Schlagwort-Archive: Telegrammgebühren

8. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. August 1923

Stand 30. Juli 1923 liegen die höchstmöglichen internationalen Telegrammgebühren bei über einer Millionen Mark pro Wort.

        – ha. Ein Wort eine Million. Die Tele-
grammgebühren betragen nach einem Gegenwert
des Goldfranken von 184 000 Mk. vom 30.
Juli an für das Wort nach den Niederlanden
22 080 Mk., Belgien Dänemark und der Schweiz
27 600 Mk., Frankreich, Litauen, Polen und
Schweden 33 120 Mk., Norwegen 36 800, Italien
38 640, Finnland 46 000 Mk., Portugal 51 520,
Großbritannien 57 040, Estland 58 880 Mk.,
Rußland 75 440 Mk., die Vereinigten Staaten
230 000 Mk. bis 782 000 Mk. Das teuerste
Telegramm, nach den westindischen Inseln Aruba
und Bonaire, kostet 1 072 000 Mk. das Wort.

28. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Februar 1923

Erhöhung der Fernsprechgebühren und Auskünfte

– (Jede Auskunft bei der Post 30 M[ar]k.)
Mit der neuen Fernsprechgebührenerhöhung trat
am 1. Januar auch eine Erhöhung der Neben-
gebühren in Kraft. Wer die Fernsprechnummer
für einen Anschluß nicht weiß, und dieserhalb beim
Amt um Auskunft bittet, hat 30 M[ar]k. zu zahlen
Wer nicht mit Geduld ausgerüstet ist und darüber
Auskunft erbittet, weshalb das Gespräch noch nicht
kommt, wird für jede Anfrage 30  Mark auf
der Rechnung des Fernsprechamtes finden Auch
nachträgliche Streichungen angemeldetet Fern-
gespräche werden mit dem gleichen Betrage berechnet.
Für die Niederschrift eines durch den Fernsprecher
aufgegebenen Telegramms sind für jedes Wort
3 Mark zu zahlen. Zu diesem Betrag kommt
noch die Telegrammgebühr.