Schlagwort-Archive: Vermögen

30. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. August 1923

„Schieber“ häuften ihr Vermögen auf Kosten der restlichen Bevölkerung an. Ihnen beizukommen, sei dringend geboten; die Regierung habe dies aber mit den jüngst erlassenen Notverordnungen versäumt.

Der Schieber und die Notverordnung.
                            Ein Loch im Netz.

   Was ein Schieber ist, weiß jedermann. Es
ist jene zeitgemäße Wirtschaftsexistenz, die durch
den Ruin der Währung und durch die Verarmung
von Millionen Menschen reich geworden ist. Als
er noch „Kriegsgewinnler“ hieß, suchte ihm die
Steuerpolitik das erraffte Vermögen durch Wert-
zuwachssteuer, progressive Einkommensteuer, Ka-
pitalfluchtgesetz usw. wieder abzujagen. Aber sehr
vergeblich. Neureich zog sich in seine geschmack-
los aber üppig ausgestattete Etage zurück, hielt
sich Telephon und ein Auto oder auch zwei, und
raffte weiter. Daher auch der besondere Spitz-
name Etagenschieber (armer, geschätzter Mieter
ohne Grundbesitz) oder Telephonschieber (schließt
alle Geschäfte durch den Fernsprecher ab). Sein
wachsendes Vermögen legte Raffke – diese Be-
zeichnung ist durch ein Preisausschreiben berühmt
geworden – entweder in Waren an, die er
nicht zu versteuern brauchte, oder in Devisen,
die er verschweigen konnte.

30. August 1923 weiterlesen

5. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. August 1923

Fritz Auer stellt Überlegungen zur Rettung von Vermögen an. Hat die Volksanleihe ihren Namen zurecht?

                     Volksanleihe?
       Die Rettung der kleinen Vermögen.

   Ist das wertbeständige Anlagepapier, mit dem
die deutsche Reichsregierung den Kampf gegen
die Währungsnot aufnehmen will, wirklich eine
Volksanleihe? Die bekanntgegebenen Bedingun-
gen sind günstiger ausgefallen, als man nach den
Vornotizen annehmen durfte. Offenbar ist in
letzter Minute einiges verbessert worden. Die
Kritik der Presse hat also ausnahmsweise prompt
gewirkt. Aber merkwürdig berührte in der amt-
lichen Verlautbarung doch der Satz, die Re-
gierung habe sich zu der Anleihe entschlossen,
„um dem Drängen der Allgemeinheit entgegen-
zukommen.“ Die Regierung sieht vielleicht den
Zweck gar nicht ein? Die Regierung teilt nicht
das Empfinden der Allgemeinheit, daß die An-
leihe ein Rettungsversuch in höchster Not ist
und daß sie nur als Glied einer Kette außer-
ordentlicher Finanzreformen einen rettenden
Wert besitzt?

5. August 1923 weiterlesen