Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Februar 1923
Es wird über die Nutzung von Schülerferienkarten informiert.
– Wtb. Schüler und Studierende im be-
setzten und im Einbruchsgebiet, die in ihre
Heimat reisen wollen, und solche, deren Eltern
und Erzieher in diesen Gebieten wohnen, dür-
fen Schülerferienkarten anläßlich des bevorste-
henden Semesterschlusses und der Osterferien
zur Fahrt aus und nach dem besetzten Gebiet
schon jetzt ohne Rücksicht auf den Tag des Schul-
schlusses benutzen. Studierende und Schüler,
die nachweisbar ihre Angehörigen im besetzten
Gebiet nicht aufsuchen können, dürfen die Schü-
lerfreikarten nach anderen Orten benutzen, wo
sie ihre Ferien zuzubringen beabsichtigen.