Schlagwort-Archive: Unterbringung

23. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 23.06.1923

Die Räumlichkeiten der Euskirchener Westschule werden für die Zwecke der Besatzungsbehörde genutzt, während der Schulunterricht in die Räume des Lehrerseminars verlegt wird.

        * In der Westschule sind seit dem 9. Juni mehrere Schul-
räume im Erdgeschoß für Schulzwecke der Besatzungsbehörde
in Anspruch genommen. Die bisher dort untergebrachten
Klassen der Westschule siedelten in Räume des Lehrerseminar
über.

22. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Juni 1923

Über 50 000 Personen sind aus den besetzten Gebieten ausgewiesen worden. Die Pflicht zur Unterbringung ist ab sofort gesetzlich geregelt.

       Die Unterbringung Ausgewiesener.

   Wtb. Berlin, 20. Juni. Die Zahl der
seit dem Ruhreinbruch aus dem besetzten Gebiet
Ausgewiesenen beläuft sich schon jetzt auf über
50 000. Täglich kommen Hunderte hinzu. Der
Reichspräsident erließ nunmehr eine auf Artikel
48 der Reichsverfassung gestützte Verordnung
vom 14. Juni, wodurch die vorläufige Unter-
bringung Ausgewiesener auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt wird. In der Verordnung
wird die Pflicht zur Unterbringung der Ver-
drängten den Gemeinden auferlegt.