Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 170-174
Die Troisdorfer Finanzkommission berät und beschließt über die verordnete Neuregelung der Gewerbesteuer sowie die künftige Erhebung der Gemeindesteuern und -gebühren auf Goldbasis. Anträge des Erwerbslosenrats, unter anderem auf verbilligte Schuhwaren und Brennmaterial, sollen am Folgetag im Kreishaus gesondert behandelt werden. Des Weiteren empfiehlt die Kommission dem Gemeinderat, Bedürftigen – nach Prüfung ihrer Bedürftigkeit – auch im nächsten Jahr unentgeltlich Naturalien abzugeben.
Verhandelt,
Troisdorf, den 27. Dezember 1923.
Anwesend
Dr. Mannstädt
als Vorsitzender
Georg
Kutzner
Schneider
Schüller
Schüthuth
In der heutigen Sitzung der
Finanzkommission waren die
nebenbezeichneten Mitglieder
anwesend, welche um über die
nachstehende Tagesordnung
zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1.) Beschlußfassung über die Aus-
führung der Verordnung über die
vorläufige Neuregelung der Gewerbe-
steuer vom 23. November 1923 (G.S.S.519)
2) Erhebung der Gemeindesteuern
und der Gebühren und Beiträge
auf Goldbasis.
3) Antrag des Erwerbslosenrates
a) auf Abgabe von verbilligten
Schuhwaren an die Erwerbslosen,
b) auf Abgabe von verbilligten
Briketts,
c) Unentgeltliche oder verbilligte
Speisung von Familien mit 4 und
mehr Kindern unter 16 Jahren an
der Volksküche.
d) Uebernahme von 10% Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Gemeinde.
4.) Abgabe von Lebensmitteln,
Brennmaterial pp., an die bedürf-
tigen Witwen und Waisen, Sozial-
und Kleinrentner.
5) Abstellung der in den Räumen
der Gemeindekasse vorgefundenen
baulichen Mängel.
Beigeordneter Dr. Mannstädt
eröffnete die Sitzung.
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