Schlagwort-Archive: Unruhen

8. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum, um Unruhen und Plünderungen zu verhindern.

Bekanntmachung!
Die große Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Notlage der Erwerbslosen haben
zu Unruhen und Plünderungen geführt, wobei politische und verbrecherische Elemente eine
große Rolle spielten.
Daß durch Plünderungen die Lage der Erwerbslosen nicht verbessert werden kann,
sondern im Gegenteil die allgemeine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aufs
äußerste gefährdet wird, hat wohl mittlerweile jeder anständige und vernünftige Erwerbs-
lose begriffen.
Es ist daher Aufgabe und Pflicht der Polizei, Plünderungen
unter allen Umständen zu verhindern.
Es hat sich gezeigt, daß Ansammlungen Erwerbsloser unter
freiem Himmel und Aufzüge fast immer der Ausgangspunkt zu
Plünderungen waren.
Wenn auch zunächst die Demonstranten diese Absicht nicht hatten, sind sie später doch
der Parole derjenigen Elemente gefolgt, welche politische u[und] verbrecherische Ziele verfolgen.
Aus diesem Grunde können, solange die jetzige gespannte Lage andauert, Ansamm-
lungen auf Straßen und Plätzen und Aufzüge nicht mehr geduldet werden. Sie werden
hiermit aus sicherheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Polizei ist beauftragt, sie unter
allen Umständen zu verhindern. Sie ersucht alle vernünftigen Erwerbslosen, solchen Ver-
anstaltungen fern zu bleiben. Wo Wiederstand geleistet werden sollte, wird die Polizei
gezwungen sein, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen.
Düsseldorf, den 8. Dezember 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Dezember 1923

Britisches Kriegsgericht verkündet Urteile im Zusammenhang mit den Ohligser Unruhen

       Ohligs, 8. Dez[ember]. Nachspiele der Ohligser Unruhen. In der
letzten Sitzung des britischen Kriegsgerichts hatten sich eine Anzahl
von Teilnehmern an den Zusammenstößen mit der Schupo zu verant-
worten. Sie waren wegen des Besitzes verbotener Waffen angeklagt.
Ein Angeklagter, bei dem ein Armeegewehr gefunden wurde, erhielt
11 Monate Gefängnis. Mehrere andere wurden wegen Besitzes von
Schlagringen zu kleineren Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Teilnehmer,
dessen Bruder ein Opfer der Unruhen geworden ist, wurde frei-
gesprochen. Weitere Verhandlungen vor den britischen Gerichten in
Ohligs und Köln stehen noch aus.

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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Ohligser erhängt in Gefängniszelle aufgefunden

      -ab-  Ohligs, 6. Dez[ember]. Erhängt hat sich im Solinger Gerichts-
g
efängnis der Arbeiter Ernst Weck aus Ohligs. W. war von der
britischen Behörde eingeliefert worden, weil er sich im Besitze verbotener
Waffen befand. Die Festnahme erfolgte im Anschluß an die Ohligser
Unruhen. Er wurde tot in seiner Zelle aufgefunden. Die Beerdigung
soll, wie wir erfahren, heute auf dem Kommunalfriedhof in Ohligs
erfolgen.

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4. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 4. Dezember 1923

Die Stadtverwaltung Ohligs warnt vor einem völligen Zusammenbruch der bestehenden Ordnung, wenn die Regierung den Städten nach der Zeit des Notgelddrucks nicht gestatte, in Eigenregie „Steuern und Abgaben zu erheben“. Außerdem sieht man die besitzenden Kreise „als Hauptschuldige von ausbrechenden Unruhen“, wenn sie nicht mehr als bisher helfen.

                Die Gemeinden nach der Notgeldperiode.
       Die Verwaltung der Stadt Ohligs gibt sich in folgenden Aus-
lassungen die Mühe, die gegenwärtige Not der Gemeinden darzulegen:
       „Durch die Verordnung der Regierung, wonach das Stadt- und
Kreisgeld von der Reichsbank nicht mehr angenommen werden darf,
ist für die Städte eine neue und außerordentlich schwierige Lage
geschaffen worden, die von einer noch gar nicht zu übersehenden Trag-
weite ist. Zwar haben die Städte noch eine kurze Galgenfrist, in
welcher das Notgeld als umlauffähiges Zahlungsmittel gilt, aber es
ist dies eine Frist von vielleicht nur Wochen. In einer, spätestens
einigen Wochen ist die neue Situation da; das Notgeld wird in die
städtischen Kassen zurückströmen, aus dem Verkehr verschwinden und
zunächst eine Knappheit an Zahlungsmitteln erzeugen. Die Regierung
verfolgt dabei den Zweck, die neuerdings herausgegebenen wertbestän-
digen Zahlungsmittel vor dem Einhamstern zu schützen und in den
Verkehr zu bringen. Ob aber diese wertbeständigen Zahlungsmittel
in so großen Massen umlaufen, um alle Bedürfnisse zu befriedigen, ist
mehr als fraglich. Es wird demnach mit größeren und wiederholten
Geldmittelknappheitsperioden zu rechnen sein, die zu recht unliebsamen
Folgen führen werden.
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27. November 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klickenQuelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 663, Bericht 27. November 1923

In „einem Notschrei gleichenden Bericht“ informiert der Walder Bürgermeister die britische Besatzungsbehörde über die „trostlose“ allgemeine Wirtschaftslage seiner Gemeinde.

-Seite 1-

Der Bürgermeister.
                                                Wald, den 27. November 1923.

                                       An
                                            die britische Besatzungsbehörde
                                            z. Hd. des Herrn Kreisoffizieres
                                                       in
                                                                                   Ohligs.

Bericht über die allg[emeine] Wirtschaftslage und den Stand der Verwaltungs-
angelegenheiten in Wald./ Notwendigkeit sofortiger Hilfsmassnahmen.

       Mit Beendigung des Weltkrieges ist in immer schnellerem
Masse ein Verarmungs- und Verelendungsprozess vor sich gegan-
gen, der sich über das ganze Deutsche Reich erstreckt, in ganz
besonderem Masse sich im hiesigen Industriebezirk scheint aus-
wirken zu wollen. Die Verhältnisse in der Stadt Wald, deren
Einwohnerschaft zum ganz überwiegenden Teil aus Industrie-Lohn-
arbeiterschaft besteht, sind besonders trostlos. In Städten
und Gemeinden der nächsten Nachbarschaft ist es zu blutigen
Hungerrevolten gekommen und – was das schlimmste ist – es
scheint kein Ausweg vorhanden zu sein, das in Zukunft zu ver-
hindern, es ist kein Mittel da, der allgemeinen Not, die die
Massen zur Verzweiflung treibt, zu steuern. Die Erkenntnis die-
ser Tatsache, sowie andererseits die gebieterisch herantretende
Forderung: zu helfen, ehe es zu spät ist, veranlasst mich,
Ihnen folgende ausführliche Darstellung über die hiesigen Ge-
meindeverhältnisse zu unterbreiten, damit die britische Behörde
in der Lage ist, sich ein Bild über den kritischen Stand der
Angelegenheit zu machen.
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23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot der Ansammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum in Düsseldorf-Oberkassel, um Plünderungen zu verhindern.

Warnung!
Ortsfremde Plünderer versuchen jetzt auch in den bisher ruhigen Stadtteil
Oberkassel Unruhe und Zerstörungen hineinzutragen.
Jeder weiß, daß damit unsere verzweifelte Lage nur verschlimmert wird. Die
Plünderer wollen nur Zerstörung und Raub; sie stören und vereiteln die ein-
geleiteten Hilfsmassnahmen; sie sind die schlimmsten Volksfeinde. Wer sie unter-
stützt, auch durch müßiges Gaffen, ist mit schuldig.
Ansammlungen von mehr als 5 Per-
sonen auf öffentlichen Strassen u[und] Plätzen
werden hierdurch verboten.
Die Polizei ist angewiesen, alle Ansammlungen zu zer-
streuen und notfalls die Schußwaffe anzuwenden.
Wer bei öffentlichen Ansammlungen zu Schaden kommt, erhält nach dem Gesetz keinerlei
Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, auch wenn er sich nicht an Plünderungen oder anderen
strafbaren Handlungen beteiligt hat.
Darum: Fort von der Strasse!
D’dorf-Oberkassel, den 23. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

23. November 1923


Die Markierung auf dem amtlichen Stadtplan von 1929 und auf dem Luftbild von 1926 zeigt den Standort der Volksschule Fürk (heute Fürkerfeldstraße 23). Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bildarchiv LB 0023 (Ausschnitt, für die vollständige Größe, klicken Sie auf den Link)

Die Schule Fürk um 1930. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bildarchiv Foto RS 11074

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923

Trauerzug für und „Beerdigung der beiden Todesopfer der Samstagunruhen in Ohligs

       Ohligs. 23. Nov[ember]. Die Beerdigung der beiden Todesopfer der
Samstagsunruhen ging am gestrigen Nachmittage unter einer unge-
heuren Beteiligung aus allen umliegenden Städten vor sich. Ueberall
her waren geschlossene Abteilungen von Erwerbslosen mit Kranzspenden
und unter Vorantragen von roten Fahnen herbeigeeilt. Der Zug, der
von der Schule Fürk ausging, wo die Aufbahrung der beiden Leichen
stattgefunden hatte, zählte schätzungsweise 25 bis 30000 Mann, darunter
Tausende von Frauen und Kindern, sogar ganz kleinen, die auf dem
Arm getragen werden mußten. Nicht weniger als 4 Musikkapellen
waren in den Zug eingeschaltet. Auf dem Kommunalfriedhof, wo die
Beisetzung erfolgte, hielt als Vertreter der Stadt Bürgermeister
Sauerbrey eine Ansprache, in der er sein Bedauern über die Vor-
fälle aussprach und zur Ruhe und Besonnenheit bei künftigen Gelegen[-]
heiten mahnte. Die Orts- und Schutzpolizei nahm aus naheliegenden
Gründen an dem Trauerzuge nicht teil und hatte im übrigen An-
weisung, sich möglichst nicht sehen zu lassen, was auch geschah. Die Lokale
hatten bereits um 2 Uhr mittags geschlossen. Während des Trauer-
zuges und während der Beisetzungsfeierlichkeiten ging alles in Ordnung
und Ruhe zu, und auch nach Beendigung der Kundgebung wurde die
öffentliche Ordnung nicht gestört, vielmehr gingen die Teilnehmer recht
bald auseinander, um in ihre Wohnorte zurückzukehren. Am Spät-
nachmittag hatte die Stadt wieder das gewöhnliche Bild angenommen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 23. November 1923

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923

„Sie haben nur Platzpatronen, drauf auf die Feiglinge!“ Landrat Adolf Lucas veröffentlicht einen Bericht über die Vorgänge der Ohligser Unruhen am 17. November 1923. Die Beerdigung der beiden Todesopfer findet auf dem Kommunalfriedhof in Ohligs statt.

        Ohligs, 22. Nov[ember]. Nochmals die Samstagsunruhen. Im Hinblick
auf die verschiedenartigen Darstellungen des Samstagsvorfalles in
Ohligs und die Folgerungen, die daran geknüpft werden, hält Landrat
Lucas es für angezeigt, seinerseits nach Feststellung des Sachverhalts
folgendes zu erklären: „Erwerbslose und Neugierige hatten sich schon
morgens gegen 9 Uhr zu etwa 3000 Mann vor dem Rathaus in Ohligs
versammelt und nahmen eine immer bedrohlichere Haltung ein. Sie
redeten von „Rathaus stürmen“ und beschimpften in lauten Rufen
Bürgermeister und andere. Die Polizeiverwaltung in Ohligs sah sich
angesichts der so großen Menge und ihrer Haltung nicht in der Lage,
die Sicherheit im Rathause mit ihren Kräften allein zu gewährleisten.
Der Verkehr auf der Straße war gänzlich gestört. Sie forderte daher
das Schupokommando im Gasthof Viktoria auf, sich bereit zu halten.
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20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Ohligser Anzeiger 20. November 1923

Die Ohligser Firma Kreitz & Weller veröffentlicht im Ohligser Anzeiger eine Traueranzeige für den bei den Ohligser Unruhen erschossenen Arbeiter Wilhelm Alfred Stöcker.

       Am Samstag, den 17. November,
verstarb plötzlich und unerwartet
unser Arbeiter
               Wilhelm Stöcker
im Alter von 23 Jahren.
       Durch sein ruhiges und fleißi-
ges Wesen erwarb er sich unser
aller Sympathie, sodaß ihm ein
ehrendes Gedenken bei uns ge-
sichert ist.
            Kreitz & Weller
            G.m.b.H Ohligs Dunkelberg.
            Ohligs, den 19. Nov[ember] 1923.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Ohligser Anzeigers ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Ohligser Anzeiger vom 20. November 1923

[20. November] 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 5-0-2-558.0000

Sowohl Autor als auch Empfängerin des Briefes sind nicht bekannt. Die zeitliche Datierung wurde auf Basis der Aussage „Bei uns kostet ein Brief jetzt 100 000 000 000 Mark“ vorgenommen. Die Preisänderung vom 20. November 1923 führte dazu, dass ein Brief unter zwanzig Gramm ins Ausland genau die genannte Summe kostete.
Die Beschreibung „Vor einigen Wochen waren hier in Düsseldorf die Sonderbündler und […] wollten die Fahne auf dem Markt hissen, aber die Polizei schoß […] heftig von allen Seiten […]. Es hat viele Tote gekostet.“ betrifft wahrscheinlich den „Blutsonntag“, der sich am 30. September 1923 ereignete.

Liebes Fräulein Adele!
Ich schicke Ihnen hier einige Verschluß-, Stem-
pel und Steuer-Marken, die Sie wohl hoffentlich für
Ihre Sammlung gebrauchen können. Ich habe auch noch ein
paar Gutscheine für Sie gesammelt, die ich Ihnen
auch hier beigelegt habe. Als Entschädigung bitte ich Sie,
mir einige Oesterreichische Frei-Marken zu schicken. Ich samm-
le noch sehr eifrig. Bei uns kostet ein Brief jetzt 100 000 000 000
Mark. Diese Zahl können sie wohl kaum lesen. Es
sind 100 Milliarden. Aber es steigt alles noch in ei-
nem fort. Eine Billion ist schon nichts mehr. Wir
kommen bald an die Billiarde. Damals haben wir
[20. November] 1923 weiterlesen