Schlagwort-Archive: Versorgung

10. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1295 „Errichtung einer Preisprüfungsstelle, Preistreiberei“ 1921 – 1924

Der Oberstaatsanwalt aus Kleve erkundigt sich über die Versorgungslage mit Lebensmitteln in Emmerich und ob diese für die Bevölkerung bezahlbar sind.

Der Oberstaatsanwalt. Cleve, den 10. September 1923.
VIII 20/1869. 2700
Ich ersuche um Bericht, ob die Zufuhr
von Gemüsen, Kartoffeln, Obst und anderer Landes-
produkte in einer für die ausreichende Versorgung
aller Schichten der Bevölkerung genügenden Menge
erfolgt, und ob sich die Preise in einer der Kauf-
kraft der breiteren Schichten der Bevölkerung ent-
sprechenden Höhe halten. Im Falle der Verneinung
dieser Fragen ersuche ich um Bericht über die Grün-
de der unzulänglichen Zufuhr insbesondere ob An-
lass zu der Annahme besteht, dass die Zurückhaltung
aus preistreiberischer Absicht erfolgt, und ob
etwa die Einrichtung von Marktgerichten zweckmässig
und geboten ist.

Die Polizei-Verwaltung: […] 24/IX. 23.

An die Polizeiverwaltung
in
Emmerich

Zuschreiben: […] Emmerich; 24./IX.23
An den Herrn […] in Cleve
Zum dortigen Schreiben v. 10/IX. 23. VIII 20/1869
wird berichtet, daß die Beschränkung der hiesigen
Märkte eine geringe ist, die keineswegs
zur Versorgung der Bevölkerung ausreicht. Infolge
dieser Zustände hat neuerdings die Stadtverwaltung
selbst die Versorgung in die Hand genommen.
Preistreiberei oder Zurückhaltung von Waren kommen
hierbei nicht in Frage.
[…] Z. d. A.

1. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. August 1923

Die Bauern werden aufgefordert, die Städte ausreichend mit Kartoffeln zu versorgen.

       Ein Aufruf an die Landwirtschaft.
Wtb. Berlin, 30. Juli. Der Präsident der

deutschen Landwirtschaftsrates, Dr. Brandes, erläßt
folgenden Aufruf: Der Reichskanzler weist darauf
hin, daß infolge der Verspätung der Kartoffelernte
die Städte von Kartoffeln entblößt seien, auch sonst
die Ernährungsschwierigkeiten der großen Verbrau-
chermassen wachsen. Der Reichskanzler richtet an
die deutsche Landwirtschaft den dringenden Aufruf,
alle Kräfte anzuspannen, um die Erträge, insbeson-
dere die Frühkartoffeln möglichst umgehend dem
Verbrauch zuzuführen und die Lage in den Städten
zu erleichtern. Die Unterstützung durch das Reichs-
verkehrsministerium sei zugesichert worden. Ich un-
terstütze diese ernste Mahnung des Reichskanzlers
auf das dringendste, die verspätete Ernte und die
Markentwertung verschlimmern die Lage. Es kommt
jetzt darauf an, trotz dieser Schwierigkeiten den An-
schluß an die neue Ernte zu erreichen, die, wenn sie
gut geborgen werden kann, gut zu werden verspricht.
Ich fordere deshalb die deutschen Landwirte auf,
der Mahnung des Reichskanzler zu folgen, insbe-
sondere, soweit es der Reifegrad der Kartoffeln ir-
gend gestattet, die Städte möglichst ausgiebig mit
Frühkartoffeln zu versehen.

9. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Juni 1923

Staatliche Zwangswirtschaft: „,Die öffentliche Brotversorgung fällt mit dem 15. September 1923 fort.‘“

                      Aus Stadt und Umgegend.
                                                                     Solingen, 9. Juni.
          Vor der Einstellung der öffentlichen Brotversorgung.

       Aus Berlin wird uns berichtet:
       Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstages führte
heute die Beratung über den Teil des Gesetzes, der die allge-
meine Brtoversorgung [sic!] betrifft, zu Ende. In der Abstimmung
wurde § 1 in der Form angenommen, daß zur Sicherstellung
der Versorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24 1 Million Tonnen
Brotgetreide zu erwerben ist. § 2 wird nach der Regierungs-
vorlage angenommen. § 3 wird in folgender Fassung ange-
nommen:
       „Die öffentliche Brotversorgung fällt mit dem 15. Septem-
ber 1923 fort. Die Regierung des Reiches kann sie mit Zu-
stimmung des Reichsrates ganz oder teilweise bis zum 15. Ok-
tober 1923 fortsetzen.“
       Ein Antrag, daß die Verwaltungsabteilung der Reichsge-
treidestelle am 15. Oktober aufzulösen sei, wird dahin abge-
ändert, daß die Auflösung spätestens am 31. Dezember 1923
erfolgen solle, nachdem der Minister sich mit diesem Termin
einverstanden erklärt hat.
                                     *                   *                    *

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7. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Juni 1923

Ferngaslieferung nach Solingen eingestellt

              Einstellung der Gaslieferung.
       Gestern abend hat die Ferngaszufuhr aus
dem Ruhrgebiet vollständig ausgesetzt. Es kann
nicht vorausgesehen werden, wann wieder Fern-
gas geliefert wird.
       Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß
die Hähne zur Vermeidung von Unglücksfällen
in jedem Falle sogleich wieder zu schließen sind,
wenn kein Gas kommt.
       Solingen, den 6. Juni 1923.
                                Der Oberbürgermeister.
                                I[n] V[ertretung]: Der Beigeordnete Krenzer.

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23. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. April 1923

Da Solingen und Wald aktuell häufig nur noch mit nicht mehr verwendbarer Frischmilch versorgt werden, fordern die Städte von der Reichsbahn den Einsatz von Kühlwagen.

        -t- Die schnelle Heranschaffung von frischer Milch. Von den
Stadtverwaltungen Solingen und Wald ist an die Reichsbahndirektion
Münster folgende Eingabe gerichtet worden: Die Bevölkerung der
Städte Solingen und Wald wird zum großen Teil mit Frischmilch aus
der Gegend am Niederrhein versorgt. Die Milch für Solingen wird
in Werth eingeladen, diejenige für die Stadt Wald in Meerhoog.
Wiederholt sind in letzter Zeit die Milchtransporte mit großer Ver-
spätung eingetroffen. Die Milch war infolgedessen angesäuert und als
Frischmilch nicht mehr zu verwenden. Die Folge hiervon ist, daß ein
großer Teil der Bevölkerung wie Kranke, Kinder und Säuglinge pp.
ohne Milch sein müssen. Es ist dringend notwendig, hier Abhilfe zu
schaffen. Die Milch in frischem Zustande zu erhalten, dürfte auf fol-
gendem Wege möglich sein: Die Milchkurswagen können mit den
Personenzügen
                    Werth ab   9.48,              Meerhoog ab 10.57,
                    Wesel an 11.12,              Wesel         an 11.15,
Wesel ab 2.52 über Hervest-Dorsten, Münster an 5,58. Münster ab
7.58, Vohwinkel an 12.40, Vohwinkel ab 6.40 vorm[ittags], Solingen N[ord] an
7.12, Solingen Hbf. an 7.17. Die Strecke von Wesel nach Münster führt
über Hervest-Dorsten. In Hervest-Dorsten steht ein französischer
Posten. Soweit bekannt, ist bis jetzt die Milch durchgelassen worden.
Die Reichsbahndirektion Elberfeld hat sich bereit erklärt, die Milch-
kurswagen wie oben angegeben zu übernehmen. Der Milchhandel hat
ferner noch den Wunsch, Kühlwagen für die oben genannten Strecken
einzustellen. Wiederholt ist jedoch von der Direktion mitgeteilt, daß
Kühlwagen nicht zur Verfügung stehen. Da die Reichsbahndirektion
Oldenburg genügend Kühlwagen zur Verfügung haben soll, dürfte es
sich empfehlen in Oldenburg Kühlwagen anzufordern.

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12. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. April 1923

                 Amtliche Veröffentlichungen.
                                           
              Verordnung der Stadtgemeinden
Solingen, Ohligs, Wald, Höhscheid u. Gräfrath
                über Brennstoff-Höchstpreise.
       Auf Grund des Gesetzes über Höchstpreise
vom 4. August 1914 in der zurzeit geltenden
Fassung werden für den Umfang der oben-
genannten Städte nach Anhörung der Ver-
braucher und Handelsvertreter folgende Höchst-
preise festgesetzt:
                                     M[ark]                                                M[ark]
Stücke                         10600       Steink[ohlen]-Briketts       –.–
Bestmel[?] Kohlen   9250       Eiformbriketts                       –.–
Förderkohlen             8410       Gießkoks                            11830
Fettnuß  1 – 3           10780       Koks
      „                  4           10450           30 mm aufw[ärts]     13460
Eßnuß 1 und 2         11690           20/40                               12600
      „       3                      11250           10/20                               11190
      „       4                      10450       Schlammkohlen              4580
Anthrazit 1                11650       Braunkohlenbr[iketts] 5840
Anthrazit 2                12910       Braunkohlen                      3210
Anthrazit 3                11660
für einen Zentner ab Lager. Die festgesetzten
Preise sind auf den Lägern und Verkaufsstellen
gut sichtbar auszuhängen. Die Preise für ein-
geführte In- und Auslandsbrennstoffe sind im
Einvernehmen mit den zuständigen Ortskohlen-
stellen in jedem Falle festzusetzen. Die bisherigen
Preisfestsetzungen werden von diesem Zeit-
punkte ab aufgehoben. Die Verordnung tritt
mit Wirkung vom 1. April 1923 in Kraft.
       Es wird darauf hingewiesen, daß Zuwider-
handlungen gegen die vorstehenden Bestimmun-
g
en auf Grund der Bekanntmachung des Reichs-
kommissars betreffend Brennstoffversorgung der
Haushaltungen, der Landwirtschaft und des
Kleingewerbes vom 30. Dezember 1920 in ihrer
Fassung vom 15. April 1921, 24. September
1921, 20. Mai und 27. Juli 1922 in Verbindung
mit § 7 der Bekanntmachung des Reichskanz-
lers vom 28. Februar 1917 (R[eichs]g[esetz]bl[att] S. 193) be-
treffend die Bestellung eines Reichskohlenkom-
missars mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und
Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder einer
dieser Strafen bestraft werden, sowie daß im
Falle der Beurteilung auf Einziehung der be-
treffenden Brennstoffe ohne Rücksicht auf den
Eigentümer erkannt werden kann.
       Solingen, den 11. April 1923.
              Für Solingen: Der Oberbürgermeister:
                        I[n] V[ertretung]: Der Beigeordnete: Schaal.
                        Für Ohligs: Der Bürgermeister:
                    I. V.: Der Beigeordnete: Dr. Langhans.
                        Für Wald: Der Bürgermeister:
                    I. V.: Der Beigeordnete: Lange.
     Für Gräfrath: Der Bürgermeister Bartlau.
       Für Höhscheid: Der Bürgermeister Pohlig.

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15. Januar 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7487.0000

Schreiben des Elektrizitätswerks an das Besatzungsamt mit der Bitte um Weiterleitung an die Besatzungsbehörde, dass der Kohlenmangel weiter zugenommen hat. Weiterer Schriftverkehr bis zum 22. Januar. Transkribiert wurden v.a. die handschriftlichen Texte.

[Transkription Blatt 21 letzter Absatz und Rückseite erster Absatz:]

[…] Diese Verhältnisse, die offenbar mit den durch die Besetzung
des Ruhrgebietes eingetretenen Schwierigkeiten im Zusammenhang stehen, können zu den schwer-
wiegendsten Folgen für den Fortgang des hiesigen Wirtschaftslebens, für die Ver-
sorgung der Krankenhäuser und sonstiger lebenswichtiger Betriebe führen.
Auch muss bei einer weiteren Einschränkung der öffentlichen Be-
leuchtung damit gerechnet werden, dass die Unsicherheit weiter
um sich greift. 15. Januar 1923 weiterlesen