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29. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 29. Dezember 1923

Die Stadt Höhscheid tritt der Vereinbarung über die gegenseitige Annahme des von den Städten des Solinger Industriegebietes ausgegebenen Notgeldes bei.

Der Bürgermeister. 
                                                   Höhscheid, den 29. Dezember 1923.
Tageb[uch]-N[umme]r    


          Dem Abkommen vom 27. d[ieses] M[ona]ts betr[effend]
   weitere gegenseitige Annahme des Städte-
   Notgeldes wird beigetreten und dem Erlass   
   einer gemeinschaftlichen Bekanntmachung
   zugestimmt.
                     
                                     gez[eichnet] Pohlig.
                                         Begl[aubigt]
                                           Sauer
                                  Verwaltungsdirektor-

         Z[u] d[em] Vorg[ang]
                          P[o]h[lig]  4/1.24.

29. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 29. Dezember 1923

Der Oberbürgermeister der Stadt Solingen, August Dicke, gibt Auskunft über die großen Herausforderungen, vor denen die Stadtverwaltung Solingen steht: Regelung des Notgeldverkehrs und dessen Abwicklung, Finanzierung der Stadt- und Kreisbahn, kommunaler Haushalt und Abbau des Verwaltungsapparates.

                       Die Stadt und ihre Sorgenkinder.
Der Oberbürgermeister erzählt der Presse von den Sorgen der Stadt.

       Oberbürgermeister Dicke bat die Vertreter der Solinger
Presse am heutigen Vormittag zu einer Besprechung zu sich, um
sie mit einigen der hauptsächlichsten Sorgenkinder der Stadtver-
waltung noch etwas näher bekannt zu machen, als sie es schon
sind. Da war es zuerst das Notgeld, das seit seinem Aufkom-
men die Bürgerschaft nicht hat zur Ruhe kommen lassen. Es
wurde noch einmal auf die krummen Pfade hingewiesen, die der
Ausgeber von Notgeld heute gehen muß, wenn es [sic!] allen recht
machen will, die Vorgeschichte und die Ursachen der immer
wieder auftauchenden Unsicherheit wurden noch einmal an Hand
von Verordnungen, Vereinbarungen usw. dargestellt, um schließ-
lich zu zeigen, daß nicht nur böser Wille in dieser Frage bestim-
me, sondern daß gelegentlicher guter Wille oder die Zwangsläu-
figkeit wirtschaftlicher Notwendigkeiten auch etwas Erträgliches
zu schaffen in der Lage sei, wie es ja mit dem jüngsten, von uns
schon veröffentlichten Bürgermeisterpakt ja auch Tatsache gewor-
den ist. Der neue Zustand, nämlich die gegenseitige Annahme
des Notgeldes der 5 Gemeinden, soll, wie man versichert, bis
zum Verschwinden des Notgeldes vorhalten, wenn nichts Unvor-
hergesehenes eintritt, worüber uns zu freuen wir mitsamt den
fünf feindseligen, soll heißen freundwilligen Verwaltungen alle
Ursache haben. Leider ist damit die Notgeldfrage noch nicht ganz
erledigt, es bedarf vielmehr auch eines ungeheuren Apparates,
um die schönen anziehenden und verführerischen Scheine noch
kurz vor ihrer Auflösung davor zu bewahren, daß sie gestohlen
und in Sachwerte für den weihnachtlichen Gabentisch umgewandelt
werden. So ist es geschehen aus mangelnder Vorsicht in der
vergangenen Woche in der Papiermühle, wie wir schon mitteilten.
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28. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Dezember 1923

Die Städte des Solinger Industriegebietes nehmen das von ihnen ausgegebene Notgeld gegenseitig wieder an.

      Das Notgeld der 5 Städte wird wieder angenommen. Die
Bürgermeister von Solingen, Höhscheid, Wald, Ohligs und Gräf-
rath kamen in ihrer gestrigen Besprechung dahin überein, daß in
jeder der 5 Städte das Notgeld der anderen wieder angenommen
werden soll. Auch die Fraktionsführer des Solinger Stadtver-
ordnetenkollegiums haben sich am heutigen Vormittag mit dieser
Regelung einverstanden erklärt. Nachdem auch die Stadtverord-
neten der übrigen Städte ihre Zustimmung gegeben haben wer-
den, wird (voraussichtlich morgen) die Vereinbarung amtlich be-
kannt gemacht.

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Vereinbarung 27. Dezember 1923

Die Stadtoberhäupter des Solinger Industriegebietes vereinbaren die gegenseitige Annahme des von ihnen ausgegebenen Notgeldes.

                Sitzung am 27. Dezember 1923.

Anwesend waren die Herren:
Oberbürgermeister Dicke, Bürgermeister Sauerbrey, Bartlau, Seynsche
und Pohlig.

       Durch das Fehlen von wertbeständigen gesetzlichen Zahlungs-
mitteln kommen die Gemeinden mehr oder weniger in Verlegenheit.
Um die Schwierigkeiten, die sich im wirtschaftlichen Leben scharf
fühlbar machen würden, zu beseitigen, wird empfohlen, folgendes Abkommen
für die Städte Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid zu treffen:
       Das Notgeld der genannten Städte wird nach wie vor bei den
städtischen Kassen angenommen und zwar bis auf weiteres. In Aussicht ge-
nommen ist, dass bis zum 31. März 1924 dieser gegenseitige Austausch
stattfinden kann, in der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt den Städ-
ten wertbeständige Zahlungsmittel durch Vermittlung der Landesbank
beschafft werden können. Damit eine gegenseitige Zinsberechnung vermie-
den wird, findet der Austausch des städtischen Notgeldes von Stadt zu
Stadt in möglichst kurzen Zeiträumen statt. Von diesem Abkommen kann je-
de Stadt jeder Zeit zurücktreten.
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Diebstahl großer Mengen Solinger Stadtgeldes durch Nachlässigkeit der Verwaltung?

       Nur Gerüchte? Man erzählt sich, daß von einem Transport
Notgeld, das die Stadt Solingen Ende der vergangenen Woche
zum Einstampfen in die Papiermühle gebracht habe, eine größere
Menge entwendet worden ist. Man will auch wissen, daß die
Stadt bei der Sorge für die Kontrolle beim Einstampfen nicht
die Sorge verwandt habe, wie beim Drucken, denn sonst hätte die
Fortnahme der hochwertigen Scheine nicht möglich sein dürfen,
die vorgekommen sein soll. Die Stadtverwaltung hält die Ge-
rüchte, die auch ihr zu Ohren gekommen sind, für übertrieben und
gibt an, daß jedenfalls die Stadtkasse nicht geschädigt worden sei.
Der Oberbürgermeister hat eine Untersuchung der Angelegen-
heit angeordnet.

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Zusammenkunft der Bürgermeister des Solinger Industriegebietes, da die gegenseitige Annahme der Stadtgelder wieder einmal nicht reibungslos verlief.

      Ꙩ Die leidige Notgeldfrage, die durch die Zurückweisung des
Geldes der Nachbarstädte durch die Stadt Solingen gerade vor
den Feiertagen aufs neue brennend geworden war, soll nun in
einer am heutigen Nachmittag stattfindenden Zusammenkunft der
Bürgermeister der fünf Gemeinden geregelt werden. Man hat
also offenbar eingesehen, daß die Repressalienpolitik einer Ver-
waltung gegen die andere doch die Allgemeininteressen schwer
schädigt und zu unhaltbaren Zuständen führen muß. Es war keine
besondere Freude, wenn man am Weihnachtsabend in manchen
Solinger Geschäften kein Walder und Höhscheider Geld mehr in
Zahlung geben konnte. Man hörte dann von den Geschäftsleuten
zu seinem Erstaunen, daß die Stadt Solingen entgegen ihrer Be-
kanntmachung schon am 24. Dezember die auswärtigen Scheine
zurückwies. Inzwischen wird das Geld wieder angenommen und
auch die Straßenbahnen nehmen es wieder in Zahlung, wie es
sich gehört. Man hofft nun am heutigen Nachmittag die Ange-
legenheit aus der Welt schaffen zu können. Auf wie lange?

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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. Dezember 1923

Der Landrat des Kreises Solingen fordert die Städte Ohligs, Wald und Höhscheid erneut auf, ihr Notgeld einzuziehen.

Der Landrat.      Opladen, den 22. Dezember 1923.
    K.III.

       Wie ich aus den Berichten ersehe, haben die Städte
Ohligs, Wald und Höhscheid ihr Notgeld noch nicht aufgerufen.
Gemäss Artikel 4. u. 5 der Verordnung Nr. 212 betr[effend] Regelung
der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten haben die gemein-
den ihr vor dem 1. Oktober 1923 ausgegebenes Notgeld innerhalb
einer Frist von 3. Monaten nach Inkrafttreten der genannten
Verordnung (das ist: 25. Dezember 1923) einzuziehen. Nach dem
1. Oktober ausgegebenes Notgeld ist an sich schon ungesetzlich.
Alle entgegen dieser Bestimmung noch im Umlauf befindlichen
Notgeldscheine können ohne Entscheidung beschlagnahmt werden,
gleichviel in welcher Hand sie sich befinden. Außerdem sieht
die Verordnung schwere Strafen bei Uebertretung vor.
       Ich möchte nicht unterlassen haben, die Gemeinden
hierauf aufmerksam zu machen.
                                                     I[n] V[ertretung]
                                                            Henrichs.
An
     den Herrn Bürgermeister
                  in Ohligs.

22. Dezember 1923

Vorder- und Rückseite eines Notgeldscheines der Stadt Solingen mit dem Stempel “Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis zum 1. April 1924”. Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1 

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Die Stadt Solingen wird ab Weihnachten kein Notgeld ohne besondere Kennzeichnung mehr annehmen.

    Ꙩ  Die Unterbindung eines geregelten Notgeldverkehrs nimmt
in verschärfter Form ihren Fortgang. Heute macht die Stadt
Solingen amtlich bekannt, daß sie vom ersten Weihnachtstage ab
kein Notgeld mehr in Zahlung nehmen wird, das nicht den Auf-
druck „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teil des Re-
gierungsbezirkes Düsseldorf“ trägt. Die Maßnahme richtet sich
allem Anschein nach gegen die Städte des oberen Kreises, die den
Umtausch Solinger Notgeldes neuerdings verweigern. Hier mögen
die Interessen der Verwaltungen der beteiligten Städte richtig
vertreten werden. Die Interessen der Bürgerschaft aber, die höher
stehen sollten, werden durch die neue Maßnahme abermals gröblich
verletzt und mißachtet.


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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Die Solinger Stadtverwaltung will Personal abbauen und das Städtenotgeld aus dem Verkehr ziehen.

    Ꙩ  Mit dem Abbau der Stadtverwaltung beschäftigte sich am
heutigen Vormittag eine Konferenz des Oberbürgermeisters mit
den Beigeordneten. Während Oberbürgermeister Dicke noch vor
einigen Monaten unter besonderer Betonung darauf hingewiesen
hatte, daß eine Einschränkung des Solinger Verwaltungsapparates
wegen der Fülle der Aufgaben nicht in Frage kommen könne, ver-
trat man heute allgemein den Standpunkt, daß ebenso wie die
Reichsbehörden auch die Stadtverwaltungen an den Abbau heran-
gehen müssen. Die Möglichkeit dazu dürfte sich nach dem Fortfall
umfangreicher unproduktiver Arbeiten nach Eintritt der Wäh-
rungsstabilisierung auch ohne weiteres ergeben. Die Leiter der
einzelnen Verwaltungszweige wurden angewiesen, vor dem 1. Ja-
nuar Kündigungsvorschläge vorzulegen. Wie wir hören, dürfte eine
ganze Reihe Hilfsangestellter mit der Kündigung rechnen. Dabei
sei nicht zu übersehen, daß auch in den letzten Wochen schon einige
Angestellte, vor allem mit täglicher Kündigung, das Schicksal
ereilt hat. Des weiteren besprach man die Finanzlage der
Stadt und die Notwendigkeit, das Notgeld einzuziehen, um
der Verordnung, wonach das Städtenotgeld bis zum 2. Februar
aus dem Verkehr gezogen sein soll, zu genügen. Voraussetzung
dafür ist natürlich, daß entweder die Versorgung unseres Bezirkes
mit Reichsgeld energischer betrieben wird oder daß das in Aus-
sicht gestellte wertbeständige Notgeld, das von der rheinischen
Landesbank herausgegeben werden soll, bald in den Verkehr
kommt. Im übrigen hat sowohl die Stadt Solingen, wie die
übrigen Städte des oberen Kreises, bereits mit der Einziehung
(vor allem kleinerer Scheine) begonnen, in dem Maße, wie es
durch die Vermehrung des Umlaufs von Reichsgeld möglich ist.

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15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Die Solinger Einzelhändler beklagen, dass sich ihre Situation und die der Verbraucher durch die Weigerung verschiedener öffentlicher Stellen, das Stadtnotgeld anzunehmen, verschlechtert.

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                    Solingen, 15. Dezember.
              Gegen die Erschwerung des Geldverkehrs,
die durch die Annahmeverweigerung von Städtenotgeld seitens
der öffentlichen Kassen, insbesondere der Post, eingetreten ist,
hat sich nunmehr der Solinger Einzelhandel mit Recht aufge-
lehnt, indem er mit einer Eingabe an das Reichswirtschaftsmi-
nisterium herangetreten ist, in der er auf die Unhaltbarkeit der
augenblicklichen Lage mit aller Dringlichkeit hinweist. Trotzdem
er zunächst natürlich nur für sich selbst spricht, besorgt er mit
seiner Eingabe doch auch die Geschäfte der breiten Oeffentlich-
keit, insbesondere die der Verbraucher, die in der Geldfrage aufs
engste mit dem Handel verbunden sind. Die Eingabe weist vor
allem darauf hin, daß es nicht angängig sei, daß gerade die Post
das Notgeld nicht mehr annimmt. Dadurch entstehe für den
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