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13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Bericht 13. Dezember 1923

„Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiarden Mark Notgeld ausgegeben.“

                              Abschrift.
                                         Ohligs, den 13. Dezember 1923.
   Der Bürgermeister.      
     Abt[ei]l[un]g III.

Betrifft: Notgeld.
Bezug: Verf[ü]g[ung] vom 11.12.23. K. III
                    

       Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiar-
   den Mark Notgeld ausgegeben. Die Einlösung hat bereits
   ohne öffentliche Aufrufung begonnen, indem verschiede-
   nen Privatbanken grössere Beträge von Notgeld gegen
   Ueberweisung von Reichsgeld abgenommen wurden. Die
   auf diese Weise eingelösten Scheine werden nicht wie-
   der in Verkehr gebracht.
       An Sicherheit stehen aus Devisen (nach den amtli-
   chen Kursen) und kurzfristig ausgeliehenen Beträgen
   360 Billiarden zur Verfügung. Der Rest ist in Warenbe-
   ständen von Lebensmitteln, Kleidern, Kohlen pp. für die
   Minderbemittelten angelegt. Aus dem Verkaufserlöse der
   Waren dürfte die Deckung des restlichen Betrages ge-
   sichert sein.

An den                                     D[er] B[ürgermeister]
     Herrn Landrat                           S[auerbrey]
                   in Opladen.

7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Dezember 1923

Banken im Solinger Industriebezirk schränken Geldannahme ein

Ab Montag, den 10. d[ieses] M[ona]ts nehmen
              die unterzeichneten Kassen
                     nur noch das Notgeld
 folgend[er] Städte gebührenfrei in Zahl[ung]:
       Solingen, Gräfrath, Höhscheid,
              Ohligs, Wald und Haan,
       Notgeld des Landkreises Solingen
    u. der Landesbank der Rheinprov[inz]
   Städt[ische] Sparkassen Solingen, Ohligs,
       Wald, Gräfrath, Haan u. Höhscheid.


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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 6. Dezember 1923

Entgegen der Weisung des Landrats hat die Stadt Ohligs das städtische Notgeld nicht aufgerufen, um es aus dem Verkehr zu ziehen.

Abt[eilung] III.       Ohl[igs] den 6.12.23.

1). An den Herrn Landrat in Opladen.
        Betr[effend] Notgeld.
        Bez[üglich] Verf[ügun]g v[om] 22.11.23.
                                       ______

Die Aufrufung des ausgegebenen Notgeldes ist zur
Zeit wegen Mangels anderer Zahlungsmittel noch nicht
möglich. Ich habe jedoch Anweisung erteilt, kein
neues Notgeld mehr in den Verkehr zu bringen
und die umlaufenden Scheine allmählich
aus dem Verkehr zu ziehen. Auf diese Weise hoffe ich
am besten der Einlösung des Notgeldes näher zu kommen.

2).  [?] an die Stadtkasse
       zur gefl[issentlichen] Kenntnis.
                       7/12.23.
                 Die Stadtkasse
               I[n] V[ertretung]      D[er] B[ürgermeister]
                  [Unterschrift]               Sa[uerbrey]

30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

Solingens Oberbürgermeister August Dicke steht unter Handlungsdruck: Eine neue Verordnung der Reichsregierung, wonach die Reichsbank und ihre Nebenstellen kein städtisches Notgeld mehr annehmen, bringt die Stadt Solingen in Zahlungsschwierigkeiten.

     Notgelddruck und Finanzlage der Stadt Solingen.
Flucht des Oberbürgermeisters an die Oeffentlichkeit. – Vorbereitende Aus-
  sprache über die Gewerbesteuervorlage. – Der Streit um die Staffelung.


       Vor Eintritt in die Beratung der als einziger Punkt auf der
Tagesordnung stehenden Umstellung der Gewerbe- und Grundsteuer
auf Goldmark machte Oberbürgermeister Dicke längere Aus-
führungen über die finanzielle Lage der Stadt. Er knüpfte dabei
an die bekannte Verordnung an, nach der die Reichsbank und ihre
Nebenstellen die Annahme und Einlösung städtischen Notgeldes
vom 26. November an ablehnen. Mehrfache Bemühungen von Ver-
tretern des besetzten Gebietes hätten es nicht vermocht, die Reichs-
bank von ihrem Beschluß abzubringen. Die Stadt Solingen stehe
daher plötzlich ohne Zahlungsmittel da, die sie außerhalb des
eigenen Bezirkes verwerten könne. Da des ferneren ihre ganzen
Einnahmen fast ausschließlich durch den Notgelddruck gedeckt worden
seien und nur hätten gedeckt werden können, weil die Steuer-
einnahmen so gut wie nichts bedeuteten, sei auch die Einnahme-
quelle mit einem Mal verstopft und es müßte nun ein Weg ge-
funden werden, auf dem neue Einnahmen erzielt werden können,
um den Zahlungsverkehr nicht unterbrechen zu lassen. Verausgabt
seien insgesamt an städtischem Notgeld 618 Billiarden Mark. Von
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26. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. November 1923

Neuordnung der Arbeitslosenfürsorge durch die Reichsregierung: Die Kommunen sollen die Zahl der Fürsorgeempfänger verringern.

                         Aus Stadt und Umgegend.
                                  Solingen, 26. November.
         Vor einer Umstellung der Erwerbslosenfürsorge.
    Die gestrigen Verhandlungen über die Ausgestaltung der
Erwerbslosenfürsorge führten zu dem Ergebnis, daß die am
Mittwoch fällige Abschlagszahlung in Höhe der vorwöchigen Un-
terstützungssätze schon am morgigen Dienstag zur Auszahlung
gebracht werden soll. Die Restzahlung erfolgt am Samstag.
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24. November 1923

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Vorder- und Rückseiten von Notgeldscheinen der Stadt Gräfrath, ausgegeben zwischen dem 8. August 1923 und dem 20. September 1923.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923

Die Stadt Gräfrath zieht von ihr ausgegebenes Notgeld aus dem Verkehr.

             Stadtgemeinde Gräfrath.
                  Bekanntmachung.
       Die von der Stadt Gräfrath unter dem
8.8., 13.8., 15.8., und 20.9.1923 aus-
gegebenen Notgeldscheine werden zum 10. De-
zember 1923 zur Einziehung aufgerufen. Nach
Ablauf dieses Zeitpunktes werden bei der
Stadtkasse Gräfrath noch nicht eingelöste Not-
geldscheine bis zum 24. Dezember 1923 gegen
andere Zahlungsmittel umgetauscht.
       Gräfrath, den 23. November 1923.
                                         Der Bürgermeister.

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23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923

Die Kassen der Reichsbank nehmen kein städtisches Notgeld mehr an.

                                Aus Stadt und Umgegend.
                                                              Solingen, 23. November.
               Maßnahmen der Reichsbank gegen das Notgeld.
       –wtb– Die Reichsbankleitung hat ihre sämtlichen Haupt- und
Nebenkassen angewiesen, die Annahme von Notgeld jeder Art an ihren
Kassen einzustellen, und zwar schon von Donnerstag früh an. Für
Köln und das besetzte Gebiet wird, wie wir hören, die Annahme noch
bis Samstag zulässig sein. Diese Maßnahme der Reichsbank bezieht
sich auch auf Notgeld von Städten und Gemeinden. Mit der Reichs-
bahn schweben wegen des von ihr ansgegebenen [sic!] Notgeldes noch Ver-
handlungen. Voraussichtlich wird auch für das Reichsbahnnotgeld noch
eine gewisse Frist bis zur Einstellung der Annahme festgesetzt werden.
       Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß die Umlauffähigkeit des Not-
geldes an sich durch die Maßnahme der Reichsbank nicht beeinträch-
tigt wird. Die Ausgabe von Notgeld ist bekanntlich gestattet und
gültig, soweit sie unter Befolgung der gesetzlichen Vorschriften hin-
sichtlich der Deckung usw. erfolgt ist. Lediglich die Kassen der Reichs-
bank verweigern künftig die Annahme. Für die Einlösung haftet ver-
ständlich nach wie vor die Stelle, die das Notgeld ausgegeben hat.
Es ist also kein Grund für Beunruhigung für die im Besitz von Not-
geld befindlichen Personen vorhanden, und vor allem keine Ursache,
einen Ansturm auf die notgeldausgebenden Stellen zu veranstalten.
Immerhin dürfte der Schritt der Reichsbank zur Folge haben, daß
alsbald eine Einschränkung des Notgeldumlaufs durch Rückfluß an
die ausgebenden Stellen einsetzt, was besonders im Interesse der
Währungsumstellung begrüßt werden muß. Die starke Verbreitung
des Notgeldes müßte selbstverständlich überaus schädlich und inflatio-
nistisch wirken, zumal, wenn die Deckungsvorschrift nicht genügend be-
folgt wurde. Zu wünschen ist jedoch, daß Hand in Hand mit dem all-
mählichen Zurückströmen des Notgeldes und der Einschränkung des
Notendruckes eine möglichst rasche Versorgung des Verkehrs mit dem
neuen wertbeständigen Zahlungsmittel geht, damit eine neue
Zahlungsmittelknappheit vermieden wird.
                                              *          *          *


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22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. November 1923

Der Landrat „erinnert“ den Bürgermeister von Ohligs daran, dass das von den Städten des Kreises Solingen ausgegebene Notgeld bis Weihnachten 1923 „aus dem Verkehr verschwinden“ muss.

Der Landrat                            Opladen, den 22. November 1923
       Nach der Ihnen mitgeteilten Verordnung Nr. 212 der
Interalliierten Rheinlandkommission muss das von den Gemeinden
herausgegebene Notgeld bis zum 25. November 1923 aus dem Verkehr
verschwinden. Ich habe bisher noch nichts von einem Aufrufen durch
die Gemeinden in den Zeitungen gelesen und ersuche, dies sofort
nachzuholen. Spätestens nach 8 Tagen erwarte ich Nachricht, was
in der Angelegenheit geschehen ist.
                                                         Lucas.

   An den
            Herrn Bürgermeister
                                          in Ohligs.

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Protokoll 16. November 1923

Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen treffen sich Vertreter des Landrats und die Stadtoberhäupter der Kommunen des oberen Kreises Solingen unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten, um über die Forderungen der Unterstützungsbedürftigen zu beraten. Einen „Hauptgrund“ für die „unhaltbaren an Aufruhr grenzenden Zustände im oberen Solinger Kreis“ sehen die Verantwortlichen „in der unglaublich hetzerischen Tätigkeit der ,Bergischen Arbeiterstimme‘.“


– Seite 1 –

                                        Niederschrift
                    zur Sitzung vom 16. November 1923.
                                           – – – – – – –
       Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen waren eingeladen
und unter Vorsitz des Regierungspräsidenten vertreten:
Arbeitgeberverband Solingen,
Landrat Opladen,
Oberbürgermeister Solingen,
Bürgermeister Höhscheid, Ohligs, Gräfrath, Wald.

       Sowohl seitens des Arbeitgeberverbandes wie seitens des Vertreters
des Landrats wurde heftig darüber geklagt, daß unter dem Druck der Erwerbs-
losen die Städte der oberen Kreise Solingen die staatlichen Erwerbslosen-
sätze überschreiten, unter Benutzung der Notendruckerei einmalige Zuschüs-
se aus städtischen Mitteln leisten, erhebliche Sonderzulagen an Lebensmit-
teln geben, sich dadurch gegenseitig hochtreiben u[nd] die Erwerbslosen tat-
sächlich besser stellen als die in den Betrieben arbeitenden Arbeitnehmer.
       Die Notwendigkeit einer Abhülfe wurde von allen Kommunen anerkannt.
Sie erklärten sich bereit, in Zukunft nur in gegenseitigem Einvernehmen zu
handeln, jedoch lehnten sie es ab, eine Erklärung dieses Inhalts hand-
schriftlich zu unterzeichnen.
16. November 1923 weiterlesen

15. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. November 1923

Oberbürgermeister und Bürgermeister aus dem Solinger Industriegebiet wegen Rechtsverstößen zum Regierungspräsidenten zitiert?

      Ꙩ Nach Düsseldorf zur Regierung gerufen wurden für heute
vormittag Oberbürgermeister Dicke und die Bürgermeister von
Wald und Höhscheid. Wie wir hören, handelt es sich um die
Erwerbslosenfürsorge und den Notgelddruck. Die Erwerbslosen
lehnten auch heute noch die Annahme der Unterstützungssätze ab.


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