Schlagwort-Archive: Strompreis

24. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Oktober 1923

Der Bürgermeister von Höhscheid, Pohlig, beklagt die hohen Strompreise mit ihren dramatischen Folgen für die Heimarbeiterschaft.

                                            Höhscheid
                       Strompreise und Heimindustrie.
   Herr Bürgermeister Pohlig schreibt uns u. a.:
   Am 20. d[ie]s[en] M[ona]ts wurde eine Abordnung der Heimarbeiter
wegen der hohen Strompreise des Rheinisch-Westfälischen Elektri‐
zitätswerkes bei mir vorstellig und erklärte, daß die Heimindustrie
nicht mehr in der Lage sei, die hohen Strompreise zu bezahlen. Da‐
durch, daß der Strompreisberechnung der am Zählerablesungstage
geltende Kohlenpreis zugrunde gelegt wird, hätten Stromabnehmer,
die im September 2 Milliarden verdienten, ca. 20 Milliarden Mark
für den Strom zu bezahlen. Gegenwärtig werde ihr Verdienst durch
die Strompreise bei weitem überschritten, was darauf zurückzu‐
führen sei, daß einerseits die Löhne der Heimarbeiter seit der 2.
Oktoberwoche nicht mehr der Markentwertung entsprechend aufge‐
bessert worden seien und sie anderseits auch das Entwertungsrisiko
zu tragen hätten, indem am Zahltage die Geldentwertung derart
fortgeschritten sei, daß die neuen Teuerungszuschläge hierdurch illu‐
sorisch geworden seien. Unter diesen Umständen sähen sie sich, wenn
nicht die Beträge für September und die erste Oktoberhälfte vor‐
läufig gestundet würden, zur Schließung der Betriebe veranlaßt.
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9. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Oktober 1923

In Solingen sind die Wasser-, Gas- und Strompreise erneut „gewaltig“ erhöht worden.

                   Auch die Wasser-, Gas- und Strompreise
                                       gewaltig gestiegen!
   Für die laufende Woche vom 8. bis 13. Oktober beträgt der neue
Kraftstrompreis 37,3 Millionen Mark, der Wasserpreis
21,6 Millionen Mark und der Gaspreis 32 Millionen Mark.
Sämtliche Preise übersteigen das Mehr, das der Kohlenpreis von
heute gegenüber dem Friedenskohlenpreis aufweist.
   Nun, heute abend wird der Stromabnehmer-Verein sich mit
dieser wahnsinnigen Preisberechnung befassen, und auch wir kommen
noch näher darauf zurück.

6. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 6. Oktober 1923

Strompreiserhöhung zum September 1923

Elektrisches Strompreise
des Kreises Schleiden für den Monat Sept[ember] 1923.
Die im Laufe des Monats erfolgte rapide Entwertung
der Mark hat den größten Teil der Geschäftswelt, darunter auch
das Kraftwerk Zukunft gezwungen, ihre Rechnungen in Gold-
mark aufzustellen, deren Zahlung jedoch den Kurs-
schwankungen der Papiermark unterworfen ist. Das Kreis-
elektrizitätswerk stellt seinen Abnehmern trotz der evtl.
Kursverluste Papiermarkrechnungen mit festen Strom-
preisen aus.
Diese betragen für den Monat September:
für die Gemeinden mit Kreisnetz á K[ilowatt-Stunde]. Licht-
                                                                            strom 12 Mill[arden].
                                                                   Kraftstrom   9 Mill[arden].
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25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A2 Nr. 93, 25. September 1923

Das R.W.E. teilt die Erhöhung und Berechnung der Strompreise anhand von Goldmark dem Landrat des Kreises Neuss mit. Ein Durchschlag wurde der Gemeinde Büttgen zugesandt. 

An den Herrn Landrat des Kreises Neuss

Zu Neuss

Abt.D.Pe/Bm.

Strompreiserhöhung bzw.

Strompreisberechnung:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, werden nunmehr die Kohlenpreise allwöchentlich in Goldmark festgesetzt, nachdem auch die Preise der übrigen Materialien bereits seit längerer Zeit auf Basis von Goldmarkpreisen durch die grossen Lieferungsverbände berechnet werden. Wir sind daher gezwungen, auch die Strompreise, die bekanntlich von den Kohlenpreisen abhängig sind, in Goldmark zu berechnen. Im Augenblick sind noch gewisse Unklarheiten in den Zahlungsbedingungen des Kohlensyndikats enthalten, die noch der Erledigung bedürfen. Diesbezügliche Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien schweben. Bis zur endgültigen Klarstellung, vorausgesetzt, dass diese baldigst erfolgt, wollen wir die bisher gültige Verrechnungsformel unter Anwendung der Goldmarkpreise beibehalten.-

Für die Woche vom 17. bis 23. September 1923 betragen die Kohlenpreise

Für gewaschene Fettnusskohle III M 38.06

IV M 36.66

Durchschnittspreis =                         M 37.36 Goldmark.

[Seite 2]

II den Herrn Landrat des Kreises Neuss zu Neuss 25.9.1923

Nach der bisher gültigen Verrechnungsformel werden deshalb für die in der Woche vom 17. bis 23. September auszustellenden Stromrechnungen die Strompreise betragen:

für Licht 30 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 30 = 47.82 abgerundet

15,00                         auf 48 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 7,18

55,07 abgerundet auf

auf 56 Goldpfennig

für Kraft 14 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 14 = 22,35 abgerundet auf

15,00                         22 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 3.35

25.70 abgerundet auf

Abgerundet auf 26 Goldpfennig

Die sich mit obigen Preisen ergebenden Rechnungsbeträge in Goldmark werden, solange die Papiermark noch gesetzliches Zahlungsmittel und die Goldmarkwährung noch nicht durchgeführt ist, nach der jeweiligen amtlichen Berliner Dollarnotierung (Durchschnitt aus Geld- und Briefkurs) in Papiermark umgerechnet. Die Zahlung hat bei Rechnungserteilung, spätestens innerhalb 2 Tagen nach Zustellung der Rechnung, zu erfolgen, andernfalls müssen wir uns Valorisierung des Betrages vorbehalten.-

Einstweilen werden wir den bisher angewandten Zuschlagfaktor von 0,4x%, wie schon oben erwähnt, auch für die Goldmarkberechnung weiter beibehalten, müssen uns aber eine Erhöhung dieses Satzes für die allernächste Zeit ausbedingen. Dies ist umsomehr notwendig, als der Goldkohlenpreis bereits auf das 2 ½ fache des Vorkriegspreises gestiegen ist und durch die wesentliche Erhöhung der Frachten die Kohlenpreise frei Kraftwerk gegenüber der Vorkriegszeit sich auf mehr denn das 2 ½ fache gesteigert haben.-

Den Herren Bürgermeistern Ihres Kreises wurde Durchschlag dieses Schreibens zugesandt.-

Rhein. Westf. Elektrizitätswerk A.O.

Betriebsverwaltung Neuss.

 

18. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 18.07.1923

Erhöhung der Preise für Wasser, Strom und Gas durch die Städtischen Betriebswerke in Euskirchen.

          Gemäß Beschluß des Stadtverordneten-Kollegiums werden die
Minimalsätze für Wasser vom 1. Juli ab um 300% erhöht. – Der
Preis des nach Messer bezogenen Wassers beträgt 900 – Mk. pro cbm.
         Infolge Erhöhung der Kohlenpreise ab 9. Juli, sind die für Juli
bekannt gegebenen Gas- u d [und] Elektrizitätspreise überholt. Da im
Juli weitere Kohlenpreiserhöhungen zu erwarten sind, werden die
endgültigen Julipreise für Gas und Elektrizität noch bekannt ge-
geben.
                                                                                               Städt. Betriebswerke.