Schlagwort-Archive: Tanzlustbarkeiten

28. Dezember 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 319-322

Der Gemeinderat von Troisdorf berät und beschließt die Ausführung der Verordnung über die Neuregelung der Gewerbesteuer. Ferner werden der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1924 auf Goldbasis aufgestellt sowie vorab einige Gebühren auf Goldbasis erhoben. Von Tanzlustbarkeiten an Silvester sei abzusehen.

                                                                                                            Verhandelt
                                                                                                                   Troisdorf den 28. Dezember 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Hagen
als Vorsitzender
und die Mitglieder:

Hamacher
Schlimgen
Georg
Dr. v. d. Laan
Kutzner
Dr. Trier
Schneider
Friedrich
Müller Jos.
Müller Frz.
Schüthuth
Birkhäuser

       Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung vom
24. Dezember 1923 hatte sich heute der Gemeinderat in
der Anzahl von 13 Mitgliedern, wie solche nebenstehend
genannt sind, also in beschlußfähiger Anzahl ver-
sammelt, um über die in der Einladung
näher bezeichneten Punkte zu beraten und Be-
schluß zu fassen:

1) Beschlußfassung über die Ausführung der Verordnung
über die vorläufige Neuregelung der Ge-
werbesteuer vom 23. November 1923 (G. S.
S. 519 für 1923.)

2) Erhebung der Gemeindesteuern und der Ge-
bühren und Beiträgen auf Goldbasis.

3) Antrag des Erwerbslosenrates:
a) auf Abgabe von verbilligten Schuhwaren
an die Erwerbslosen.
b) auf Abgabe von verbilligten Briketts.

c) Unentgeltliche oder verbilligte Speisung
von Familien mit 4 und mehr
Kinder unter 16 Jahren an der Volksküche.
d) Übernahme von 10 % Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Ge-
meinde.
4) Abgabe von Lebensmittel, Brennmaterial pp
an die bedürftigen Witwen und Waisen
Sozial- und Kleinrentner.
5) Mitteilungen.

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11. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 296

Der Gemeinderat von Troisdorf fasst in einer dringenden Sitzung den Beschluss, die Spätkirmes nicht abzuhalten.

                                                                                                                    Verhandelt
                                                                                                                         Troisdorf, den 11. Okt. 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Hagen
und die
Mitglieder:
Schüthuth
Schlimgen
Hamacher
Huber
Friedrich
Georg
Dr. v. d. Laan
Mannstädt
Kutzner
Dr. Trier
Müller Frz
Flörken
Schagen
Schneider

  Auf vorherige Einladung hatte sich heute der
Gemeinderat zu einer dringenden außerordentlichen
Sitzung in der Anzahl von 14. Mitgliedern, wie sol-
che nebenstehend genannt sind, im Sitzungssaal des
Rathauses versammelt, um die heutige Lage
zu besprechen.
   In Anbetracht der heutigen Lage beschließt
der Gemeinderat einstimmig die diesjährige
Spätkirmes bis auf Weiteres nicht abzuhalten.
Ebenso soll nach Möglichkeit versucht werden,
die übrigen Tanzlustbarkeiten zu verbieten.

                                     v. g. u.
Schagen Müller Frz. Kutzner Friedrich Schüthuth
Hamacher J Schlimgen F Flörken Huber Georg
Dr. v. d. Laan. Mannstaedt
D. Trier                              Hagen

4. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1923

„Saalbesitzer und Konzertlokalinhaber“ im Oberen Kreis Solingen stellen wegen der Kosten ihre „Veranstaltungen bis auf weiteres ein“.

                        Bekanntmachung!
  Wegen den unerschwinglichen hohen Lohnforderungen
der Musiker, sowie der plötzlichen Berechnung der
   Lustbarkeitssteuer in Goldmark
von seiten der Stadtverwaltung sehen sich die unter‐
zeichneten Saalbesitzer und Konzertlokalinhaber ge‐
zwungen, die Veranstaltungen bis auf weiteres ein‐
zustellen.
      Café Hch. Brauch, Café Peter Schmitz,
      Philipp Bender, Max Jahn, Hch. Barthel
      (Waldschlößchen), Hugo Obel, Paul Peters
      (Kaisergarten), Fr. Bergmann, Paul Nolzen
      (Café Rheingold), Max Fehrenkamp, Ludw.
      Kuß (Broßhaus), Café Carl Schlösser,
      W. Görtz (Ittertaler Tannenpark), Franz
      Rentergent, Ohligs.

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat des Kreises Rees schreibt an den Emmericher Bürgermeister. Er hält das, für Emmerich beschlossene, “Tanzverbot” aufgrund der Besatzung für gerechtfertigt und sieht keine Notwendigkeit ein Verbot für den gesamten Kreis auszusprechen.

Der Landrat Wesel, den 14. Juli 1923. 192
des Postfach

Kreises Rees
Telefon 564 und 565. AV 4/8
Tgb.-Nr. I./3010.

In Erwiderung Ihres Schreibens  vom 2. ds. Mts. teile ich
Ihnen ergebenst mit, daß ich mich zur Zeit noch nicht genötigt
sehe, ein Tanzverbot für den ganzen Kreis zu erlassen. Die durch
die teilweise Besetzung der Stadt Emmerich geschaffene Lage recht-
fertigt das für die Stadt Emmerich und nähere Umgebung erlassene
Tanzverbot. Was die Stadt Wesel anlagt, so liegen hier die Ver-
hältnisse insofern anders, als die Stadt Wesel vermöge ihres
reichlichen polizeilichen Schutzes in der Lage ist, etwaigen
Übergriffen, wie das bisher auch schon geschehen ist, in ausrei-
chendem Maße entgegen zu treten. Schützenfeste und Kirmessen
allgemein zu verbieten dürfte meines Erachtens zu weit gehen.
Es wird sich im übrigenempfehlen, die Angelegenheit nochmals in
einer der nächsten Dienstversammlungen zu besprechen.

An den ZdA
Herrn Bürgermeister J. 18.7.23
in […]
Emmerich

30. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Juni 1923

Kirmes in Hönningen

Kirmes in Hönningen.
Am Sonntag den 1., Montag den 2. und Diens-
tag den 3. Juli findet im Saale der Frau Wwe. Renn
BALL
statt. Es ladet ergebenst ein

Die Wirtin.

30. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Juni 1923

Kirmes in Olef

Kirmes in Olef.
An den beiden Kirmestagen, Sonntag den 1. und

Montag den 2. Juli findet in meinem Saale öffentliche
Tanzlustbarkeit
statt. Hierzu ladet freundlichst ein

August Röhl.

15. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Februar 1923

Die Saalbesitzervereine verhandeln mit dem Reichsminister des Innern über eine Veränderung des Tanzverbotes und der Polizeistunde.

   −  Stillegung der Gastwirtsbetriebe? Der
Bundesausschuß der deutschen Saalbesitzervereine
beschloß, eine Kommission zum Reichsminister
des Innern zu entsenden und noch einmal die
Nöte des Gastwirts- und Saalbesitzergewerbes
dazulegen. Vom Ausgang der Besprechung wird
es abhängen, ob die angedrohte Stillegung aller
Gastwirtsbetriebe im Reich zum 1. März Tatsache
werden wird. Die Saalbesitzer verlangen be-
kanntlich eine Aenderung der Verfügungen über
das Tanzverbot und die Polizeistunde.

1. Februar 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 “Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 252-255

Der Troisdorfer Gemeinderrat beschließt höhere Steuern auf Tanzlustbarkeiten. Das Bauvorhaben an der Blücherstraße muss indes ruhen.

                             Troisdorf, den 1. Februar 1923.

Anwesend
waren
Bürgermeister
Klev
und die Mitglieder:

Birkhäuser
Flörken
Friedrich
Georg
Hagen
Hamacher
Kutzner
Müller Frz
Müller Jos.
Schüller
Schneider
Schagen
Schüthuth
Schlimgen

Abwesend:
Huber
Dr. v. d. Laan
Mannstaedt
Dr. Trier.

Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung hatte
sich heute der Gemeinderat in der Anzahl von 14
Mitgliedern, wie solche nebenstehend genannt sind,
im Sitzungssaale des Rathauses versammelt, um
über die in der Einladung näher bezeichneten
Punkte zu beraten und Beschluß zu fassen:

1) Neuwahl des Schiedsmannes und seines
Stellvertreters.

2) Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes Mitglied
der Preisprüfungsstelle.

3) Bereitstellung der Mittel für die Errichtung
einer Konrektor- und einer Konrektorin-
stelle an den Volksschulen.

4) Antrag des Spiel- und Sportvereins betref-
fend Verpachtung des Sportplatzes.

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