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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Dezember 1923

Wo und unter welchen Bedingungen kann Notgeld im Kreis Solingen umgetauscht oder eingelöst werden?

      Ꙩ  Umtauschstellen für das Landkreisnotgeld sollen demnächst bei
der Solinger Handelskammer und der Kreiskommunalkasse in
Opladen eingerichtet werden. Diese sollen die Scheine unter Zu-
grundelegung des Einzelhandelmultiplikators annehmen, damit
der Umlauf des Geldes endlich geregelt wird. Auch die Post
wird in Zukunft das Geld in Zahlung nehmen, wobei es aller-
dings noch ungewiß ist, zu welchem Kurs. Die Annahme des
übrigen Städtenotgeldes durch die Post wird dagegen bei den
Postanstalten bezw. Agenturen in Solingen, Burg, Kohlfurter-
brücke und Widdert auf die Scheine folgender Städte beschränkt:
Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid. Die Umlaufs-
fähigkeit dieses Notgeldes wird weiter dadurch eingeschränkt, daß
auch die Eisenbahn seine Annahme im allgemeinen ablehnt.
Nur die Fahrkartenschalter nehmen es noch an gegen die Lösung von
Fahrkarten aber nur von Einwohnern des besetzten Gebietes. Dabei
soll der Personalausweis als Legitimation dienen. Die Güter-
kassen nehmen überhaupt kein Notgeld mehr an.

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13. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Februar 1923

Es wird darüber informiert, wie unterschiedlich die Umlauffristen für Notgeld in den deutschen Provinzen ausfallen.

           − ha.     Die Umlauffrist für Notgeld. Ueber
die Umlauffrist des Notgeldes sind widersprechende
und ungenaue Angaben verbreitet. Bis zum 1.
März verlängert ist nur die Umlauffrist für das
Notgeld der Stadt Berlin. Dagegen ist die Frist
in den preußischen Provinzen Rheinland, West-
falen und Hessen-Nassau, in der bayerischen Pfalz
in Hessen und in Baden bis auf weiteres verlän-
gert. In den übrigen Teilen des Reiches tritt
eine Verlängerung überhaupt nicht ein.