Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. August 1923
Solingen und die erneute Verkehrssperre: Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet muss der „Geleitschein“ mit einem neuen Stempel versehen sein.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 10. Aug[ust].
Der Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet.
Durch die neuerdings wieder verhängte Verkehrssperre zwi-
schen dem besetzten und unbesetzten Gebiet herrscht vielfach in
den Kreisen der Bürgerschaft eine Unklarheit, welche Ausweise
zum Passieren der Grenze notwendig sind. Wie wir von zu-
ständiger Stelle erfahren, kann die Grenzkontrolle nur mit
einem von der britischen Behörde gestempelten und unterschrie-
benen Geleitschein passiert werden. Alte Geleitscheine haben nur
dann Gültigkeit, wenn sie von der britischen Behörde mit einem
neuen Stempel versehen sind. Im übrigen erfolgt die Aus-
stellung neuer Geleitscheine wie bisher durch die Polizeibehörde,
die begründete Anträge entgegennimmt.
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Schlagwort-Archive: Verkehr
8. August 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. August 1923
Ein Handgranatenanschlag auf französische Besatzer hat eine erneute Verkehrssperre zur Folge.
Neue Verkehrssperre!
Die Vorfälle in Düsseldorf, wo am Samstag abend von
einem jungen Burschen eine Handgranate in eine französische
Patrouille geworfen wurde, hat die Rheinlandkommission veran-
laßt, erneut die Verkehrssperre auf die Dauer von
acht Tagen zu verhängen. Die Sperre beginnt bereits
heute abend 12 Uhr.
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24. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Juli 1923
Rheinische Städte werden nur unzureichend mit Milch versorgt, da die Landwirte mit dem Milchpreis weniger einnehmen als die Herstellung kostet. Wird eine Neureglung der Preisbildung die Milcherzeuger dazu veranlassen die Produktion zu steigern?
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 24. Juli.
Die Milchpreispolitik der rheinischen Landwirte.
ʘ Im Anschluß an die Mitteilung der neuen Erhöhung des
Milchpreises auf 9600 Mark von heute ab haben wir uns in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ auch mit der Neu-
regelung der Milchpreisfestsetzung nach dem Butterpreis beschäf-
tigt. Es ist von allgemeinem Interesse, die Gründe kennen zu
lernen, die die Landwirte für diese Art der Berechnung ins Feld
führen. Wir möchten es daher nicht unterlassen, ein Schreiben
der Zentralstelle des rheinischen Bauernvereins zu veröffentlichen,
das sich mit dieser Frage befaßt und folgenden Wortlaut hat:
„Bisher erfolgte die Reglung der Milchpreise in der Rhein-
provinz durch den rheinischen Milchpreisausschuß. Dieser setzt
sich zusammen aus Vertretern der Frischmilch liefernden Landwirte
und der Sammelmolkereien einerseits sowie Vertretern der grö-
ßeren Städte anderseits. Auf Grund vorheriger Verhandlungen
wurde im Wege der Vereinbarung der Milchpreis ab Hof sowie
der Zuschlag für molkereimäßige Behandlung periodisch festgesetzt.
Kam eine Vereinbarung nicht zustande, so wurde auf Grund der
ministeriellen Verordnung vom 30. April 1921 beim Oberpräsi-
denten die Herbeiführung eines Schiedsspruchs beantragt. Be-
kanntlich gehört die Milch noch zu denjenigen Erzeugnissen, welche
zur Sicherung des Notbedarfs einer gewissen zwangswirtschaftli-
chen Reglung unterliegen.
24. Juli 1923 weiterlesen
18. Juli 1923
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Juli 1923
Verkehrsunfall in Oberhausen
Schleiden, 16. Juli. Heute morgen wurde
bei Oberhausen ein Radfahrer (Erler aus Hollerath)
von einem schwer beladenen Lastauto überfahren.
Der Schwerverletzte, dem das Auto über beide
Beine ging, wurde mit dem Krankenauto nach
Anlegung eines Notverbandes nach Köln ins
Krankenhaus gebracht.
17. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 17.07.1923
Verlängerung der Verkehrssperre zwischen den besetzten und unbesetzten Gebieten um weitere zehn Tage.
Euskirchen und Umgegend.
Euskirchen, 17. Juli 1923.
++ Verlängerte Verkehrssperre. Die Verkehrs-
sperre zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Ge-
biet ist um zehn Tage, bis zum 26. Juli, ver-
längert worden.
8. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1923
Der aktuelle Fahrplan ist erhältlich.
Der neueste
Fahrplan
Verkehrsmöglichkeiten im besetzten Gebiet
nach dem Stande vom 1. Juli 1923 ist zum
Preise von 3 500 M. in der Geschäftsstelle des
Siegburger Kreisblattes zu haben.
29. Juni 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 29. Juni 1923
Die Solinger Stadtverwaltung versucht dem Kartoffelmangel entgegenzuwirken.
-ab- Holländische und oldenburgische Kartoffeln sind von der
Stadtverwaltung gekauft worden und nach Solingen am rollen. Einige
Waggons müßten unter normalen Verkehrsverhältnissen schon hier
eingetroffen sein. Es wird aber vermutet, daß sie an den Kontroll-
stellen von den Franzosen festgehalten werden. Nachforschungen in
dieser Hinsicht sind von der Verwaltung eingeleitet worden. – Zum
Einkauf der holländischen Kartoffeln sind der Stadt Solingen die er-
forderlichen Devisen gestern zugeteilt worden.
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18. Juni 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Juni 1923
„Leider finden sich nun trotz aller […] bindenden Beschlüsse im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handelsverkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. […] So wird die deutsche Schneidwarenstadt Solingen augenblicklich von französischen und belgischen Einkäufern überlaufen.“
Wirtschaftlicher Teil.
Keine Lieferungen
nach Frankreich und Belgien.
Leider wird es vor allem im unbesetzten Deutschland noch viel
zu wenig erkannt, daß ein äußerst wichtiger Stein in der Mauer
unserer Abwehrfront die strikte Ablehnung jeglichen Handels mit
Frankreich und Belgien ist. Die Franzosen und Belgier hingegen
wissen dies genau und haben erkannt, daß hier die Abwehrfront
leider nicht so geschlossen ist, wie sie es unbedingt sein müßte.
Die kürzliche Erklärung der Reichsregierung, daß von ihr ein
offizielles Verbot des Geschäftsverkehrs mit Frankreich und Bel-
gien nicht erwartet werden könnte, ist von verschiedenen Seiten
so ausgelegt worden, daß eine Belieferung dieser Länder statt-
finden könne. Das ist völlig irrig. Unter den obwaltenden Um-
ständen muß einesteils aus politischen Gründen, andererseits aus
wirtschaftlichen Gründen jeder Handelsverkehr mit Frankreich und
Belgien abgelehnt werden. Auch der Reichsverband der Deutschen
Industrie, der nach dieser Regierungsäußerung zu dieser außer-
ordentlich wichtigen Frage in seinem Präsidium am 15. Mai
nochmals Stellung genommen hat, ist zu dem Ergebnis gekommen,
daß nach wie vor der schon früher bekanntgegebene Standpunkt
aufrecht erhalten werden muß, nach dem von Angeboten nach
Frankreich und Belgien und von der Uebernahme neuer Auf-
träge, ebenso wie vom Warenbezug von dort Abstand genommen
werden muß. Was die Frage der laufenden Verträge anbetrifft,
so hat das Präsidium des Reichsverbandes beschlossen, die Ent-
scheidung über deren Abwicklung nicht den einzelnen Fachver-
bänden zu überlassen, sondern einheitlich in jedem Falle der Ent-
scheidung der zuständigen Außenhandelsstelle anheim zu
geben.
Der Ausschuß der Außenhandelsstelle zu Elberfeld für Eisen-
und Stahlwaren hat bereits in seiner Sitzung am 27. April zu
dieser Frage Stellung genommen und ebenfalls beschlossen, für
das Gebiet der Außenhandelsstelle Ausfuhrbewilligungen nach
Frankreich und Belgien nicht mehr zu erteilen. Der Vorstand des
Eisen- und Stahlwaren-Industriebundes in Elberfeld hat sich in
seiner letzten Sitzung am 14. Juni ebenfalls auf den Standpunkt
gestellt, daß jeder direkte oder indirekte Warenverkehr mit Frank-
reich oder Belgien unterbleiben muß und erwartet, daß die ge-
samte Eisen- und Stahlwaren-Industrie Deutschlands nach diesem
Grundsatze unbedingt handelt.
Leider finden sich nun trotz aller dieser bindenden Beschlüsse
im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handels-
verkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. So wird
lebhaft darüber Klage geführt, daß der Transitverkehr z. B. über
Holland und die Schweiz nach Frankreich und Belgien von deut-
schen Firmen durchgeführt wird. Das bedeutet nicht nur eine
Schwächung unserer Abwehrfront, sondern auch eine schwere Be-
nachteiligung aller derjenigen Firmen, die sich unbedingt an diese
Verbote halten. Vor allen Dingen aber werden die Firmen in
den besetzten Gebieten geschädigt, denen dieser Handelsverkehr
an und für sich durch die Maßnahmen der Feindmächte unmög-
lich gemacht ist. Die Franzosen und Belgier erkennen aber, wie
gesagt, die Durchbrechung der Einheitsfront in diesem Punkt sehr
wohl und suchen den Warenverkehr nach Frankreich und Belgien
mit allen Mitteln zu erleichtern. So wird die deutsche Schneid-
warenstadt Solingen augenblicklich von französischen und bel-
gischen Einkäufern überlaufen. Diese haben einen Autoverkehr
zwischen Solingen und Verviers errichtet, durch den Waren ohne
Zoll und Ausfuhrbewilligung ausgeführt werden können. Es
bedarf keines weiteren Wortes, daß von jeder anständigen deut-
schen Firma von dieser Möglichkeit der Ausfuhr ebenso wenig,
wie von der Möglichkeit eines Transitverkehrs über andere Län-
der Gebrauch gemacht wird. Man muß sich vor Augen halten,
welche ungeheuren Opfer das deutsche Wirtschaftsleben im Ab-
wehrkampf bringt, daß hervorragende Vertreter des deutschen
Wirtschaftslebens des besetzten Gebietes im Gefängnis schmachten,
daß viele deutsche Männer und Frauen in diesem Abwehrkampf
ihr Leben haben lassen müssen, daß viele Eisenbahner und Be-
amte ebenfalls im Kerker festgehalten werden und Unsägliches
erleiden müssen und daß Unzählige mit ihren Familien aus der
Heimat vertrieben worden sind. Kommt dann denen, denen es
glückt, einige Waren nach Frankreich und Belgien zu bringen,
nicht zum Bewußtsein, welche Gefühle sie bei diesen Opfern der
französischen und belgischen Gewaltpolitik auslösen müssen? Es
ist unsere unerschütterliche Pflicht, daß wir die Abwehrfront selbst
unter Bringung der allerschwersten finanziellen und wirtschaft-
lichen Opfer aufrecht erhalten. I.B.
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2. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Mai 1923
Ꙩ Wieder neue Vorschriften für den Kraftwagenverkehr.
Die britische Behörde in Solingen teilt folgendes mit:
„Lastkraftwagen, die im britisch besetzten Gebiet beheimatet sind,
dürfen nicht nach dem altbesetzten französischen und belgischen Ge-
biet fahren, sondern nur noch nach dem neubesetzten französischen
Gebiet, da die Franzosen bis jetzt keine andern Bestimmungen
getroffen haben. Die britische Behörde kann aber keine Garantie
für Nichtbeschlagnahme der Wagen übernehmen. Personen-
kraftwagen können überallhin verkehren, aber nur mit zwei Pas-
sagieren, und von diesen zwei Passagieren muß einer der Eigen-
tümer des Wagens sein.“
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29. April 1923
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Lastautos und Kraftwagen benötigen ab sofort einen Verkehrs-Erlaubnisschein der französischen Besatzungsbehörde.
Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
Bekanntmachung.
Jedes Lastauto oder jeder Kraftwagen, der zum
gemeinschaftlichen Transport von Reisenden, Ma-
terial oder jeglichen Waren bestimmt ist, muß von
nun an mit einem Verkehrs-Erlaubnisschein ver-
sehen werden, der vom Delegierten der Hohen
Kommission ausgestellt wird, an dem man sich
für jede weitere Auskunft zu wenden hat. Dieser
Erlaubnisschein wird nach Einzahlung von 5000
Mark erteilt.
Jeder dieser Kontrolle unterzogene Wagen
der mit diesem Verkehrs-Erlaubnisschein nicht
versehen ist, kann samt der Ladung beschlagnahmt
und versteigert werden. Dessen Besitzer, Führer
und die Reisenden können vor das Militärgericht
gestellt werden.
Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft.
Siegburg, den 27. April 1923.
Le Délégué de la H. C. I. T. R.
à Siegburg.
Courcy.