Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. September 1923
Spekulanten machen sich immer strafbar.
– ha. Auch eine falsche Spekulation wird
bestraft. Die Zurückhaltung von Waren durch
den Verkäufer zwecks Erzielung eines höheren
Preises schlägt manchmal zum Nachteil der Spe-
kulanten aus. Die Preise steigen nicht immer
im Verhältnis zur Geldentwertung, sodaß der
Verkäufer „später nach dem eigentlichen Werte
des Geldes einen geringeren Betrag erzielt. Nach
einem Urteil des Reichsgerichts, das jetzt den
Preisprüfungsstellen mitgeteilt wird, macht sich
ein derartiger Verkäufer trotzdem strafbar nach
der Preistreiberei-Verordnung. Es kommt nur
auf die innere Vorstellung des Spekulanten an,
sei sie richtig oder nicht. Maßgebend wäre nur
die Triebfeder seines Handelns, die auf seiner
Meinung beruht.