Schlagwort-Archive: Straßenbahn

21. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1923

Preiserhöhungen der Solinger Straßenbahn

               Eine Straßenbahnfahrt nach Burg
                               20 Millionen!
   Wie die Straßenbahndirektion uns berichtet, werden die
Fahrpreise ab morgen Samstag wieder einmal erhöht.
Danach betragen die Fahrpreise auf der Stadtbahn: für
die 1. und 2. Teilstrecke 5, für die 3. und 4. Teilstrecke 10, und
für die 5. und 6. Teilstrecke 15 Millionen Mark. Kreisbahn:
1. Teilstrecke 3, 2. 5, 3. 8, 4. 11, 5. 14, 6. 17, 7. 18, 8. 19
und 9. Teilstrecke 20 Millionen Mark. Krahenhöhe=Burg:
1. Teilstrecke 4, 2. 8, 3. 12, 4. 16 und 5 Teilstrecke 20 Milli‐
onen Mark.

23. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. August 1923

Fritz Auer ist sich sicher, dass die Rettung nur von einem politischen Umschwung und der gelösten Ruhr- und Reparationsfrage kommt.

Straßenbahn und Kohlenpreis.
        Die Wurzel des Wirtschaftselends.

Das größte deutsche Straßenbahnunterneh-
men, die Große Berliner Elektrische ist pleite.
Das kommt heutzutage, möchte man spre-
chen, in den besten Familien vor. Man hilft
sich dann eben, man saniert und rangiert sich.
Bei der großen Berliner scheint es aber dazu zu
spät zu sein. Infolge des neuen 100 000-Mark-
preises sind die Hauptverkehrsstraßen schwarz
von Menschen, die ihre Arbeitsstätte zu Fuß
aufsuchen. Die Straßenbahnwagen gondeln fast
leer dahin. Das wird sich zwar wieder etwas
geben, wie nach allen abschreckenden Verteue-
rungen. Aber schon eine weitere Steigerung,
die in anderen deutschen Städten durchgeführt
wurde, ist für Berlin unmöglich, weil die billigere
Konkurrenz der Stadtbahn und der Untergrund-
bahn besteht.

23. August 1923 weiterlesen

15. August 1923

Vorder- und Rückseite eines Lohngutscheins des Arbeitgeberverbandes im Nennwert von 200 Mark bzw. 2 Millionen Mark. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6216

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. August 1923

Solinger Industriegebiet: Annahmeverweigerungen und Kleingeldmangel stören den Zahlungsverkehr.

       -ab- Annahme von Notgeld auf der Straßenbahn. Von ver-
schiedenen Seiten wird Beschwerde darüber geführt, daß die Stadt- und
Kreisbahn die Annahme von Notgeld der Stadt Haan ablehnt. Da im
Solinger Industriegebiet, besonders in Wald und Ohligs, sehr viel
Haaner Notgeld im Umlauf ist, dürfte es am Platze sein, wenn die
Direktion der Straßenbahnen für die Folge die Annahme des Haaner
Stadtgeldes anordnen würde.
       -ab- 160 Milliarden neues Notgeld. Zur Behebung des immer
noch großen Kleingeldmangels hat die Stadtverwaltung die noch von
früher vorhandenen Lohngutscheine des Arbeitgeberverbandes zu 200 M[ark]
mit einem Ueberdruck versehen und als Zweimillionenscheine in Verkehr
gebracht. Die Geschäftsleute werden ersucht, das Notgeld in Zahlung
zu nehmen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 15. August 1923

5. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 05.07.1923

Einschränkung des Bahnverkehrs in den Bezirken des Ruhrreviers durch die Besatzungstruppen

           Die Erdrosselung des Straßenbahnverkehrs.
     Aus dem Ruhrgebiet, 3. Juli. Nachdem
bereits in den verschiedensten Bezirken des Ruhrre-
viers der Straßenbahnverkehr von der Be-
satzungsbehörde stark beschränkt worden ist, hat
General Degoutte durch eine neue Verordnung Nr. 52
diese Angelegenheit generell geregelt. Dadurch wird all-
gemein angeordnet, daß der Straßenbahnverkehr den
Umfang desjenigen im Jahre 1922 nicht überschreiten
darf. Ausnahmen werden von der Genehmigung der
Besatzungsbehörde abhängig gemacht. Die Straßen-
bahnverwaltungen sollen den Besatzungsbehörden Be-
triebspläne einreichen. Zuwiderhandlungen gegen die
Verordnung werden mit Gefängnisstrafen von fünf
Jahren und Geldstrafen von 100 Mill. Mk. oder einer
dieser beiden Strafen bedroht.

13. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. März 1923

Intensive französische Zollkontrollen in Cronenberg

        Die Franzosen üben scharfe Kontrolle
                      bei Cronenberg.
   Von dort wird der „Berg[ischen] Z[ei]t[un]g“ berichtet: Die Zollschranke wird
hier von den Franzosen scharf gehandhabt. Ein Kohlenwagen der
Bergischen Kleinbahnen, der gestern noch die Absperrlinie passieren
wollte, wurde angehalten und beschlagnahmt. Heute wurde
einigen leeren Wagen dieser Bahn die Einfahrt ins besetzte Gebiet
überhaupt verwehrt. Für den Wagenverkehr zwischen der be-
setzten und unbesetzten Zone haben die Franzosen die Beschränkung
angeordnet, daß nur zwischen 7 Uhr morgens und 7 Uhr
abends Wagen durchgelassen werden. Durch die Zoll-
schranke in Cronenberg ist bekanntlich nur ein Teil Cronenberger
Gebiets abgesperrt worden. Bewohner der außerhalb der Zoll-
schranke liegenden Orte, wie Küllenhahn, Korzert, Neuenhof und
Hahnerberg, müssen, wenn sie in Cronenberg Lebensmitteleinkäufe
machen wollen, eine Bescheinigung des Bürgermeisters
besitzen, daß sie zu derartigen Einkäufen auf Cronenberger Geschäfte
angewiesen sind. Derartige Bescheinigungen werden im Besatzungs-
amt (Vereinshaus) erteilt.