Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. September 1923
Exportbeschränkungen aufgehoben: „Sämtliche Solinger Stahlwaren […] können“ wieder „vom 27.9. an ohne Ausfuhrbewilligung nach dem Auslande ausgeführt werden.“
Wirtschaftlicher Teil.
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Aufhebung der Aussenhandelskontrolle
und der Preisprüfung.
Die Solinger Handelskammer teilt mit:
Durch die Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers
betr[effend] das Verbot der Ausfuhr von Waren vom 17.9.23 fällt mit
Wirkung vom 27.9.23 für die meisten Waren der Abschnitte
2–19 des Zolltarifs die bisher geübte Ausfuhrkontrolle fort.
Sämtliche Solinger Stahlwaren, ferner Schirmgestelle, Bügel,
Schlösser, Baubeschläge, Waren aus Alpaka, Federn, Waren aus
tierischen Schnitzstoffen (Elfenbein, Knochen, Bein usw.) können
somit vom 27.9. an ohne Ausfuhrbewilligung nach dem Auslande
ausgeführt werden. Den Sendungen sind lediglich der grüne
statistische Anmeldeschein und die Ausfuhrerklärung beizufügen.
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