Schlagwort-Archive: Trauertag

8. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Juni 1923

                     Eine Trauerfeier für Schlageter.
       WTB. Elberfeld, 7. Juni. Die Leiche des von den Fran-
zosen in Düsseldorf erschossenen Schlageter ist auf dem Wege
nach seiner Heimat heute hier eingetroffen und in der Stadthalle
aufgebahrt worden. Auf Veranlassung der Angehörigen und
Freunde Schlageters soll morgen vormittag um 11 Uhr in der
Stadthalle hier eine Trauerfeierlichkeit sein, bei der
Prälat Neumann und Pastor Artur Frick sprechen werden. Als-
dann wird die Leiche zum Hauptbahnhof übergeführt werden,
von wo sie nach Schönau in Baden geleitet wird.
                                       *       *       *

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13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, SG 1663, Chronik Volksschule Solingen-Hästen, Eintrag zum 13. Januar 1923

Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 verpflichtete sich der deutsche Staat zur Leistung von Kriegsentschädigungen an die Siegermächte des Ersten Weltkriegs. Nach Lieferverzögerungen besetzten französische und belgische Truppen am 11. Januar 1923 das Ruhrgebiet.

1923

       Am 13. Jan[uar] wurde nach der 2. Unterrichtsstunde
auf Anordnung des Stadtministeriums eine allgemei-
ne Trauerfeier in den einzelnen Klassen der Schule
wegen des Raubzuges der Franzosen u. Belgier ins
Ruhrgebiet abgehalten. Eine Minderlieferung an Koh-
len von sage u. schreibe 84 Waggons mußte den
Vorwand abgeben, um mit etlichen Divisionen,
nebst dem dazu gehörigen Kriegsapparat die Hand
auf das bedeutendste Wirtschaftsgebiet des deutschen
Reiches zu legen. Diese mutwillige Außerachtlassung
der Friedensbedingungen beantwortete die Bevölke-
rung der betroffenen Gebiete mit der einmütigen
Einführung des passiven Widerstandes, wodurch die
Feinde jetzt jeder freiwilligen Sachlieferung verlustig
gehen.
[…]

13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 13. Januar 1923

Wegen der Besetzung des Ruhrgebiets durch französisches und belgisches Militär wird der 14. Januar 1923 zum amtlichen Trauertag erklärt.

                     Der deutsche Trauertag in Solingen.
       -sn-  Der Regierungspräsident hat den Städten gestern abend
telephonisch mitgeteilt:
       Sonntag, 14. Januar, ist ein amtlicher Trauertag. Die
öffentlichen Gebäude sind in Reichs- und Landesfarben halbmast
zu flaggen. Theater und Lichtspiele sind zu schließen, sofern
nicht ein ernster Charakter der Vorstellungen gewährleistet ist.
Verboten sind öffentliche Tanzlustbarkeiten, Bälle und sonstige
Lustbarkeiten. Die Verlängerung der Polizeistunde ist aus-
geschlossen.
       Die britische Besatzungsbehörde hat die Erlaubnis zum Halb-
mastflaggen auf den öffentlichen Gebäuden gegeben.

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