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20. November 1923

Sterbeurkunden der bei den Unruhen in Ohligs am 17. November 1923 getöteten Fabrikarbeiter. Adolf Heinrich Schmitz, 25 Jahre alt, stirbt noch vor Ort. Der 23-jährige Wilhelm Alfred Stöcker überlebt ihn nur um wenige Stunden. Er erliegt seinen Verletzungen im Städtischen Krankenhaus. Zwölf weitere Opfer erleiden zum Teil schwere Schussverletzungen.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Standesamt Ohligs Sterberegister 1923, Sterbeurkunden Nr. 275 und Nr. 276

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. November 1923

Nach den Ausschreitungen in Ohligs am vergangenen Samstag: Polizeibeamte und deren Angehörige mutmaßlich „in gemeingefährlicher Weise bedroht“.

       Ꙩ Ohligs, 20. Nov[ember]. Ueber die Zusammenstöße am ver-
gangenen Samstag veröffentlicht die Stadtverwaltung einen amt-
lichen Bericht, der den Verlauf der Dinge im wesentlichen so
darstellt, wie wir es in der Samstagsausgabe des „Solinger
Tageblattes“ getan haben. Er stellt vor allen Dingen fest, das [sic!]
die Schupo sowohl wie die Ortspolizei nur in Notwehr von der
Waffe Gebrauch gemacht haben und daß das Schießen zuletzt auf
Veranlassung des Bürgermeisters eingestellt worden sei. Ein
weiterer Bericht wendet sich gegen das Ausstreuen falscher Ge-
rüchte über die Tätigkeit der Polizeibeamten Weber und Röltgen,
denen vorgeworfen wird, sie hätten blindlings in die Menge
hineingeschossen und mehrere Personen getötet. Die Beamten
und ihre Familienangehörigen seien inzwischen auch in gemein-
gefährlicher Weise bedroht worden. An Webers Wohnung habe
man die Fensterscheiben eingeworfen und man habe versucht,
nachts die zur Wohnung führenden Türen gewaltsam aufzu-
brechen. Der amtliche Bericht weist die Gerüchte als haltlos
zurück. Eine fachmännische Untersuchung der Revolver habe
ergeben, daß Weber und Röltgen gar nicht geschossen haben. Im
übrigen hebt der Bericht hervor, daß die Stimmung von ju-
gendlichen und auswärtigen Elementen künstlich aufgepeitscht
worden sei. Die Namen der Toten sind Willy Stöcker und
Adolf Schmitz, die der Verwundeten, soweit sie bekannt gewor-
den sind, Wilhelm Leo, Max Lehr, Richard Horst, Otto Faßbach,
Karl Scharrenberg, Karl Schmitz, Karl Brabender, Wilhem Keu-
sen, Willi Rock, Friedrich Roberts.

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18. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 1984, Sterbefallanzeigen 18. November 1923

Sterbefallanzeigen der bei den Erwerbslosenunruhen in Ohligs am 17. November 1923 getöteten Arbeiter: Der 25-jährige Adolf Heinrich Schmitz starb durch einen Lungenschuss in der Nähe des Rathauses, etwa drei Stunden später starb Wilhelm Alfred Stöcker an seinem 23. Geburtstag durch einen Bauchschuss im Städtischen Krankenhaus.

[Sterbefallanzeige 1]

                                                 Ohligs, den 18. November 1923.

           Anzeige über einen Sterbefall.
                                  –

     Des Verstorbenen:
1. Vor- und Familienname: Adolf Heinrich Schmitz
2. Beruf bzw. Gewerbe: Fabrikarbeiter
3. Religion: kath[olisch]
4. Geburtsdatum: 18. März 1898
5. Geburtsort: Ohligs
6. Wohnort bzw. Wohnung: Ohligs, Barl N[ummer]o. 11
7. Stand, ob ledig, verheiratet oder verwitwet: ledig
    (Bei verheirateten Vor- und Familienname, Beruf oder Gewerbe und Wohnung des anderen Ehegatten).
8. Zahl der minderjährigen Kinder:
          Der Eltern und zwar:
9. des Vaters
     a. Vor- und Familienname: Adolf Schmitz
     b. Beruf oder Gewerbe: Federmesserreider
     c. Wohnort: Ohligs, Barl No. 11
     d. Wenn tot, Sterbe- bezw. letzter Wohnort:
10. der Mutter
     a. Vor- und Familienname: Elisabeth geb. Petz
     b. Beruf oder Gewerbe: ohne
     c. Wohnort: Ohligs, Barl No. 11
     d. Wenn tot, Sterbe- bezw. letzter Wohnort:
11. Tag und Stunde des Todes: am 17.11.23 Mittags 12 ½ Uhr
       (gegebenenfalls des Auffindens der Leiche und wann ist der Verstorbene zuletzt lebend gesehen).
12. Todesursache: Lungenschuß bei Unruhen
13. Sterbeort: Ohligs. auf der Merscheiderstr. zwischen der Wirtschaft Müller und
       der Kronenstr.
14. Die Beerdigungserlaubnis ist
                                                        vom Amtsgerich [sic!] Ohligs erteilt. Am 20.11.23.    

[Sterbefallanzeige 2]

                                                 Ohligs, den 18. November 1923.

           Anzeige über einen Sterbefall.
                                  –

     Des Verstorbenen:
1. Vor- und Familienname: Wilhelm Alfred Stöcker
2. Beruf bzw. Gewerbe: Fabrikarbeiter
3. Religion: ev[an]g[e]l[isch]
4. Geburtsdatum: 17. November 1900
5. Geburtsort: Ohligs
6. Wohnort bzw. Wohnung: Ohligs, Baustr. 3b
7. Stand, ob ledig, verheiratet oder verwitwet: ledig
    (Bei verheirateten Vor- und Familienname, Beruf oder Gewerbe und Wohnung des anderen Ehegatten).
8. Zahl der minderjährigen Kinder:
          Der Eltern und zwar:
9. des Vaters
     a. Vor- und Familienname: Alfred Stöcker
     b. Beruf oder Gewerbe: Gabelschleifer
     c. Wohnort: tot
     d. Wenn tot, Sterbe- bezw. letzter Wohnort: Ohligs, auch Sterbeort Ohligs
10. der Mutter
     a. Vor- und Familienname: Helene geb. Schilbe, jetzt Ehefrau
     b. Beruf oder Gewerbe: ohne
     c. Wohnort: Ohligs, Weststr.
     d. Wenn tot, Sterbe- bezw. letzter Wohnort:
11. Tag und Stunde des Todes: am 17. November 1923 nachm[ittags] 3 Uhr 30 Minuten.
       (gegebenenfalls des Auffindens der Leiche und wann ist der Verstorbene zuletzt lebend gesehen).
12. Todesursache: Bauchschuß gelegentlich von Unruhen
13. Sterbeort: Ohligs. im städt[ischem] Krankenhaus
14. Die Beerdigungserlaubnis ist
                                                        vom Amtsgericht Ohligs erteilt worden, am 20.11.23.    

10. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. September 1923

Zahlreiche Eheschließungen in Solingen: „Die alte und doch ewig junge Liebe überwindet selbst den Dollarstand und das Wohnungsamt.“

       -ab- Hochbetrieb auf dem Standesamt. Weder die Not der
Zeit noch der Mangel an Wohnungen kann auch heute die hei-
ratsbedürftigen jungen und manchmal auch älteren „Pärchen“
davon abhalten, den Weg zum Standesamt zu suchen und zu
finden. Es ist Tatsache, daß die Lust zur Ehe stark ausgeprägt
ist. Wie auf manche anderen [sic!] Städten, so trifft dies auch auf
Solingen zu. Der Standesbeamte ist recht stark beschäftigt. Der
bekannte „Kasten“ vor dem besonders die holde „Weiblichkeit[“],
wenn sie gerade auf dem Stadthaus etwas zu erledigen hat,
gerne weilt, hängt voll Aufgeboten. Man wird wohl demnächst
anbauen müssen. Fleißig wird jeden Tag „getraut“ und an
Samstagen kann man auch Kutschen und Autos in Reihe stehen
sehen. Die alte und doch ewig junge Liebe überwindet selbst den
Dollarstand und das Wohnungsamt.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 10. September 1923

17. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 17.5.1923

In allen Bereichen werden neue Einnahmen generiert. Die preußischen Ministerien haben die Einführung von Gebühren für Dienstleistungen der Standesämter beschlossen.

Neue Standesamtsgebühren. Auf der Suche
nach neuen Einnahmen für Staat und Gemeinden
haben die zuständigen preußischen Minister bestimmt,
daß für familienrechtliche Geschäfte, zu deren Er-
ledigung die Verwaltungsbehörden zuständig sind,
von den beteiligten Privatpersonen künftig Ge-
bühren einzuziehen sind. Diese neuen Gebühren be-
tragen: für Entscheidungen über Anträge auf Be-
freiung für die Beibringung des für Ausländer vor-
geschriebenen Zeugnisses bei der Eheschließung 4000
Mk., für die Befreiung von Eheaufgeboten 2000
Mk., für die Abkürzung der Aufgebotsfrist 1000 Mk.,
für die Erledigung von Anträgen auf Bestimmung
des zuständigen Standesbeamten 1000 Mk., für die
Beurkundung einer Erklärung über den Namen
einer geschiedenen Frau durch den Standesbeamten
1000 Mk., für die Beurkundung der Erklärung über
eine Namenserteilung 1000 Mk. Werden die An-
träge in den ersten drei Fällen zurückgewiesen, so
ermäßigt sich die Steuer auf die Hälfte. Bei nach-
gewiesener Bedürftigkeit können sie bis auf 20 Mk.
ermäßigt werden. Die neuen Bestimmungen traten
am 13. Mai Kraft. Sie fließen zum Teil an den
Staat, zum Teil den Gemeinden zu.

27. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1923

Die Trauungen beim Standesamt sind nicht länger kostenfrei und kosten nunmehr 1000 Mark im Amt und 5000 Mark an anderer Stelle.

      – Preissteigerung auf dem Standesamt.
Während bisher standesamtliche Trauungen ge-
bührenfrei waren, wurde jetzt vom Reichsrat ein
Gesetz angenommen, wonach für jede Eheschlie-
ßung vor dem Standesbeamten künftig 1000
Mark und, wenn die Trauung außerhalb des
Amtsraumes erfolgen soll, 5000 Mk. bezahlt
werden müssen.