Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1923
Protest-Note des Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete an die Interalliierte Rheinlandkommission gegen das Völkerrecht verstoßende Anweisungen an die deutschen Beamten
Reichskommissar an I[inter] A[lliierte] R[heinland]K[ommission
Berlin, 4. Februar.
Die Interalliierte Rheinlandkommission in
Koblenz hatte den Reichskommissar für die besetzten
rheinischen Gebiete aufgefordert, an die hauptsäch-
lichsten Beamten des besetzten Gebietes ein Rund-
schreiben weiter zu geben, in dem unter Berufung
auf die angebliche Rechtsauffassung des Reichs-
Gerichts die Behauptung auf gestellt wurde, daß die
Ordonnanzen der Interalliierten Rheinlandkom-
mission ganz unabhängig davon, ob sie
gegen das Völkerrecht verstoßen(!), für die
gesamte Bevölkerung und insbesondere für die Be-
amten verbindlich seien. Der Reichskommissar hat
die Weitergabe dieses Rundschreibens mit einer
Note vom 3. Februar an den Präsidenten der i
interalliierten Rheinlandkommission abgelehnt.
Darin heißt es u. a.:
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