Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. November 1923
Die Interalliierte Kontrollkommission für Fabriken und Bergwerke (MICUM) habe ein Abkommen geschlossen, das für alle deutschen Bergwerke des besetzten Gebietes gelte. Unter anderem sehe es die Kontrolle der Brennstoffverteilung durch die Besatzer, zusätzliche Beschlagnahmungen und die Nachzahlung ausstehender Kohlensteuern vor.
Der Micum-Vertrag.
Von einem Rheinländer.
M. I. C. U. M. ist eine jener Wortbildungen
die sich aus den Anfangsbuchstaben eines allzu
länglich geratenen Firmenschildes zusammensetzen.
Die Mission Innterallie de Controle des Usines et
des Mines, zu deutsch: die Interalliierte Kon-
trollkommission für Fabriken und Bergwerke hat
am 23. November in Düsseldorf mit dem rhei-
nisch-westfälischen Bergbau ein Abkommen abge-
schlossen, das in seinem Charakter lebhaft an den
Versailler Vertrag erinnert.
Das Abkommen gilt, wenn auch nur vor-
läufig bis zum 15. April des nächsten Jahres,
für alle deutschen Bergwerke des besetzten Ge-
bietes, die noch keine Vereinbarung wie z. B.
der Otto-Wolff-Konzern, mit der Besatzung ge-
troffen hatten. Das Abkommen setzt voraus, daß
mindestens 80 Prozent des rheinisch-westfälischen
Bergbaus sich anschließen. Der bergbauliche Ver-
ein, von dem die Verhandlungen mit der Micum
unter hermetischem Ausschluß aller deutscher Re-
gierungsbehörden geführt werden mußten, stellt
mehr als jene 80 Prozent dar. Immerhin, in-
nerhalb 10 Tagen, also bis zum 3. Dezember
soll sich zeigen, ob die 80 Prozent, gerechnet
nach der Kohlenproduktion des Jahres 1921,
zusammengebracht sind.