Schlagwort-Archive: Verhaftung

29. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. November 1923

Verhaftungen beim Abmarsch der Ohligser Erwerbslosen zu einem Begräbnis in Remscheid

            Der gesamte Ohligser Erwerbslosenrat
                        von der Schupo verhaftet.
   Von einem Augenzeugen wird uns berichtet: Gestern morgen
trafen sich an der Schule Fürk die Erwerbslosen von Ohligs zum
gemeinsamen Abmarsch zur Beteiligung an dem Begräbnis der
beiden Kollegen in Remscheid, die der Reaktion zum Opfer ge-
fallen sind. Auf dem Wege nach dort wurden die Erwerbslosen
von Ohligs, die in einer großen Anzahl beteiligt waren und in
einem geordneten Zuge sich fortbewegte, in Inderhöhe plötzlich
von einem Auto voll Schupo angehalten. Sofort hieß es „Hände
hoch!”, worauf ein Teil der Teilnehmer flüchtete, um sich in Sicher-
heit zu bringen, weil sie befürchteten, daß sich derselbe Vorgang wie
kürzlich am Rathaus abspielen könnte. Hierauf wurde ein Schreck-
schuß abgegeben und die Ordner des Zuges, die in der gleichen
Weise wie bei der Beerdigung der beiden Opfer in Ohligs die
Ruhe und Ordnung in mustergültiger Weise aufrecht hielten, ver-
haftet. Die Ordner des Zuges waren in der bisher gewohnten
Art mit einer roten Armbinde versehen. Unter diesen Ordnern
befand sich fast der gesamte Arbeitslosenrat, der im Auto nach dem
Gemeindehaus transportiert wurde. Einer ganzen Anzahl anderer
Ordner wurden die Pässe abgenommen, die sie sich auf dem Rat-
haus gestern nachmittag wieder abholen konnten. Die verhafteten
Mitglieder des Erwerbslosenrates wurden im Gemeindehause auf
Waffen untersucht, wobei sie sich fast ganz ausziehen mußten.
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29. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. November 1923

Die KPD distanziert sich von den durch die Schupo Verhafteten und fordert Aufklärung über die Gründe für diese Vorgehensweise.

                  Zu den Verhaftungen seitens der Schupo.
   In den letzten Tagen sind eine ganze Reihe von Verhaftungen
vorgenommen worden. Recht spärlich sind die Nachrichten, die man
hierüber erhalten konnte. Aus diesem Grunde durchschwirren allerlei
Gerüchte unsere Stadt, die den Stempel der Lüge an der Stirn
tragen. Die bürgerlichen Blätter bringen allerlei Verdächtigungen,
voran die „B[ergische] Z[eitung]“, die blödeste Zeitung der ganzen Umgebung. In
vielen Fällen ist der Wunsch der Vater der Gerüchte. So hörten
wir gestern von 200, ja sogar 300 Verhafteten, „alles Mitglieder der
Kommunistischen Partei“. Direkter Unsinn! Wir haben bisher fest-
stellen können, daß nur ein Mitglied unserer Partei sich unter den
Verhafteten befindet. Einige wollen sich unserer Bewegung an-
schließen, was aber bei uns nicht so einfach ist. Gerade im gegen-
wärtigen Augenblick haben wir alle Vorsorge zu treffen, daß nicht
jene Elemente bei uns Unterschlupf finden, die statt uns dem Kapi-
tal und dessen Kosaken dienen.
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27. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. November 1923

Ohligs: Verhaftungen von Kommunisten

       Ohligs, 27. Nov[ember]. Verhaftungen kommunistischer Hundertschaft-
ler wurden, wie der „Ohligser Anzeiger“ mitteilt, in den letzten
Tagen wiederholt vorgenommen. Nach dem Blatt soll sich schwer
belastendes Material in den Händen der Staatsanwaltschaft be-
finden.

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17. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. November 1923

Weigerung des Landrates Graf von Spee die Separatisten anzuerkennen und Dank an die Bevölkerung für ihre Unterstützung

Vermischtes.
Schleiden 14.Nov. Von Seiten des Herrn
Landrats wird uns zur vorläufigen Orientierung
mitgeteilt: ,,Nach der Landrat am 25. Ok-
tobers von Separatisten gewaltsam nach Daum ver-
bracht worden war, wurde er zunächst in einem
dortigen Hotel interniert mit der Zusage, die Ent-
lassung würde sofort verfügt werden, sobald die
Gründe für die Verhaftung sich als nicht stichhaltig
herausgestellt hätten Statt dessen wurde land-
rat am  27. Oktober c[urrendeis] in das Amtsgerichtsge-
fängnis in Daun überführt und von dort am
30.Oktober c[urrendis] nach Koblenz verbracht. Daselbst
wurde von ihm die unterschriftliche Anerkennung
der de facto Gewalt der neuen ,,Regierung“ ver-
langt, die er verweigerte. Um die Stellungnahme
der preuß[ischen] Regierung zu dem verlangten Aner-
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17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. November 1923

Wucheraffäre Ohligs: Beschuldigter aus der Haft entlassen

      Ohligs, 16. Nov[ember]. Aus der Haft entlassen wurde der Händler
Schmidt, der vor Kurzem wegen Bewucherung der Stadt verhaftet
worden war. Ebenso wurde die Beschlagnahme seiner Lagerbestände
aufgehoben. Die gerichtliche Untersuchung ist jedoch noch nicht abge-
schlossen.

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2. November 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klickenQuelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. November1923

Der Ohligser Kaufmann Ernst Schmidt (Kamperstraße 14) wird beschuldigt „die Stadt Ohligs nach Strich und Faden bewuchert“ zu haben. Da der Geschäftsabschluss durch Bürgermeister Sauerbrey zustande gekommen war, wird u.a. „eine Mitschuld des Bürgermeisters für erwiesen“ angesehen. Weitere Angriffsfläche bietet die Tatsache, dass Sauerbrey auch privat bei Schmidt einkaufte und sein arbeitsloser Sohn bei ihm eine Anstellung fand.
     
              Die Ohligser Wucheraffäre vor dem Stadtrat.
          Stundenlange Debatten – Ein negatives Ergebnis.  
    Die Wucheraffäre Schmidt ist, wie nach den Vorgängen zu
erwarten war, zu einem „neuen Fall Sauerbrey“ geworden. Der
Ohligser Stadtverordnetensitzungssaal, in welchem um den jetzi-
gen Bürgermeister schon manch erbitterter Kampf ausgefochten
wurde, war gestern wieder einmal die Stätte mehr oder weniger
leidenschaftlicher Auseinandersetzungen der Parteien. Der Kampf
um die Person des Bürgermeisters bewegte sich in fast gleichem
Rahmen wie damals, d. h. es standen sich zwei Strömungen gegen-
über. Von diesem Gesichtspunkte muß man auch den „Fall“ be-
trachten. Wie Stadtv[erordneter] Cleven nicht unrichtig bemerkte, trat die
Schuldfrage des Kaufmanns Schmidt, der ohne Zweifel die Stadt
Ohligs nach Strich und Faden bewuchert hat, in den Hintergrund
gegenüber der Frage einer Mitschuld von Sauerbrey. Die Er-
gebnisse der stundenlangen Beratungen waren, dies darf man
feststellen, für die tatsächliche Schuld des Bürgermeisters negativ.
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31. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 31. Oktober1923

Ermittlungen gegen Bürgermeister Sauerbrey und die Ohligser Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem wegen Wuchers verhafteten Kaufmann Ernst Schmidt.

                       Die Ohligser Wucheraffäre.
       Die Verhaftung des Kaufmanns Schmidt in Ohligs wegen
Bewucherung der Stadt Ohligs, über die wir schon gestern berichteten,
hat naturgemäß in weiten Kreisen der Bürgerschaft großes Aufsehen
erregt und scheint zu einer großen Skandalaffäre auszuwachsen, die
weitere Kreise zieht. Obwohl die Angelegenheit zur Stunde noch nicht
ganz aufgeklärt ist, sind wir doch in der Lage, einige Einzelheiten aus
der dunklen Geschichte mitzuteilen. Allerdings sei bemerkt, daß der
Beigeordnete Dr. Langhans, der für die Stadt Ohligs die Unter-
suchung leitet, jede Auskunft ablehnt. Das in Permanenz tagende
Beigeordnetenkollegium von Ohligs soll aber in seinen Ermittlungen
schon wesentlich vorwärts gekommen sein. — Zur Sache selbst wird uns
von unterrichteter Seite vorläufig folgende Darstellung gegeben:
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30. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. Oktober 1923

Ohligs: Bürgermeister Sauerbrey in Wucheraffäre verwickelt?

                       Aus dem Landkreise Solingen.
    Ohligs, 30. Okt[ober]. Wegen Wuchers verhaftet wurde gestern der
Händler Ernst Schmidt, Kamperstraße 14. Wie wir hören,
handelt es sich um eine Uebervorteilung der Stadt beim Kauf
von Lebensmitteln zur verbilligten Abgabe an die Bevölkerung.
Es sollen auch beamtete Persönlichkeiten in die Angelegenheit ver-
wickelt sein, u. a. Bürgermeister Sauerbrey. Die Unter-
suchung ist eingeleitet. Wir kommen auf die Sache, die auch nach
Solingen hinüberspielen soll, morgen des näheren zurück.

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12. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Oktober 1923

Bei Ausschreitungen in Solingen gibt es Verletzte. Mehrere Frauen erleiden Schussverletzungen.

       Heute vormittag war es in der Stadt ruhig. An den demo-
lierten Geschäften, besonders bei Artmeier, hatten sich zwar wie-
der Menschenansammlungen gebildet. Es handelte sich aber nur
um Neugierige, die sich die Zerstörungen ansehen wollten. Die
Geschäfte hatten, fast alle geschlossen und zum Schutz die Rolläden
heruntergelassen. Berittene englische Polizei zeigte sich in den
Hauptstraßen, ohne aber eingreifen zu müssen. — Soweit wir
feststellen konnten, haben bei den Zusammenstößen gestern doch
eine Anzahl Personen Verletzungen erlitten. Eine Frau erhielt
einen Beinschuß, mehrere andere Frauen ebenfalls Streifschüsse.
Auch trugen Demonstranten, meist junge Burschen, durch Säbel-
hiebe Beulen und Verletzungen davon. Bei den Nachmittags-
vorfällen am Stadthaus gab es ebenfalls mehrere Verwundete,
auch verletzten sich Kundgeber beim Einschlagen der Fenster durch
Glassplitter. In der Geschäftsstelle der Konsum-Genossenschaft
„Hoffnung“ hatte die Sanitätskolonne eine Verbandsstelle einge-
richtet. Tote sind außer Kommissar Henschel aber keine zu be-
klagen. Wenig bekannt dürfte es außerdem sein, daß schon vor-
mittags, lange vor Beginn der Unruhen, in der Nähe des Ge-
werkschaftshauses mehrere Polizeibeamten von einer größeren
Menschenmenge entwaffnet worden sind. In der Nacht wurden
von einem Polizeiaufgebot einige Personen, die im Verdacht
standen, geplündert zu haben, verhaftet und zur Wache geschafft.
                                       *       *       *

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25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1923

Verhaltensregeln für „jeden Kommunisten“ bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen

          Wichtig für jeden Kommunisten.
   Wird ein Kommunist wegen seiner politischen Tätigkeit ver-
haftet, so darf er unter keinen Umständen durch seine Aussagen an-
dere Genossen belasten, er soll sich auch nicht beirren lassen, wenn ihm
vorgehalten wird, daß andere Genossen schon ausgesagt haben.
Schweigen ist die oberste Pflicht, solange man nicht Ge‐
legenheit gehabt hat, mit seinem Anwalt zu sprechen. Vor der
Kriminalpolizei mache man keine Aussagen.
   Bei Haussuchungen muß die Legitimation und die Auf‐
tragsanweisung der mit der Haussuchung betrauten Beamten ver‐
langt werden. Ferner ist zu verlangen, daß mindestens ein er‐
wachsener Zeuge bei der Haussuchung anwesend ist. Wird bei der Haus‐
suchung Material mitgenommen, so ist von dem Beamten sofort eine
Bescheinigung mit genauer Angabe der beschlagnahmten Sachen zu
verlangen.