Schlagwort-Archive: Verbot

19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. August 1923

Die Interalliierte Rheinlandkommission verbietet den Gebrauch von Notgeldscheinen der Reichsbahn im besetzten Gebiet.

      Die Eisenbahn-Millionenscheine verboten.

Wtb. Paris, 18. Aug. (Drahtmeld.) Nach
einer Havasmeldung aus Koblenz hat die Rhein-
landkommission Kenntnis erhalten von einem Er-
laß des Reichsfinanzministers, der die Eisen-
bahnverwaltungen ermächtigt, Banknoten von 1
Million auszugeben. Die Rheinlandkommission
hat beschlossen, den Umlauf dieser Banknoten
im besetzten Rheinland zu verbieten. Derartige
Banknoten, die im besetzten Gebiet auftauchen
werden beschlagnahmt und ohne Entschädigung
für den Besitzer vernichtet.

19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. August 1923

Die Reichsbahn gibt Notgeldscheine über je eine Millionen Mark heraus, die im besetzten Gebiet nicht zugelassen sind.

   – Notgeldscheine der Reichsbahn. Um der
noch immer andauernden Knappheit an Zah-
lungsmitteln abzuhelfen, wird die Reichsbahn in
kürzester Zeit Notgeldscheine über je eine Mil-
lion herausgeben, die sie bei Lohn- und Gehalts-
zahlungen in den Verkehr bringt. Die Geld-
scheine werden von allen Kassen der Reichsbahn
wie gesetzliche Zahlungsmittel angenommen und
bis zum 31. Oktober eingelöst. Auch die Reichs-
bankanstalten sind von dem Reichsbankdirekto-
rium ermächtigt, die Scheine als Zahlungsmit-
tel anzunehmen. – Nach unserem neuesten Tele-
gramm sind diese Scheine für das besetzte Gebiet
durch die Besatzung nicht zugelassen.

18. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. August 1923

Das Verbot der Bergischen Arbeiterstimme vom 16. August 1923 wurde verlängert.

       -ab- Das Verbot der „Bergischen Arbeiterstimme“ ist, wie wir
von zuständiger Stelle erfahren, bis zum 28. September verlängert
worden.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 18. August 1923

16. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. August 1923

Die britische Besatzungsbehörde verbietet das Presseorgan der Solinger KPD.

       -sn- Verbot der „Arbeiterstimme“. Die britische Behörde hat die
„Bergische Arbeiterstimme“ für drei Tage verboten. Das Verbot tritt
heute, Donnerstag, in Kraft.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 16. August 1923

10. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung

Die Besatzungsbehörde verbietet Kundgebungen und Beflaggung anlässlich der Gedenkfeier zur Weimarer Verfassung.

Auf Befehl der französischen Besatzungsbehörde.
    Auf Befehl des Französischen Oberkommissars in den Rhein-
landen wird am 11. August 1923, anläßlich der Gedenkfeier
zur Weimarer Verfassung, jedes Beflaggen sowie jede öffentliche
Kundgebung untersagt.