau der Goldpreise.
    Von einem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter.

Das neue Ermächtigungsgesetz, das die Re-
gierung Marx dem Reichstag vorlegt, sieht neben
verschiedenen sozialen Maßnahmen für die nächste
Zeit der Winternot auch die Möglichkeit vor, in
die Preisbildung für lebenswichtige Waren ein-
zugreifen. Also den Preisabbau von Amtswegen.
Einige Behörden haben dieser Entwicklung be-
reits vorgearbeitet, indem sie unter Hinweis auf
die Besserung der Mark im Auslande d.h. auf
die Annäherung des bisher höheren Auslands-
Dollar-Kurses an den inländischen Zwangskurs
die Verbilligung der wichtigsten Lebensmittel an-
regen. Tatsächlich sind z.B. in Berlin die Fleisch-
preise schon Ende voriger Woche um 30 bis 40
Proz. gefallen, und auf dem Fettmarkte erwartet
man eine ähnliche Preissenkung.

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27. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. November 1923

Die Finanzreform stehe bevor und soll ohne Aufschub weitergeführt werden. Wären Devisen vorhanden, könnte die Regierung notwendige Lebensmittel einkaufen.

                        Goldpreis-Teuerung.
                Die neue Währungskrankheit.

   Im hohen Wellengang der Reichstagsdebatte
sind die Wirtschafts- und Währungsfragen, an
denen jetzt das deutsche Elend hängt, leider zu
kurz gekommen, obwohl Reichsfinanzminister Dr.
Luther, der am Donnerstag nach dem Kanzler
sprach, ein recht ausführliches Programm vor-
gelegt hatte. Welchen Ausgang die Kabinetts-
krise auch nehmen mag, die Finanzreform muß
ohne Aufschub weitergeführt werden, sonst bricht
mit ihr jede Möglichkeit einer Regierungspolitik
zusammen.

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31. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Oktober 1923

Für eine umfassende und weitsichtige Währungsreform müssten jetzt geniale Männer gefunden werden.

    Die Wiedergutmachung des Papiergeldes.
 Von einem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter.

   Die laufende Woche steht im Zeichen des
neuen, werbeständigen Geldes. Die Reichsbank
hat mit der Ausgabe kleiner Zwischenscheine der
Goldanleihe begonnen, die auf ein Halb, ein Vier-
tel und ein Zehntel Dollar lauten. Die eigentli-
chen Goldanleihestücke von 1, 2 und 5 Dollar
sollen in diesen Tagen folgen. Mit der Renten-
mark und dem Rentenpfennig – auch Hartgeld-
stücke zu 1-, 2-, 5- und 10 Pfennigen werden
geprägt! – hapert es noch ein wenig. Sie kom-
men spät, aber sie kommen. Daneben sprießt die
Saat des regionalen und lokalen Notgeldes, vor-
sorglich eingezäumt und eingeschränkt durch
Reichsverordnungen. Alles atmet auf und man-
cher glaubt, daß seine Not ein Ende hat. Das
ist aber leider nicht der Fall. Jetzt erst wird
die grauenhafte Verwüstung der Staatsfinanzen
und die trostlose Verarmung breiter Völkerschich-
ten offenbar.

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18. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Oktober 1923

Finanzminister Hans Luther übernimmt zunächst den Plan seines Vorgängers Hilferding, um die Währung zu reformieren. Änderungen sind jedoch vorgesehen.

                         Das neue Geld.
         Dr. Luthers Finanz-Reformation.

Ein volkswirtschaftlicher Mitarbeiter schreibt
uns: Die Geld-Reformation des neuen Reichs-
finanzministers Dr. Luther sollte, so hoffte wohl
mancher, eine durchgreifende Diktaturmaßnahme
der „ermächtigten“ Regierung Stresemann wer-
den. Sie ist in Wahrheit nur ein Kompromiß
zwischen dem Mut, das Notwendige zu tun, und
der Angst, durch Uebereifer allzuviel zu scha-
den. Dieses Ringen zwischen Mut und Angst
hat zu dem Gerücht geführt, der neue Finanz-
minister wolle den schweren Gang gar nicht an-
treten, sondern sich in das den Winter über wie-
der sehr notwendig werdende Ernährungsmini-
sterium zurückziehen. Das ist aber nicht ge-
schehen. Dr. Luther übernimmt den Hilfer-
dingschen Währungsplan, allerdings mit eini-
gen Aenderungen.

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17. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Oktober 1923

Die Reichsregierung habe die Errichtung einer deutschen Rentenbank beschlossen. Die damit auf den Weg gebrachte Rentenmark stelle einen Zwischenschritt hin zur Rückkehr zur Goldwährung dar. Für eine endgültige Stabilisierung der Währung brauche es allerdings noch weitere außen- und innenpolitische Lösungen sowie das Vertrauen von Handel und Bevölkerung.

                            Die Rentenmark.
      Die Zwischenlösung in der Währungsfrage.

Wtb. Berlin, 15. Okt. Auf Grund des Er-
mächtigungsgesetzes hat die Reichsregierung die Er-
richtung einer Deutschen Rentenbank beschlossen Die
Papiermark bleibt das gesetzliche Zahlungsmittel.
Neben der Papiermark ist in der von der Deutschen
Rentenbank auszugebenden Rentenmark ein wertbe-
ständiges Umlaufsmittel geschaffen, das von allen
öffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden
wird. Die Rentenmark ist gesichert durch auf Gold-
mark lautende erststellige Grundschulden auf dem ge-
samten deutschen Grundbesitz und erstrangige Gold-
obligationen der Industrie, des Handels und der
Banken. Sie ist jederzeit einlösbar gegen verzins-
liche Goldrentenbriefe. Es darf mit Zuversicht er-
wartet werden, daß dieses neue Zahlungsmittel, das

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14. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Oktober 1923

Die Regierung Stresemann bewältigt erste Maßnahmen, um eine neue Währung einzuführen. 

              Die erste Notmaßnahme.
              Neumark oder Goldmark?

   Ein volkswirtschaftlicher Mitarbeiter schreibt
uns: Zu den ersten Notmaßnahmen der „er-
mächtigten“ Regierung Stresemann soll auch die
Errichtung der Währungsbank gehören. Sie
kommt, wenn sie überhaupt zustande gebracht
wird, um zwei furchtbare Wochen, in denen die
deutsche Papiermark bis zur vollständigen Wert-
losigkeit herunterspekuliert und heruntergedrückt
wurde, zu spät. Dr. Luther, der sich bisher
sehr energisch für die Bodenmark und damit
auch für die Neumark und den Entwurf der
Regierung eingesetzt hatte, ist Reichsfinanzmi-
nister geworden, und man erwartet von ihm,
daß nun sofort etwas geschieht, und wenn es
auch zunächst Fehler und Irrtümer sind, die
vielleicht doch zur wirklichen Rettung überleiten.

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3. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Oktober 1923

Über die Errichtung einer Währungsbank wurde im Reichsrat verhandelt.

                   Die Währungsbank.

   Mtb. Berlin, 1. Okt. Der Reichsrat
nahm in seiner heutigen Sitzung den Gesetzent-
wurf über die Errichtung einer Währungsbank
an. Der Inhalt der Vorlage ist kurz folgender:

   Es soll ein real fundiertes Zahlungsmittel ge-
schaffen werden; die Neumark, die der Gold-
mark gleichstehen soll und herausgegeben wird von
einer vom Reiche unabhängigen von der deut-
schen Wirtschaft zu errichtenden Währungsbank
mit einem Kapital von 5200 Millionen, wovon
800 Millionen eine Rücklage bilden sollen. Die
Notenbank soll gedeckt werden durch 5prozentige
Goldmark Rentenbriefe, die ihrerseits auf der
Grundschuld beruhen soll, die an erster Stelle
auf den Grundbesitz der Landwirtschaft eingetra-
gen werde und auf den Grundbesitz, soweit er
der Industrie und dem Gewerbe zur Verfügung
steht, im übrigen aber auf Schuldverschreibungen
der beteiligten Erwerbskreise beruht. Zur wie-
teren Deckung sollen Gold oder Devisen

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