Schlagwort-Archive: Verkehrssperre

31. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 359 „Gewerbesteuer” 1923-1944, S. 68

Frau Dittscheid wird vom Gewerbesteuerausschuß Siegburg rückwirkend vom 1. April 1923 an von der Gewerbesteuer freigestellt.

Bürgermeister                         Troisdorf, den 31. Dezember 1923.
J.-Nr. I 2431

U. nebst 1 Anl.
dem Finanzamte
– Gewerbesteuerausschuß –
                                     in Siegburg

vorgelegt. Die Frau Dittscheid ist für
das Steuerjahr 1923 unter Nr. 231 der
Gewerbesteuerrolle zum Betrage von
1484 M Gewerbesteuer veranlagt.
Für d Freistellung von der Gewerbe-
steuer vom 1. 4. 1923 ab, ist begründet.
                      I. V.
                 Hagen
             Beigeordneter

1) Abgangstellung ab 1. 4. 23
in Klasse I mit dem
Jahressatze von 1484 M
2) zu den Akten.
[…] 8. 1. 24.
[…]

26. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 359 „Gewerbesteuer” 1923-1944, S. 69

Frau Dittscheid meldet beim Bürgermeisteramt Troisdorf ihr Gewerbe- sie verkauft  Margarine- aufgrund der Verkehrssperre ab.

                                                                                Troisdorf den 26.12.23.

        An das Bürgermeister Amt
                                                                Hier

     Bringe hiermit den Kleinhandel mit
Margarine zur Abmeldung u.[nd] gebe zur Kent-
nisnahme daß ich seit der Verkehrssperre d[e]s […]  
seit März d[ie]s[en] Jahres keinen Handel mehr betrieben
habe. Für die verspätete Abmeldung bitte ich
um gütige Berüksichtigung.
Einliegender Steuerzettel bitte ich in Abrechnung
zu stellen.

                      Achtungsvoll
          Frau Willy Dittscheid
                   Kölnerstr. 141.                 

21. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. November 1923

Das Siebengebirge wird von Sonderbündlern befreit. Honnef wird mit einer Verkehrssperre belegt und die Abgabe sämtlicher Waffen gefordert.

        Das Siebengebirge befreit.

   Pm. Honnef, 19. Nov. Wie die KV.
meldet ist das Siebengebirge durch seinen Selbst-
schutz von den Sonderbündlern befreit. In Aegi-
dienberg ist eine ungefähr 100 Mann starke
französische Abteilung eingerückt. Auch in Hon-
nef, das bisher 4000 Mann sonderbündlerischer
Besetzung hatte, zuletzt aber nur noch eine solche
von 1200 Mann rückte Samstag gleichfalls eine
starke französische Abteilung ein. Die Sonder-
bündler wurden sofort entwaffnet, interniert und
am Sonntagabend mit unbekanntem Ziel mit
der Bahn abtransportiert.

   Honnef, 20. Nov. Ueber Honnef wurde
von 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens die
Verkehrssperre verhängt und die Abgabe sämt-
licher noch im Besitze der Bürger befindlichen
Waffen gegen schwere Strafandrohung gefordert.

19. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. September 1923

Aufhebung der Verkehrssperre zwischen besetzter und unbesetzer Zone

Politische Nachrichten.
— (Aufhebung der Verkehrsperre am 16. Sep-
tember). Die Verkehrssperre zwischen den besetzten
Gebieten und dem unbesetzten Deutschland ist in
der Nacht von Samstag zu Sonntag um 12 Uhr
aufgehoben worden. Von diesem Zeitpunkt an
trete für Reisen zwischen der besetzten britischen
Zone und dem unbesetzten Deutschland folgende
Bestimmungen in Kraft: 1. Bewohner der britischen
Zone können auf Grund des grünen Zirkulations-
stempels auf den Personalausweisen ungehindert
19. September 1923 weiterlesen

18. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1923

Nachdem die Beschränkungen im Verkehr zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet aufgehoben wurden, ist vorläufig keine erhöhte Reisetätigkeit zu bemerken.

    Mtb. Köln, 16. Sept. Nach der in der Nacht
zum Sonntag erfolgten Aufhebung der besonderen
Erschwerungen im Reiseverkehr zwischen dem be-
setzten und den unbesetzten deutschen Gebieten wickelt
sich der Verkehr an den Durchgangsstationen wie-
der in der üblichen Weise ab, d. h. für die englische
Zone ist der grüne Cirkulationsstempel Bedingung
für den Grenzübergang. Vorläufig zeigt der Ver-
kehr nach Aufhebung der Sperre keine besonders
große Zunahme, was wohl in der Hauptsache dar-
auf zurückzuführen ist, daß die Reisenden zuerst
die bestimmte Aufhebung der Sperre, die nicht wie-
der durch neue Erschwerungen durchkreuzt wird,
abwarten wollen. Besonders ist für Reisende zu
bemerken, daß Pakete und andere Gepäckstücke in
der gleichen Weise wie bisher von den Kontroll-
posten geprüft werden.

6. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. September 1923

Auch die Gültigkeit von Fahrscheinen wird wegen der Verkehrssperre verlängert.

     – Mtb. Infolge der am 19. August einge-
tretenen Verlängerung der Verkehrssperre sind
viele Reisenden an der Ein- und Ausreise nach
und von den besetzten Gebieten gehindert. Aus
diesem Anlaß wird die Gültigkeit der bis zum
19. August gelösten und in den Händen der von der
Aussperrung betroffenen Reisenden befindlichen
Fahrkarten und Fahrscheinhefte bis zum 19.
September, dem vierten Tage nach der angekün-
digten Aufhebung der Sperre, verlängert. Eine
Nachzahlung von Fahrgeld erfolgt in diesem
Falle nicht. Ausgeschlossen von dieser Vergün-
stigung sind diejenigen Reisenden, die mit vor dem
19. August ausgefertigten Geleitscheinen noch
während der Sperrzeit in das besetzte Gebiet ein-
reisen. Diese Reisenden müssen, falls sie im Be-
sitze älterer Fahrkarten sind, den Fahrunter-
schied nachzahlen.

21. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3189 „Schule Spich, Schulchronik“ 1906-1927, S. 60-61

Aufgrund der Verkehrssperre der Franzosen kann ein Lehrer nach zwei Urlaubstagen nicht nach Spich zurückkehren. Der ausgefallene Unterricht soll am Ende der Sommerferien nachgeholt werden.

Juli 21.      Herr Lehrer Thommes besuchte am 29. + 30. Juni seine erkrankte
                      Mutter in Kupferberg / Wipperfürth. Infolge der verhängten
                     Verkehrssperre durch die Franzosen vom 1. Juli – 26. Juli konn-
                     te er nicht zum Dienst zurück. Die Klasse IV erhielt täglich einige
                     Std. Vertretung, wurde aber durch Verfügung des Herrn Kreis-
                     schulrates am 19. Juli in Ferien geschickt. Herr Th. soll den
                     ausgefallenen Unterricht am Schluß der Sommerferien, die
                     vom 26. Juli – 22. Aug. sind, vom 13. Aug. ab, nachholen.

17. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 17.07.1923

Verlängerung der Verkehrssperre zwischen den besetzten und unbesetzten Gebieten um weitere zehn Tage.

                        Euskirchen und Umgegend.
                                                          Euskirchen, 17. Juli 1923.
          ++ Verlängerte Verkehrssperre. Die Verkehrs-
sperre zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Ge-
biet ist um zehn Tage, bis zum 26. Juli, ver-
längert worden.