Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. September 1923.
Laut neuer Verfügung der Rheinlandkommission dürfen ihre Bezirksvertreter Einsicht in alle amtlichen Schriftstücke verlangen.
Eine neue Verfügung der Rheinlandkommission.
Mtb. Paris, 4. Sept. (Drahtmeld.). Die
Rheinlandkommission hat eine neue Verfügung
erlassen, in der bestimmt wird, daß außer der
Zensur des Schriftwechsels die Bezirksvertreter
der Rheinlandkommission Einsicht in alle amt-
lichen Schriftstücke verlangen können. Jeder
deutsche Beamte, der sich weigert, diese deutschen
Schriftstücke vorzulegen oder Schriftstücke zu ver-
heimlichen suche, werde bestraft.