Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 303 „Kommunalabgaben“ 1920-1938, Bl. 32-34
Gemeindeverordneter Fritz Flörken, Inhaber eines Kurzwarengeschäftes, setzt sich für Steuererleichterungen in Troisdorf ein.
Gemeindeverord-
neter Flörken
hat von der Ent-
scheidung des
Gemeinde-
rates in der
Sitzung Kennt-
nis erhalten
daher
z.d.A.
3/3 1923.
K
Troisdorf, 20. Februar 1923.
Zur nächsten Sitzung der
Finanzkommission
22/2 1923. K
Titl.
Bürgermeisteramt, Hier.
In Anbetracht der steigenden Ausgaben
bei der Gemeinde, wurde in der letzten Ge-
meinderatssitzung beschlossen, außer der vom
Kreis verlangte Nacherhebung der Umlage
von 2450%, für die Gemeinde eine nochmalige
Kommunalsteuer-Nacherhebung für 1922,
bei Grund und Gebäude 1400%
” Gewerbesteuer Klasse I. 2400%
” ” ” II. 1400%
” ” ” III. 1000%
” ” ” IV. 800%
” Betriebssteuer 1000% eintreten zu lassen.
Zur Grund u. Gebäudesteuer stelle ich
folgenden Antrag:
diejenigen Kommunalsteuerpflichtigen,
welche für das Rechnungsjahr 1922 mit einem
Jahreseinkommen unter 200.000 Mk besteuert sind,
von der Nacherhebung zu befreien.
Es kommen hierbei hauptsächlich
diejenigen in Betracht, welche aus dem Arbeiter-
und Beamtenstand hervorgegangen sind und
sich durch ihren Fleiß ein Eigentum erworben
haben