Schlagwort-Archive: Verurteilung

11. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Dezember 1923

Mehrere Ausweisungsbefehle wurden zurückgezogen.

     192 Ausweisungsbefehle zurückgezogen.

     Wtb. Paris, 9. Dez. Nach einer Havas-
meldung aus Düsseldorf sind bis gestern im ganzen
192 Ausweisungsbefehle zurückgezogen worden, 105
betrafen Privatpersonen, 87 Gemeinde, Post-, Zoll-
und Verwaltungsbeamte. Von Strafurteilen wur-
den 69 aufgehoben, davon betrafen 35 Industrielle
sechs Arbeiter oder Angestellte und 22 Beamte. Ge-
stern ist die Aufhebung von weiteren zehn Strafur-
teilen unterzeichnet worden, von den 8 Industrielle
und 2 Beamte berühren.

9. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Dezember 1923

Mehrere Angeklagte aus Spich mussten sich vor dem Siegburger Schöffengericht wegen Landfriedensbruch verantworten.

   Spich, 8. Dez. Eine ganze Anzahl junger
Leute von hier hatte sich gestern vor dem Sieg-
burger Schöffengericht wegen Landfriedensbruch
zu verantworten. Nach mehrstündiger Verhand-
lung wurden sämtliche Angeklagte wegen Land-
friedensbruch freigesprochen und die Kosten der
Staatskasse auferlegt. Einer der Beteiligten wur-
de jedoch zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt,
weil er mitgewirkt hatte, daß der rechtmä-

ßige Eigentümer das beschlagnahmte Blei an die
Frau, bei der es beschlagnahmt wurde, bezahlte,
wozu er nicht verpflichtet war.

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Dezember 1923

Britisches Kriegsgericht verkündet Urteile im Zusammenhang mit den Ohligser Unruhen

       Ohligs, 8. Dez[ember]. Nachspiele der Ohligser Unruhen. In der
letzten Sitzung des britischen Kriegsgerichts hatten sich eine Anzahl
von Teilnehmern an den Zusammenstößen mit der Schupo zu verant-
worten. Sie waren wegen des Besitzes verbotener Waffen angeklagt.
Ein Angeklagter, bei dem ein Armeegewehr gefunden wurde, erhielt
11 Monate Gefängnis. Mehrere andere wurden wegen Besitzes von
Schlagringen zu kleineren Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Teilnehmer,
dessen Bruder ein Opfer der Unruhen geworden ist, wurde frei-
gesprochen. Weitere Verhandlungen vor den britischen Gerichten in
Ohligs und Köln stehen noch aus.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 8. Dezember 1923

5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Dezember 1923

Der Prozess gegen Adolf Hitler und Erich Ludendorff wegen ihres Putschversuchs vom 9. November werde erst im Jahr 1924 beginnen.

Der Prozeß gegen Hitler und Ludendorff sowie
   die übrigen Teilnehmer am Münchener No-
   vemberputsch dürfte in diesem Jahre nicht
   mehr zur Verhandlung kommen, sondern
   erst im Januar des nächsten Jahres und
   zwar vor dem Volksgericht in München.

24. November 1923

Verurteilung eines Händlers aus Wald wegen Preistreiberei.

                Im Namen des Volkes!
       In der Strafsache gegen den Händler Paul
Gehlhausen aus Wald, Altenhoferstraße 57,
wegen Preistreiberei hat das Schöffengericht
in Solingen in einer Sitzung vom 13. November
1923, für Recht erkannt.
       Der Angeklagte wird wegen Preistreiberei
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat und zu
einer Geldstrafe von 10 Billionen Mark, im
Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tage Gefängnis
für je 1 Billion Mark kostenfällig verurteilt.
       Solingen, 16. Novemder [sic!] 1923.
                                         Das Amtsgericht.


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26. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. August 1923

3 Oberlarer wurden wegen wiederholten schweren Diebstählen zu Geldstrafen und Gefängnis verurteilt.

     Troisdorf, 25. Aug. Drei junge Bur-
schen aus Oberlar standen vor dem Schöffenge-
richt in Siegburg unter Anklage, wiederholt durch
schwere Einbruchsdiebstähle größere Mengen
Blei aus der Pulverfabrik Troisdorf entwendet
zu haben. Das Urteil lautete gegen jeden auf
1 Jahr Gefängnis, wobei jedoch eine Bewäh-
rungsfrist von 3 Jahren zugebilligt wurde unter
der Bedingung, daß sie bis 1. November je
20 Millionen an die Gerichtskasse zahlen. Au-
ßerdem wurde gegen jeden auf eine Geldstrafe
von 500 000 Mark erkannt.

1. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. August 1923

Verurteilung des Bürgermeistereisekretär Josef Weber aus Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 30. Juli.           Bürgermeistereisekretär

Josef Weber (aus Schleiden) in Vettweiß
wurde wegen Befehlsverweigerung von dem Kriegs-
gericht in Bonn zu 6 Monaten Gefängnis und
5 Millionen Mark Geldstrafe verurteilt. Der
Staatsanwalt beantragte 5 Jahre Gefängnis und
5 Millionen Mark Geldstrafe.

12. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1923

Einem verurteilten jungen Mann wird die Gefängnisstrafe erlassen, sofern er bis zum 1. Oktober 100 000 Mark an das Gericht zahlt.

        Troisdorf, 11. Juni.   In einem hiesigen
Werke hatte ein junger Mann Metalle entwen-
det, wofür er vor dem Siegburger Schöffengericht
zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde,
die aber bedingt ausgesetzt werden, falls er bis
zum 1. Oktober 100 000 Mark an die Gerichts-
kasse zahlt.

2. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 2.6.1923

Besonders einfallsreich, um an Geld zu gelangen, war der Mitarbeiter der Firma van den Bergh in Kleve, der den Wochenlohn für 14 Mitarbeiter abzweigte.

Bestrafter Betrüger. Bei der Firma van den
Bergh wurde am 11. April d[es] J[ahres], als bei der Kasse
eine Geldsumme von einigen Millionen Mark als
Wochenlohn für 14 Arbeiter ausgezahlt werden
sollte, ein großer Betrug aufgedeckt. Der Vorarbei-
ter K. pflegte an den Lohntagen das Geld für seine
Kolonne an der Kasse gegen Quittung abzuholen;
als er dieses auch am 11. April besorgen wollte,
stellte sich heraus, daß der Betrag bereits an einen
zur Empfangnahme nicht Berechtigten ausgezahlt
worden war. In Verdacht kam der bei derselben
Firma beschäftigte Arbeiter Wilh. J. aus Kellen,
da er zu dieser Zeit größere Geldausgaben machte:

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1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Regelmäßig wird versucht, Butter und Eier über die Grenze nach Holland zu schmuggeln. Die Verurteilungen der Angeklagten müssen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

In der Strafsache
gegen
1) das Dienstmädchen Maria Hoenselaer
    aus Frasselt, geb. am 1.9.1900 zu
    Schottheide, Krs. Cleve,
2) den Fabrikarbeiter Gerhard Hoenselaer
    aus Schottheide, Krs. Cleve, geb. da-
    selbst am 4.1.1898,
             wegen verbotener Ausfuhr
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 11. Mai 1923 für Recht erkannt:
Die Angeklagten sind des Vergehens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Butter und Eier) schuldig und werden
deshalb zu einer Gefängnisstrafe von je 2 Mo-
naten und zu einer Geldstrafe von je 60 000
Mark – hilfsweise je einem Jahre Gefängnis
– kostenpflichtig verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Ange-
klagten je 1 mal im Clevischen Volksfreund
und im Kreisblatt zu Cleve öffentlich bekannt
zu machen.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt